Was auch immer wir frueher getan haben moegen: Wenn keine ursaechliche Beteiligung eines Umbauteils nachzuweisen ist, dann sollte es meines moeglicherweise veraltenen Wissens nach keine diesbezuegliche Problematik geben. Wenn z.B. jemand ueberfahren wuerde, so wuerde man sich nicht primaer mit dem verbauten Federbein beschaeftigen, ausser es laegen sehr absurde Umstaende vor. Waeren hingegen disfunktionale Bremsen verbaut, oder waere das Tempo nicht angemessen gewesen, dann haette das Relevanz. Also die Rechtsprechung wird keine reine Willkuer walten lassen, auch nicht im worst case. Unsere Reglementierungswut ist nicht in alle Tiefe hinein exekutierbar, das geht ueberhaupt nicht.E-Bik Andi hat geschrieben: ↑Mi 23. Aug 2023, 21:11Richtige Schrauber und Biker haben eben diesen Nagel im Kopf- finde ich gut! Früher waren wir Jungs auf den böse umgebauten Streetfightern noch eine extra Soko wert. Heute gibt´s Ähnliches völlig legal von der Stange
Wenn du legale Scheissreifen drauf hast, wie ich einst bei der MT 07, die Serienbereifung, die bei nasskalten Erstbremsungen nahezu keine Bremswirkung aufbauen konnten, so dass das ABS leer durchratterte, und man schockierenderweise keinerlei sinnvollen Bremsweg zustandebrachte, dann ist man genauso aufgeschmissen, weil halt was furchtbares passieren koennte. Aus meiner Sicht sollte man in erster Linie vernuenftig handeln, denn das kann Probleme verhindern. Wenn das Serienfederbein des C-Evo so billig ist, dass es keine Wartung erlaubt, quasi ein nicht zu oeffnendes gekapseltes Einmal-Blechteil, dann wird jedes namhafte Nachruestteil mit Wartbarkeit technisch besser sein.
Aber das glaube ich noch nicht. Es nuetzt ja leider nichts, ist reine Theorie, aber das Federbein wuerde ich sonst gern meinem frueheren Fahrwerksfachbetrieb zeigen. Die haben noch fuer alles eine Loesung gefunden.