- „geplante Gebrauchsdauer „ der NIU Fahrzeuge ?
Falls Sie nicht offiziell notiert sind , welche wird dann laut Gesetz hergenommen ? ( zB bei Konstruktions Fehlern usw. ) also wie bei den Autos.

Zulassungskriterien findet man in der EU-Verordnung 168/2013. Ansonsten gilt nach dem Gesetz die Gewährleistung. In Deutschland sind das 2 Jahre. Wenn der Bock danach - aus welchem Grund auch immer - die Hufe hochreißt, ist das nicht mehr Problem des Händlers bzw. Herstellers.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 387 Gäste