Karte mit Straßen, auf denen man mit Roller fahren darf?

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Gluehbert
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Re: Karte mit Straßen, auf denen man mit Roller fahren darf?

Beitrag von Gluehbert »

Mir gings ehrlich gesagt weniger um das böse blauweiße Schild, als eher um das böse Rot-weiß-schwarze Schild
Welches rot-weiß-schwarze Schild meinst du denn? Dieses?

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_ ... en_260.svg

Das könnte ich mir an einem Forstweg durchaus vorstellen. Deine Fahrt wäre dort zu Ende. Oder meinst du das?

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_ ... en_256.svg

Da darfst du weiterfahren. Für einen Forstweg aber ungewöhnlich, das steht eher an autobahnähnlichen Straßen. Wenn ich die befahre fühlt sich das in der Tat etwas "komisch" an, z.B. wird man an Auf- und Abfahrten links und rechts gleichzeitig überholt. Es liegt aber vielleich auch daran, dass es so wenige solcher Straßen gibt, die man benutzen darf. Bei einer normalen Landstraße sehe ich aber keine Probleme für einen 45er, höchstens für die Autofahrer, die dahinter hängen und nicht überholen können
Unter anderm auch der Straßenwahlfreiheit halber habe ich vor ein paar Jahren 1300€ in den vollen Mopped-Führerschein gesteckt. Da können mich jetzt die Autobahn und die vierspurigen Bundesstraßen in diesem Gäu kreuzweise - gernhaben
Den Klasse-A-Lappen habe ich auch gemacht, aber mein (45er) Roller ist gerade zu schön "verbastelt" mit den großen Akkus und 3 kW Ladeleistung. Es wäre schade drum, den jetzt schon abzugeben. Außerdem: Bei Leichtkrafträdern stelle ich mir das schwieriger vor: Mal eben ein neues Ladegerät einbauen oder andere Akkus und schon hat man Probleme mit dem TÜV, oder wie sieht das da aus?

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wiewennzefliechs
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Re: Karte mit Straßen, auf denen man mit Roller fahren darf?

Beitrag von wiewennzefliechs »

Gluehbert hat geschrieben:Google Maps ist dabei aus meiner Sicht überhaupt nicht hilfreich, die Farbgebung orientiert sich dort am Baulastträger Bund, Land oder Kommune. Somit hat z.B. eine Bundesstraße wie die B72 immer die gleiche Farbe, egal ob ein Abschnitt Kraftfahrstraße (KFS) ist, oder nicht.
Das scheint nicht einheitlich zu sein. Es gibt auch Bundesstraßen, die mit unterschiedlichen Farben gekennzeichnet sind, wie z. B. die B5. Manche Abschnitte sind da gelb und andere orange gekennzeichnet. Und zumindest an den mir bekannten Stellen entspricht diese Kennzeichnung auch ihrem Status, d. h. die orange gezeichneten Abschnitte sind tatsächlich Kraftfahrstraße, die gelben nicht. Wobei mir nur ein klitzekleiner Teil der B5 bekannt ist. Das Vergnügen, sie auf der gesamten Länge von Frankfurt/Oder bis Hamburg abzufahren, hatte ich noch nicht ;)

Was die Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder betrifft: die habe ich zwar und ich grübele auch immer mal wieder über die Anschaffung eines L7e-Rollers nach. Seit ich jedoch den 2. Akku für den Novantic habe, kann der im normalen Berliner Stadtverkehr gut mithalten, und genau da kommt er auch hauptsächlich zum Einsatz. Die Fälle, in denen es mich wirklich stört, Autobahnen und Kraftfahrstraßen nicht benutzen zu dürfen, sind sehr selten. Man muss auch abwägen, ob einem die Freiheit die gegenüber einem Kleinkraftrad doch erheblichen Mehrkosten für einen Leichtkraftroller auch wert ist (wobei in meinem Fall auch noch andere Faktoren wie z. B. die bei Leichtkraftrollern in der Regel fest verbauten Akkus und die daraus resultierenden Einschränkungen eine Rolle spielen).

Gruß

Michael
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Funny
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Re: Karte mit Straßen, auf denen man mit Roller fahren darf?

Beitrag von Funny »

Falls jemand ne gute Navigations-Software sucht, die ohne Interneteinwahl läuft, also offline, kann ich Co-Pilot empfehlen, die App fürs Handy kostet zwar 25€ für Deutschland, Europa auch nochmal soviel, aber ich habe die jetzt ca. 1 Jahr und bin sehr zufrieden. Ich habe ne Software gesucht, wo man auch selber die Wege ziehen kann, wenn man ne kürzere oder bessere Route kennt und das geht mit der. Bei Google-Maps kann man ja auch ziehen, aber da läuft nix offline. Bei Co-Pilot kann man auch die Straßenverhältnisse einstellen, d. h. Autobahnen äußerst vermeiden und Landstraßen mit über 100 km/h oder so, kann man entsprechend im Auto-Modus einstellen. Es gibt auch noch Modus für Motorrad, Fahrrad, Fußgänger oder Anhänger. Ich verwende den Automodus mit Ausschluss von Autobahnen und so sucht er für mich immer Wege, die ohne Bundesstraßen oder Autobahnen gehen. Es kann aber manchmal sein, dass eine Baustelle irgendwo ist und dann kurzfristig keine andere Route als Bundesstraße möglich ist, man kann dann auch auf Fahrradmodus umsteigen, aber da bin ich mal auf nem Feldweg gelandet, der fast nicht möglich war, zu fahren. Ja, es ist sicher nicht ganz ohne, wenn man etwas ins Blaue hinein eine Strecke nur auf Beruhung aufs Navi fährt, aber Abenteuer machen das Leben interessanter :P.

Ansonsten sind Landstraßenfahrten in Ballungsräumen, wie da, wo ich wohne, eher weniger schön, es kommt natürlich immer auf die Uhrzeit an oder den Tag, an dem man fährt. Extra immer schön rechts fahren, um die überholenden Autos vorbeizulassen, die dann manchmal irre nen Zusammenprall mit dem Gegenverkehr riskieren oder an mir haarscharf nur vorbeifahren, kann ich zum Glück an einer Hand abzählen, aber entspannend ist das Fahren leider nicht, wenn man hinter sich die Autoschlange sieht. Tja irgendwie wünsche ich mir dann extra Langsamstraßen für Roller oder die Zeiten, in denen Autos noch nicht schneller fahren konnten. Ich meine auch immer, es gibt doch so viele Bundesstraßen, wieso müssen die ausgerechnet jetzt auch auf den K und L-Straßen fahren, ja sicher, weil sie da in der Nähe vielleicht hin wollen?! Aber natürlich müssen alle immer schnell zum Ziel und können nicht mal ein paar Minuten auch nur mit 50 km/h durch die Gegend tuckern – echt furchtbar. Für mich sind die 40-50 km/h eben schnell genug, ist immernoch schneller als mit dem Rad oder als Fußgänger oder dumm sitzend in den Öffis - was will ich mehr? Wenn ich nicht gerade über 60 km zu überwinden habe oder ein Pendler bin, brauch ich das nicht.
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MEroller
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Re: Karte mit Straßen, auf denen man mit Roller fahren darf?

Beitrag von MEroller »

Ich bin ehrlich gesagt heilfroh, trotz der gigantischen Investition für nur minimalen Erkenntnis- und Erfahrungsgewinn in der Motorradfahrschule, dass ich den elenden 45...50km/h Fesseln entkommen bin und jetz als gleichwertiger Partner auch im Landstraßenverkehr unterwegs bin. Dieses dauernde im-Weg-sein ist mir gegen Ende der 50er Verbrennerzeit fast so sehr auf den Senkel gegangen wie der Höllenlärm, die Vibrationen, das Tanken und die horrenden Werkstattrechnungen. Und zwei mal wurde ich von der Straße abgedrängt von schlafenden Vierradfahrern. Das ist jetzt E-L3e sei Dank vorbei :mrgreen:
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Re: Karte mit Straßen, auf denen man mit Roller fahren darf?

Beitrag von wiewennzefliechs »

Ich müsste noch nicht einmal etwas investieren, um L3e-Fahrzeuge fahren zu dürfen (Gnade der frühen Geburt 8-)). Es gibt aber mehrere Gründe, warum ich trotzdem nur einen Kleinkraftroller fahre:
  • Ich bin auf entnehmbare Akkus angewiesen, denn ich habe keinen Stellplatz mit Stromanschluss. Zwar habe ich schon mal mit dem Trinity Jupiter geliebäugelt und anlässlich dessen auch darüber nachgedacht, wie sich das Lade-Problem lösen ließe. Mir ist aber beim besten Willen keine Lösung eingefallen. Vor dem Haus kann ich den Roller nicht lange stehen lassen (autofreie Siedlung/Feuerwehrzufahrt), und in der (gemieteten) Garage gibt es keine Steckdose und der Vermieter will auch keine installieren. Bis vor kurzem gab es sowieso keine L3e-Roller mit entnehmbaren Akkus. Jetzt ist mir gerade mal einer bekannt (Trinity Neptun), bei dem finde ich aber die Reichweite und auch die Höchstgeschwindigkeit (75 km/h) etwas knapp.
  • Ich fahre nur sehr selten außerorts. Und innerorts reichen mir die 45-50 km/h, die mein Roller erreicht, völlig. Damit werde in der Regel eher ich durch den restlichen Verkehr ausgebremst als dass ich selbst zum Verkehrshindernis werde.
  • L3e-Roller müssen alle 2 Jahre zum TÜV. Darauf habe ich keine Lust.
  • L3e-Roller sind deutlich teurer als Kleinkraftroller.
Das sind aber nur meine persönlichen Argumente gegen einen L3e-Roller, die nicht zwingend auf jeden zutreffen müssen. Wer häufig auf Kraftfahrstraßen oder Autobahnen fahren muss und zusätzlich einen Stellplatz mit Steckdose hat, der ist mit einem L3e-Roller sicher besser beraten.

Gruß

Michael
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Re: Karte mit Straßen, auf denen man mit Roller fahren darf?

Beitrag von MEroller »

Mir ist ehrlich gesagt alle 2 jahre eine HU lieber als jährlich dieses Versicherungsschildchen wechseln. Die HU lenkt nämlich unweigerlich meinen Blick auf die sicherheitsrelevanten Bauteile des Fahrzeugs ;) Dazu ist sie ja da (abgeshen von einer Gelddruckmaschine für TüV, DEKRA und wie sie alle heißen...).
Zwischen der Gande der frühen Geburt und 1600€ für Motorradführerschein nachmachen müssen lagen bei mir nur einige Monate, was mich nur noch mehr nervt an dieser völlig hirnverbrannten Regelung. Was soll ein noch berechtigter Jahrgang ohne jegliche motorisierte Zweiraderfahrung denn sicherer unterwegs sein auf einem L3e als ein jüngerer Jahrgang mit 25 Jahren ausgiebiger L1e Erfahrung?! Doch, zwei Neue Erkenntnisse haben mir die 1600€ gebracht:
a.) Die Kupplung ist des Motorradfahrers bester Freund (juckt mich als Elektrofahrer allerdings weniger, da ist es ggf. der Bremshebel, wenn er dem davongaloppierenden Antrieb den Vortrieb raubt...)
b.) Man muss weiter vorausschauen, wenn man eine schnellers Zweirad fährt. Eigentlich trivial, braucht aber Umgewöhnung.

Inzwischen ist aber die Führerschein-Gesetzeslage wieder geändert worden, aber ich kümmere mich nicht mehr darum, der Zug ist für mich schon längst abgefahren: ich dürfte Haybusa fahren, wenn ich wollte :twisted:
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Re: Karte mit Straßen, auf denen man mit Roller fahren darf?

Beitrag von wiewennzefliechs »

MEroller hat geschrieben:Mir ist ehrlich gesagt alle 2 jahre eine HU lieber als jährlich dieses Versicherungsschildchen wechseln.
Kennzeichenwechsel geht bei meinem Roller ganz schnell. Mein Motorradhändler hat mir da eine recht pfiffige Halterung aus sehr zähem Kunststoff montiert, an die das Kennzeichen mittels zweier Edelstahlschrauben angeschraubt wird. Einerseits hält das bombenfest (und leiert dank der Zähigkeit des Materials auch nicht aus), andererseits lassen sich die Schrauben aber auch blitzschnell wieder lösen.
MEroller hat geschrieben:Die HU lenkt nämlich unweigerlich meinen Blick auf die sicherheitsrelevanten Bauteile des Fahrzeugs ;)
Ich werfe mein Geld lieber der Werkstatt für eine fachgerechte Inspektion in den Rachen. Da wird die Sicherheit nämlich auch unter die Lupe genommen. Im Gegensatz zum TÜV werden eventuelle Mängel dann auch gleich behoben.

Dass ältere Semester ohne besonderen Führerschein L3e-Kräder fahren dürfen, hat seinen Grund im Bestandsschutz. Eine Fahrerlaubnis, die einmal erteilt wurde, darf einem ohne triftigen Grund nicht so einfach wieder weggenommen werden. Gleichzeitig hat man aber erkannt, dass es tatsächlich keine so gute Idee ist, Autofahrer ohne jede Zweirad-Erfahrung auf ein Motorrad zu lassen. Deswegen wurde die Regelung ab 1.4.1980 geändert.

Mit der alten Führerscheinklasse 3 ist es ja ähnlich: damit darf man bis heute Lastzüge bis 12 Tonnen (7,5t Zugmaschine + 4,5t Anhänger) oder sogar 18,75 Tonnen fahren (letzteres gilt dann, wenn man seinen Führerschein Klasse 3 vor 1999 gemacht hat). Wer keine LKW-Erfahrung hat, dürfte da schnell an seine Grenzen stoßen. Mit der heutigen PKW-Klasse B ist dagegen schon bei 3,5 Tonnen Gesamtgewicht Schluss, die Anhängelast darf maximal 750 kg betragen (mit Anhänger muss das Zugfahrzeug entsprechend leichter sein, damit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht nicht überschritten werden). Damit sollte auch ein LKW-unerfahrener Fahrer einigermaßen klarkommen.

Gruß

Michael
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Re: Karte mit Straßen, auf denen man mit Roller fahren darf?

Beitrag von Gluehbert »

Moin,

diesen Unsinn von wegen "Mit Klasse B nur bis 750 kg Anhänger" habe ich mittlerweile von so vielen Leuten gehört, das muss einfach richtiggestellt werden:
Es ist völlig egal, wie schwer der Anhänger ist, solange das Gesamtgespann unter 3,5 t bleibt. Früher gab es mal die Einschränkung, dass der Anhänger voll beladen leichter sein muss, als das Zugfahrzeug leer. Das ist vor ein paar Jahren aber weggefallen. ZUSÄTZLICH darf ein Anhänger bis 750 kg IMMER gezogen werden, auch wenn das Gespann dann über 3,5 t kommt. Nein , dass hat nichts mit Schlüsselnummer 96 zu tun, die 96 erweitert die beliebige Kombination nur auf 4,25 t. Das lässt sich mit B ohne 96 nur im Spezialfall 3,5 Tonner mit 750 kg Anhänger erreichen.

https://www.adac.de/infotestrat/technik ... anhaenger/

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