MEroller hat geschrieben:Badeente hat geschrieben:Ich werde es mir nochmal schriftlich geben lassen, aber das sollten doch gute Nachrichten für alle sein

Das sollte sich dann aber jede(r) Uranus-Fahrer(in) von der eigenen Versicherung schriftlich bestätigen lassen - sonst drehen die einem doch einen Strick draus im Zweifelsfall. Gescheiter wäre es weiterhin, wenn Trinity mit einer konzertierten Aktion die Falschbereifung schlicht korrigieren würde.
Reifenfreigabe des Herstellers für den 120er Reifen
Hallo Zusammen,
ich habe von etlichen Kunden und Interessenten von dem Reifenproblem gehört und auch, dass es hier im Forum ausführlich diskutiert wird.
Das Problem mit dem 110er Reifen in der CoC und dem 120er auf dem Roller ist uns bekannt.
Wir haben Anfang 2015 auf einen Kenda "Regenreifen" umgestellt, da die Standard-Reifen tatsächlich nicht besonders sicher sind. (Gern hätten wir direkt in Asien einen Heidenau drauf gemacht. Es ist aber scheinbar nicht möglich den Heidenau in China zu bekommen.)
Daher haben wir uns für einen vernünftigen Kenda entschieden.
Wir sind erst später vom Hersteller darauf hingewiesen worden, dass es diesen Reifen nur in 120 gibt.
Seitdem waren wir auf der Suche nach einer vernünftigen Lösung für alle.
Diese kann für uns nur so aussehen, dass der 120er Reifen legal gefahren werden kann. Wir wollten es keinem Kunden zumuten den Reifen irgendwo nachträglich eintragen zu lassen. Und den 110er drauf zu ziehen ist technisch (wie hier im Forum auch diskutiert wurde) eine noch schlechtere Lösung. Da der 120er nicht nur breiter sonder auch im Durchmesser etwas größer ist. Vor allem der größere Durchmesser wirkt sich aber positiv auf das Fahrverhalten und auf die Sicherheit aus.
Dafür muss eine Freigabe des Fahrzeug-Herstellers her. Eine Freigabe seitens einzelner Reifen-Hersteller ist aus unserer Sicht zwar möglich, aber nicht die beste Lösung.
"Es gibt keine Fabrikatsbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers für die Umrüstung auf eine andere Dimension vor, ist eine Änderungsabnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
Es besteht zwar keine Mitführpflicht der Unbedenklichkeitsbescheinigung, es ist aber empfehlenswert."
http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/ ... ize=50.htm
Diese Reifenfreigabe zu erhalten war aber dann doch etwas komplizierter und hat länger gedauert, als geplant.
Ich war letzte Woche wieder in China und vor Ort konnten wir das Thema endlich klären.
Nun gibt es eine Reifenfreigabe des Herstellers für den 120er Reifen vorne. Wir haben darauf geachtet, dass die Freigabe unabhängig vom Reifen-Hersteller ist, und so jeder seine bevorzugten verwenden kann.
Hier kann sich jeder die Reifenfreigabe donwloaden:
http://www.trinity-electric-vehicles.de ... -uranus-45
Damit kann der 120er Reifen legal und ohne Einschränkungen des Versicherungs-Schutzes auf dem Uranus gefahren werden.
Beste Grüße
Reinhold Richert
PS.
Vielen Dank für die konstruktive Kritik und auch etliche Tipps hier im Forum. Diese haben natürlich auch dazu beigetragen, eine Lösung zu finden.