Kann aber auch von den Mods in Rechtliches verschoben werden wenns da eher passt. Generell aber ein Thema welches man kennen sollte sowohl als Käufer als auch Verkäufer. Zumindest erwarte ich als Käufer das der Verkäufer Gewährleistung von Garantie unterscheiden kann.
Einige haben es ja sicherlich mitbekommen bezüglich meinem EVO und der Sachlage.
Für jene die es nicht mitbekommen haben nochmal in Kurz.
Ich habe einen MQI GT EVO gekauft. Von einem User hier im Forum das spielt aber für die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte keinerlei Rolle. Dies war noch relativ zur Anfangszeit wo man erst nach und nach die ganzen Fehler zu Gesicht bekommen hatte.
Kurz nachdem ich ihn dann nahe den 3000km gefahren hatte häuften sich die Probleme.
Ich hatte sozusagen die ganze Palette.
Lenkradflattern
Lenkradsperre Error
Error 120 usw.
Akkus wurden nicht mehr erkannt bzw ließen sich entsprechend auch nicht mehr laden
Display fiel aus und wurde innen Feucht
Ladebuchse ohne Funktion
12V Batterie leer gezogen
Wie es nun weitergeht kann man sich sicherlich denken.
Da der Händler hier vertreten ist und alle Alarmsignale quasi ignoriert hatte nahm er diesen Ausgang schließlich in Kauf.
https://www.elektroroller-forum.de/view ... ng#p345418
Wie auch viele meiner Vorgänger die hier nicht mehr im Forum Aktiv sind trat ich an den Händler heran und konfrontierte ihn mit diesen Problemen.
Wichtig für alle Käufer
Nach neuester Rechtssprechung hat nun ein Verbraucher ein ganzes Jahr echte Gewährleistung. Das heißt der Händler steht hier komplette 12 Monate in der Beweislast. Früher hatte man das Problem das die Beweisumkehr nach 6 Monaten in Kraft trat und man als Käufer nachweisen musste das die Kaufssache bereits ab Kauf Mängelbehaftet war.
Der Händler stellte hier erstmal klar das dies keine Sache der Gewährleistung sondern Garantie also Sache des Herstellers wäre. Er schrieb entsprechend die Garantie auf mich um (Roller von Erstkäufer erworben). Er beantragte daraufhin für die 12V Batterie einen Antrag und schickte mir diese im Anschluss zum Selbsteinbau zu. Lange hielt dies aber nicht da der Ursprung ja woanders lag.
Für die restlichen Mängel verwies er mich an einen Händler vor Ort. Hier der NIU Store Frankfurt.
Auch wenn es eigentlich seine Aufgabe gewesen wäre wollte ich den Roller repariert haben und schrieb dem NIU Store Frankfurt zunächst mit der weitergeleiteten Email was bislang mit dem ursprünglichen Händler besprochen worden ist.
Nach einem Monat ohne Rückmeldung wandte ich mich erneut an den besagten Händler wie wir nun verfahren sollen und bat in dem Zuge auch gleich darum die Kostenübernahme für die anfallenden Reparaturen zu bestätigen.
Als Antwort bekam ich nur und hier im Originalen Wortlaut
Für mich war danach die Sache klar.Guten Abend Herr X,
habe es der Garantieabteilung von KSR übermittelt, schauen was KSR dazu sagt.
Allerdings muss ich sagen das die E-Mail an NIU-Frankfurt verwirrend ist, Sie benötigen einen Termin für Garantiearbeiten.
Wir übernehmen natürlich keine Kosten der Reparatur, es ist ein Garantiefall und nur diesen wird und kann NIU-Frankfurt bearbeiten.
1. Ist dies ein Gewährleistungsfall. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Ich als Verbraucher kann wählen welcher der beiden Möglichkeiten ich in Betracht ziehe. Nicht der Händler.
2. Wirkte es auf mich wie folgt. Er lehnt die Mängelbeseitigung vollumfänglich und Endgültig ab. Gestützt auf der Aussage das er keine Reparaturkosten übernehmen wird.
Ich konsultierte daraufhin meinen Anwalt um die Rechte die aus dem ursprünglichen Kaufvertrag vorlagen geltend zu machen.
Da der Händler keinerlei Anstalten gemacht hatte die Nacherfüllung willentlich und gewissenhaft durchzuführen reichten wir nach außergerichtlichem hin und her schreiben Klage auf Wandlung ein.
Zwischenzeitlich kamen ja auch immer mehr Erkenntnisse zum Vorschein das es keine wirkliche Lösung für den EVO geben wird auch bestätigt, dass der Nachfolger in den Startlöchern saß und auch dieser wohl die selben Fehler aufwies.
Zusammenfassung
Vorteilhaft
1. Man muss hier ganz klar sagen das ich den Sieg auch teilweise seiner inkompetenten Anwältin zusprechen muss. Wo keine Argumente sind redet man halt um den heißen Brei.
Es wurden folgende Behauptungen während der schriftlichen Phase aufgestellt. Die besten zähle ich auf.
- Der Roller würde gar nicht mir gehören.
- Updates würden wenn entsprechend gemacht die Fehler vollumfänglich beheben.
Da muss man sich als Laie wirklich fragen ob das gelernte Leute sind.
Wie kann man denn allen ernstes behaupten der Roller würde einem nicht gehören? Das ist schon harter und zugleich verzweifelter Tobak. Der Richter hat dazu aber auch ganz klar Stellung bezogen und durch die Blume mitgeteilt das diese Art der Argumentation "schwachsinnig" ist. Jemand der den Beruf Anwalt ausübt sollte in der Lage sein adäquat zu Argumentieren.
Zum Thema Updates gab es vom Richter auch ganz klare Worte. Er betonte sehr deutlich, dass selbst für ihn als Laie ein mechanisches Problem sicherlich nicht durch ein Software Update behoben werden kann. Bezugnehmend dazu nahm er das Lenkradflattern sowie das Undicht gewordene Display als Punkt auf. Das sollte aber jedem klar sein hoffe ich egal ob gelernt oder ungelernt. Ich kann auch kein Loch in Reifen mit einem Softwareupdate beheben. Wer sowas glaubt glaubt bestimmt auch das Zitronenfalter Zitronen falten.
Ironischerweise hat den Händler das bei der Umschreibung der Garantie überhaupt nicht in Frage gestellt sondern einfach gemacht. Auch lustig wenn man sich das Gesamt betrachtet.
Aber wer weiß was die Anwältin da im Kopf hatte.
Das ist rein meine Erfahrung die im Einzelfall immer einzeln zu bewerten ist. An anderen Stellen hat man ja auch viel positives von dem Händler gelesen. In meinem Fall wars leider bis zu einem bestimmten Punkt nicht so. Ist nicht schön aber kann passieren. In Zukunft wird es sicherlich nicht nochmal so laufen und das wäre doch schön.
Die Rückabwicklung läuft nun. Das Geld habe ich bereits erhalten und das zügig nach Rückfrage meines Anwalts. Das rechne ich hoch an. Der Roller wird nun zeitnah abgeholt. Abmeldung ist bereits erfolgt, die Versicherung lief ja nun über ein Jahr umsonst da nicht Fahrbereit.
In dieser Zeit hatte ich auch viel Kontakt mit einer anderen Userin die ebenfalls gegen ihren Händler klagen musste da ging es aber vorrangig um die Höhe der Rückzahlung. Die Wandlung war dort nicht das Thema. Der Prozess ging bei ihr schneller von statten als bei mir liegt aber auch am jeweiligen Gericht und der Auslastung. Generell würde ich wenn möglich aber empfehlen ohne Gericht auszukommen dazu gehören aber immer zwei. Als Rechtschutzversicherter hatte ich zum Glück keine Kosten außer die SB die mir aber in dem Zuge von der Gegenseite erstattet wird.
Somit ist für mich das Kapitel EVO abgeschlossen und ich bin froh das außer 2x liegen bleiben in der Ortschaft nicht mehr passiert ist. Dieses Glück wünsche ich auch anderen die den EVO noch fahren.
Auf die neuen NIU Modelle bin ich weiterhin gespannt. Schade an dieser Stelle nur das NIU in keinem Fall eingeschritten ist und den EVO von sich aus zurückgenommen hat. Das wäre für Kunden und Händler das Beste gewesen und hätte wahre größe gezeigt.