bitte Fragen Sie beim TÜV bzw. der Zulassungsbehörde nach, ob dies eine Auswirkung auf die Betriebserlaubnis
hat bzw. diese geändert werden kann. Sofern hier keine Bedenken bestehen und Sie
eine Genehmigung erhalten, gewähren wir Versicherungsschutz.
Sollte, durch die abweichende Reifengröße, die Betriebserlaubnis erlöschen, kann dies versicherungstechnisch
zu Problemen führen.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
Das find ich doch jetzt ein starkes Stück. Sowohl telefonisch als auch bei der ersten schriftlichen Anfrage hatte ich explizit erwähnt, dass CoC und Reifengröße nicht übereinstimmen. Beides mal wurde ich ja mit positiven Antworten abgespeist, die die Fragestellung wohl augenscheinlich umgangen haben..

Also lässt sichs wohl wirklich nicht so einfach regeln
