chrispiac hat geschrieben: ↑Fr 28. Jun 2019, 12:40
fiedje hat geschrieben: ↑Fr 28. Jun 2019, 12:06
…
wie d.... muss man sein, um ein Video mit FZ-Kennzeichen mit unerlaubten Anbauten ins Internet zu stellen?
Warum? Der Wagen steht doch auf Privatgelände und somit alles legal. Wenn man das Set als „Zusatzhupe“ einbaut und nicht im Straßenberkehr nutzt ist es auch erlaubt.
........ gekürzt
Auf Privatgelände OK.
Aber er wird sicherlich, sobald er im öffentlichen Verkehrsraum angehalten wird genauestens geprüft.
Es darf nicht nur nicht benutzt werden, es darf auch nicht möglich sein, es dann zu benutzen.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.