Eine Verletzung der Obliegenheiten nach §5 führt ja gerade
nicht zur vollständigen Leistungsfreiheit der Versicherers, diese ist allenfalls durch §6 gedeckelt, wenn nicht §7 Satz 1 gilt. In §7 Satz 2 steht, was noch zu einer Leistungsfreiheit führen kann, unter anderem das Verletzen einer Anzeigepflicht. Unberührt davon gebraucht man ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis auch unberechtigt.
Starracer hat geschrieben: ↑Do 29. Jun 2017, 18:24
Was nicht bedeutet dass man vorsätzlich die Bertriebserlaubis erlischen lässt.
Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, manchmal aber vor Regress, das ist wahr.
Ich wollte hier jetzt auch keine riesige Diskussion lostreten. Wenn jemand meint, der illegale Einbau rechtfertige eventuelle Risiken, weil man im Fall der Fälle (wahrscheinlich) mit einem blauen Auge davon kommt, Bitteschön! Ich lasse es lieber sein...
