bleibt ohnehin die generelle Frage, ob der BGH überhaupt schon ein Urteil bezüglich von E-Scootern gesprochen hat. Und warum gerade die höchste Stelle, der BGH? Wird wegen des Streitwertes wohl eher beim AG (Amtsgericht) entschieden.
Hinsichtlich der beiden letzten Sätze "Leider war das mehr oder weniger...ein Griff ins Klo... - Ich verabschiede mich daher bis auf weiteres...tschüß" fällt mir leider nur der Hinweis in meiner Signatur (siehe den Satz in roter Schrift) ein.
