Auf der Suche nach Winterreifen fürs Auto bin ich gerade über diese Information gestolpert:
Zusätzliche Bereifungsmöglichkeiten:
"Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in Teil I - Angabe in Teil II nicht enthalten - geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, kann u.a. den Internetseiten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem COC (Certificate of Conformity = EWG-Übereinstimmungsbescheinigung), der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden.
Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden. Um Probleme bei einer möglichen Fahrzeugkontrolle zu vermeiden, ist das Mitführen des entsprechenden Nachweises daher dringend zu empfehlen!" (Quelle: http://www.adac.de, 2006)
Mein Händler hatte mir nämlich bei 175er Sommerreifen 185er Winterreifen angeboten. Nach unserer Diskussion wird man ja hellhörig... Nachdem im Fahrzeugschein nur der 175er drin stand, schaute ich noch im Fahrzeugbrief nach und fand eine ausreichende Auswahl an zusätzlichen Größen. Ergo hab ich beim Auto das Problem schon mal nicht.
Da wir aber weder das eine noch das andere bei den Rollern haben, scheint die CoC wirklich bindend zu sein.
... schon witzig: als ich bei den Richerts wegen dieser Problematik anrief und empfahl, die CoC in China umschreiben zu lassen, um eine einheitliche Größe am Roller zu haben (wobei ja lt. Richerts die 120er vorne schon ab Werk drauf sind), hieß es, das wäre zu viel bürokratischer Aufwand für den Hersteller...
China ist wohl auch nur ein anderes Deutschland: man macht sich wegen einer Ziffer ins Hemd, aber läßt falsche Reifen ab Werk draufziehen... Köstlich!
