https://rundumwissen.com/lexikon/reifenbauarten/
Und nochmal dazu das x-te Mal zitiert vom BMDV:
"B" sind also die hier auch erwähnten "Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse" und auch das ist somit egal.(*) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse:
Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen oder umgekehrt) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.
Alle diese drei Bauarten sind immer erlaubt, wenn die anderen Werte stimmen. Sich da irgendwas eintragen zu lassen ist komplett sinnlos.