Gehören NIU Fahrzeuge zur Gattung " Hochvolttechnik" ?

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GLIWICE
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Re: Gehören NIU Fahrzeuge zur Gattung " Hochvolttechnik" ?

Beitrag von GLIWICE »

AkkuSchrauber hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 11:45
Ich glaube der Reifendruck ist derzeit noch unser kleinstes Problem!
Und wenn wir mit dem Reifendruck fahren würden den NIU vorgibt, wäre die Reichweite noch viel viel viel weiter weg von den beworbenen Werten :lol:

chrispiac
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Re: Gehören NIU Fahrzeuge zur Gattung " Hochvolttechnik" ?

Beitrag von chrispiac »

Es ist ja auch nur ein Beispiel für (potenzielle) Haftungsfragen. Im Wesentlichen hängt es vom Besitzer und Werkstattleiter ab. Die entscheiden, welche Fahrzeuge sie zur Wartung und Reperatur annehmen. Wenn sie Fahrzeuge mit Elektromotor annehemen, müssen sie bei Hochvolt entsprechende Kenntnisse haben. Das kann man mit einer Hochvoltschulung nachweisen - das erleichtert den Betrieb bei einem Schadensvorfall den Qualifikationsnachweis, weil es allgemein als solcher anerkannt ist, es kann aber auch anders erbracht werden (muß es ja auch zu Beginn einer neuen Entwicklung, wenn es noch keine anerkannten Schlungsangebote gibt).

Im zweiten Fall, ist es dann ggf. Schwierig, den Versicherungen oder ggf. vor Gericht die Qualifikation nachzuweisen. Dann muß ein Richter entscheiden, ob eine ausreichende Qualifikation vorlag. Davon hängt dann ab, welche Versicherung zahlt und ob ggf. ein vorsätzliches Fehlverhalten von Betrieb, Werkstattleiter etc. vorlag. Die Werkstattleitung ist Weisungsbefugt und sollte einen Auftrag nur einem Mitarbeiter übertragen, den sie die Arbeit auch zutrauen. Schulungen dienen als Nachweis, das Mitarbeiter entsprechende Aufgaben erfüllen können sollten. Allerdings gibt es auch Arbeiter, die sich als „Bildungsresistenz“ herausstellen können, die also das Schulungsziel nicht oder nur knapp erreichen und nach ein paar Tagen nicht mehr Wissen, was sie gelernt haben. Im Rahmen der Sorgfaltspflichten wird vom Führungspersonal vorausgesetzt, das solche Mitarbeiter möglichst nicht zu solchen arbeiten herangezogen werden, auch wenn sie die entsprechende Schulung abgelegt haben. Andererseits dürfen sie durchaus auch Personal ohne entsprechende Schulung solche Aufgaben übergeben, wenn sie selber die Verantwortung übernehmen, ihnen die Arbeit zutrauen und mit entsprechenden Dienstanweisungen das Risiko eines Fehlverhaltens usw. minimieren. Jedoch wird dann erwartet, das ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht, wenn Fragen bei der Arbeit aufkommen.

Dieser ganze Bereich ist hochkomplex und sehr von der Branche abhängig. Auch wenn der NIU - zumindest die 60V Systeme - zu Hochvolttechnik gehören, wird wohl auch ein Zweiradmechaniker ohne entsprechnde Hochvoltschulung z. B. am Bemssystem arbeiten dürfen. Das kann z. B. durch Produktschulungen durch den Hersteller oder Disributor erfolgen (indem man vor der Arbeit den Akku abklemmt, das Fahrzeug einschaltet um ggf. noch geladene Kondensatoren im System zu entladen und eine Karrenzzeit von einigen Minuten vorschreibt, bevor am Elektrofahrzeug gearbeitet wird) oder ein Mitarbeiter mit entsprechenden Kenntnissen den Roller zu solchen arbeiten freigibt. Dann sollte das Fahrzeug spannungsfrei sein und ein Zweiradmechaniker sollte an allen nicht rein elektrischen Teilen des Fahrzeuges gefahrlos (zumindest für den Bereich „Spannungen“) arbeiten können. Nur muß der Unternehmer oder die Werkstattleitung bereit sein, bei Fehlern des Mechanikers (also falls er diesen Schutzanweisungen nicht folge leistet) die Verantwortung zu übernehmen.

Daher würde ich z.B. Reinigungspersonal, die regelmäßig den Ausstellungsraum reinigen, keine Hochvoltschulung „spendieren“. Sie kommen allenfalls wie ein Kunde in Berührung mit diesen Fahrzeugen und eine Anweisung, das sie, falls die Elektroroller anfangen zu qualmen, diese nicht anfassen dürfen und jemand Kompetenten zu verständigen haben, ist einfacher und sollte in Rahmen iherer Tätigkeit verständlich zu vermitteln sein. Allgemein sollte in einem Brandfall auch die Feuerwehr (Notruf 112) gerufen werden, bevor dann eigene Löschversuche und Vorgesetzte verständigt werden. Das kann man, je nach Betriebsgröße, mal absprechen, oder gar regelmäßig schulen.
Elektrostehroller:
DocGreen ESA5000/1919 (2019) | DocGreen EWA6000 (2020) | Elektropowerfun EPF-1 (2020)
Skotero Stepley, Bamox, Extreme XR (2021) - testet by https://electric-commuter.de/
Elektrostehroller Wizzard 2.5+ EKFV (2021)
Elektrostehroller NIU KQi3 Max (2022) - testet by https://electric-commuter.de/

Wir treffen uns… wieder (wenn die Erkältungszeit vorbei ist)!

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