Frage zur Zulassung
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Frage zur Zulassung
Moin,
meinen 500er NIU will ich durch meinen Vater und auch auf ihn zulassen. Wie ist das möglich, da das Ding ja mir gehört. Was muss ich ihm mitgeben an Vollmacht oder Überlassungs dings bums damit das geht? Denn auf der Rechnung steht ja mein Name. Kennt sich da jemand aus?
Grüße vom Andi
meinen 500er NIU will ich durch meinen Vater und auch auf ihn zulassen. Wie ist das möglich, da das Ding ja mir gehört. Was muss ich ihm mitgeben an Vollmacht oder Überlassungs dings bums damit das geht? Denn auf der Rechnung steht ja mein Name. Kennt sich da jemand aus?
Grüße vom Andi
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Re: Frage zur Zulassung
Die lokale Zulassungstelle hat meist einen Merkzettel , aber Ausweis, Vollmacht, Kaufvertrag, COC und evB ist das mindeste
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24.
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und ab1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
3/25 UNU aus 2016 mit 1960 km und kleinem Diebstahlschaden.
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Re: Frage zur Zulassung
Ich verstehe die Frage nicht. Wenn der Roller noch nie zugelassen wurde, kann Dein Vater den doch ganz normal auf sich zulassen? Es steht doch kein Name im Fahrzeugbrief vor der Zulassung. Wer den Roller gekauft hat, interessiert die Zulassungsstelle auch nicht. Rechtlich gesehen, gehört der Roller nach der Zulassung dann aber Deinem Vater. Nur das macht doch eh keinen Unterschied.TLandi hat geschrieben: ↑Mo 7. Jul 2025, 15:48Moin,
meinen 500er NIU will ich durch meinen Vater und auch auf ihn zulassen. Wie ist das möglich, da das Ding ja mir gehört. Was muss ich ihm mitgeben an Vollmacht oder Überlassungs dings bums damit das geht? Denn auf der Rechnung steht ja mein Name. Kennt sich da jemand aus?
Grüße vom Andi
Gruß
Basti
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Re: Frage zur Zulassung
Zur Zulassung muss der Kaufvertrag, oder Rechnung dabei sein die belegt, dass es das Eigentum ist. Bloß, der Papi steht ja nicht aufm Kaufvertrag.
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Re: Frage zur Zulassung
Einen Kaufvertrag musste ich noch nie vorlegen bei einer Erstzulassung.
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Re: Frage zur Zulassung
Weshalb sollte er?Rechtlich gesehen, gehört der Roller nach der Zulassung dann aber Deinem Vater.
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Re: Frage zur Zulassung
Ich habe heute meinen zugelassen, und musste die Rechnung vorzeigen.ichbinsnur hat geschrieben: ↑Mo 7. Jul 2025, 22:08Einen Kaufvertrag musste ich noch nie vorlegen bei einer Erstzulassung.
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Re: Frage zur Zulassung
Könnt ihr nicht einfach zusammen hingehen?TLandi hat geschrieben: ↑Mo 7. Jul 2025, 15:48Moin,
meinen 500er NIU will ich durch meinen Vater und auch auf ihn zulassen. Wie ist das möglich, da das Ding ja mir gehört. Was muss ich ihm mitgeben an Vollmacht oder Überlassungs dings bums damit das geht? Denn auf der Rechnung steht ja mein Name. Kennt sich da jemand aus?
Grüße vom Andi
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Re: Frage zur Zulassung
Ok, dann gehört er halt immer noch dem Sohn. Früher war's ja so, dass der Eigentümer derjenige ist, der den Fahrzeugbrief hat.ichbinsnur hat geschrieben: ↑Mo 7. Jul 2025, 22:11Weshalb sollte er?Rechtlich gesehen, gehört der Roller nach der Zulassung dann aber Deinem Vater.
Ich muss aber auch ehrlich sagen, dass ich keinen Vorteil erkennen kann, wenn der Vater den Roller zulässt. Wegen der Versicherungsprämie? Oh man, wie viel kann das denn sein bei einem E-Roller.
Gruß
Basti
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Re: Frage zur Zulassung
Für Leichtkrafträder gibt es keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief).
Und selbst dann steht gleich im Kopf des Dokuments, dass es eben KEIN Eigentumsnachweis ist.
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