Handy Ladergerät am UNU Lenker
Handy Ladergerät am UNU Lenker
Hi, hat jemand von Euch mal eine Handyhalterung inkl. Handyladegerät (z.B. https://www.amazon.de/…/B01G…/ref=oh_au ... ge_o01_s00…) am UNU angebracht? Ich frage mich, wie ich dieses Handyladegerät an die Stromversorgung des UNU anschließe ... hat jemand dazu Tipps?
Re: Handy Ladergerät am UNU Lenker
Kommt denn keiner mehr ohne das Handy aus????
Was willste das Ding laden, wenn du nicht telefonieren darfst? Traurig, das heutzutage ein Akkustand von "nur" 40% einen SuperGAU darstellt......
Was willste das Ding laden, wenn du nicht telefonieren darfst? Traurig, das heutzutage ein Akkustand von "nur" 40% einen SuperGAU darstellt......

Re: Handy Ladergerät am UNU Lenker
Danke für diesen konstruktiven Beitrag 
Ich nutze das Handy als Navigationssystem in der Stadt. Und die mit Abstand beste Halterung hat nun mal diese Ladefunktion. Wenn ich die dann also schon nehme, würde ich sie auch gern nutzen, besonders da Google Maps und GPS noch mehr von der Batterie saugt ...

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Re: Handy Ladergerät am UNU Lenker
Fragestellung wäre identisch, denn auch die sind bei notwendiger Vollbeleuchtung im Freien fix alle.Meine jedenfalls, da dient der Akku eher als Kurzzeit USV. Ganz einfach, vermutlich aber ein eher unlösbares Problem für den typ. Uno User: 12V vom DCDC Wandler suchen (z.B. am Beleuchtungsschalter) und 12V Autosteckdose anschliessen.
Re: Handy Ladergerät am UNU Lenker
... bei 35 km Reichweite kann man sich auch unauffindbar im Großstadtdschungel verirren.....finnUNU hat geschrieben:Danke für diesen konstruktiven Beitrag
Ich nutze das Handy als Navigationssystem in der Stadt. Und die mit Abstand beste Halterung hat nun mal diese Ladefunktion. Wenn ich die dann also schon nehme, würde ich sie auch gern nutzen, besonders da Google Maps und GPS noch mehr von der Batterie saugt ...
- wiewennzefliechs
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Re: Handy Ladergerät am UNU Lenker
Zitat aus §23 StVO:
Was die Frage nach der Lademöglichkeit fürs Handy betrifft: auch ich würde an geeigneter Stelle die 12V vom DC/DC-Wandler abgreifen und sie zu einer 12-V-Autosteckdose mit passendem USB-Ladeadapter oder gleich zu einer USB-Buchse mit eingebautem 12V/5V-Wandler leiten.
Gruß
Michael
Solange das Handy in einer Halterung steckt, darf es also durchaus benutzt werden, denn dann muss man es nicht aufnehmen oder in der Hand halten. Erst recht darf es benutzt werden, wenn man es dazu gar nicht anfassen muss. Das wäre z. B. dann der Fall, wenn man es als Navi benutzt und das Fahrziel vor Fahrtantritt eingibt. Wenn man danach nur noch ab und zu mal aufs Display schaut oder alternativ den akustischen Anweisungen der Navi-App folgt, ist das keine verbotene Nutzung.(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. (...)
Was die Frage nach der Lademöglichkeit fürs Handy betrifft: auch ich würde an geeigneter Stelle die 12V vom DC/DC-Wandler abgreifen und sie zu einer 12-V-Autosteckdose mit passendem USB-Ladeadapter oder gleich zu einer USB-Buchse mit eingebautem 12V/5V-Wandler leiten.
Gruß
Michael
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Re: Handy Ladergerät am UNU Lenker
Hmmm, das stellt uns Elektrofahrer wiederum vor die Frage, ob bei einem stehenden Fahrzeug, aber noch aktiven Controller (und von daher sofort wieder losfahrfähig), das von der Rennleitung als "Motor ausgeschaltet" interpretiert wird2Alf20658 hat geschrieben:(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.


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e-rider Thunder 5000: Ruht in Frieden
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Re: Handy Ladergerät am UNU Lenker
Stimmt so.wiewennzefliechs hat geschrieben:Solange das Handy in einer Halterung steckt, darf es also durchaus benutzt werden, denn dann muss man es nicht aufnehmen oder in der Hand halten.
Es darf benutzt werden, wenn dazu nicht aufgenommen wird.
Es darf aufgenommen werden, wenn es dabei nicht benutzt wird.
Es darf nicht benutzt werden, wenn es dazu aufgenommen wird.
Interessant im Zusammenhang mit unserem Elektroantieb ist übrigens, dass bei einem Fzg mit Start/Stop-Automatik die Handybenutzung nicht verboten ist, wenn durch diese der Motor abgestellt wurde:
Der Umstand, dass bei einem Fahrzeug, das mit einer solchen Funktion ausgerüstet ist, der Motor sehr rasch, nämlich bereits durch eine Betätigung des Gaspedals wieder in Gang gesetzt werden kann, ändert nichts daran, dass der Motor zuvor außer Betrieb gesetzt und damit ausgeschaltet gewesen war und eine Fahrtaufnahme seine Wiedereinschaltung erfordert, wobei sich die Betätigung des Gaspedals durch den Fahrer als bewusste Einschaltung des zuvor ausgeschalteten Motors darstellt.
Wie würde man wohl beim Elektromotor urteilen? Ich denke dass die Argumentation hier eine ähnliche wäre, da man den Motor ja auch erst durch das Betätigen des Gashebels wieder "in Gang bringt" Die Rechtssprechung muss eben immer wieder das klären, was man bei der Erstellung eines Gesetzes so noch nicht vorsehen konnte.
OLG Hamm · Beschluss vom 9. September 2014 · Az. 1 RBs 1/14
Edit: Beitrag hat sich zeitlich mit dem von MEroller überschnitten.
- wiewennzefliechs
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Re: Handy Ladergerät am UNU Lenker
Die Rechtsprechung ist an die Gesetze gebunden. Und wenn im Gesetz steht, dass das Handy nur dann nicht benutzt werden darf, wenn man es dazu in die Hand nehmen muss, dann wird jemand, der sein Handy benutzt, ohne es in die Hand zu nehmen, halt nicht bestraft. Oder kennst du anderslautende Urteile? Ich kenne keine. Übrigens dürfte auch das (bekanntlich sehr üppige) Angebot an Auto-Handyhalterungen für die Windschutzscheibe deutlich kleiner sein, wenn die Dinger nur illegal genutzt werden könnten. Selbst diejenigen, die keine Skrupel haben, das Handyverbot zu übertreten, werden ihr Handy wohl kaum in der Windschutzscheibe (also buchstäblich auf dem Präsentierteller) spazierenfahren wollen, wenn das verboten wäre.2Alf20658 hat geschrieben:Das sieht die Rechtsprechung anders....... Berühren reicht.Solange das Handy in einer Halterung steckt, darf es also durchaus benutzt werden, denn dann muss man es nicht aufnehmen oder in der Hand halten.
Ein als Navi benutztes Handy verstößt auch nicht gegen andere Bestimmungen des §23 StVO, wenn man es nicht gerade mitten im Sichtfeld anbringt. Krach macht es in der Funktion als Navi auch nicht, daher ist auch das Gehör nicht beeinträchtigt. Es ist auch möglich, ein Handy als Navi zu benutzen, ohne gegen das Verbot von Radarfallen-Warnern und -Störern zu verstoßen. Es gibt auch Navi-Apps ohne diese verbotenen Funktionen.
Das ist zwar richtig, aber Navi-Nutzer würde ich nicht zu den verpeilten Idioten zählen (allenfalls dann, wenn sie sich vom Navi dazu verleiten lassen, auf der Autobahn zu wenden oder in einen Fluss zu fahren2Alf20658 hat geschrieben:denn auch ohne Handy sind ziemlich viele verpeilte Idioten unterwegs.

@MERoller: Es gibt ein Gerichtsurteil, nach dem der Motor als ausgeschaltet gilt, wenn er durch eine Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet wurde:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/geri ... 99685.html
Die Zündung ist ja dann immer noch eingeschaltet und der Motor würde durch einen Druck aufs Gaspedal sofort wieder anspringen. Er befindet sich also auf ähnliche Weise "im Standby-Modus" wie ein Elektromotor bei stehendem Roller. Ich gehe daher davon aus, dass die Benutzung eines Handys auch auf einem stehenden Elektroroller erlaubt ist, selbst wenn bei dem die "Zündung" noch eingeschaltet ist.
Gruß
Michael
Emco Novantic C2000 25.11.2013 - 24.10.2017 R. I. P.
Emco Nova R2000 seit 28.12.2023 2 kW - 48 V / 2 x 37 Ah (=3,552 kWh) Cleantron Li(NiCoMn)O2
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Re: Handy Ladergerät am UNU Lenker
Ich finde es ja sehr erstaunlich, dass hier in diesem Forum -statt sich auf die eigentlich Frage zu fokussieren- jede Möglichkeit zur Zurechtweisung, Kommentierung meiner Absichten und persönlicher Beleidigung genutzt wird.
Bei 45km Reichweite (oder 90km wenn man 2 Akkus besitzt beim UNU) kann man sich in einer Stadt wie Berlin -besonders wenn man frisch zugezogen ist- in der Tat mal verirren, wenn man schnell irgendwo hin muss. Die eMio Roller haben z.B. fast alle exakt die Halterung automatisch installiert und sogar bei einer Polizeikontrolle mit meinem Handy darin hat der Polizist nichts dazu gesagt, solange ich es nicht berühre oder damit telefoniere. Da habe ich mich extra rückversichert. Muss man ja auch beides nicht, wenn man nur gucken muss, wie man am schnellsten von Wedding in eine kleine Seitenstraße in die Rummelsburger Bucht muss und das einmal vor Fahrtantritt einstellt. Die rechtliche Bewertung der Situation war also nicht Teil meiner Frage, sondern ausschließlich die des Anschlusses.
Aber danke zumindest für die wenigen konstruktiven Beiträge hier, die mir diesbezüglich zumindest sehr weitergeholfen haben.
Bei 45km Reichweite (oder 90km wenn man 2 Akkus besitzt beim UNU) kann man sich in einer Stadt wie Berlin -besonders wenn man frisch zugezogen ist- in der Tat mal verirren, wenn man schnell irgendwo hin muss. Die eMio Roller haben z.B. fast alle exakt die Halterung automatisch installiert und sogar bei einer Polizeikontrolle mit meinem Handy darin hat der Polizist nichts dazu gesagt, solange ich es nicht berühre oder damit telefoniere. Da habe ich mich extra rückversichert. Muss man ja auch beides nicht, wenn man nur gucken muss, wie man am schnellsten von Wedding in eine kleine Seitenstraße in die Rummelsburger Bucht muss und das einmal vor Fahrtantritt einstellt. Die rechtliche Bewertung der Situation war also nicht Teil meiner Frage, sondern ausschließlich die des Anschlusses.
Aber danke zumindest für die wenigen konstruktiven Beiträge hier, die mir diesbezüglich zumindest sehr weitergeholfen haben.
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