Frage zur Zulassung

TLandi
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Frage zur Zulassung

Beitrag von TLandi »

Moin,

meinen 500er NIU will ich durch meinen Vater und auch auf ihn zulassen. Wie ist das möglich, da das Ding ja mir gehört. Was muss ich ihm mitgeben an Vollmacht oder Überlassungs dings bums damit das geht? Denn auf der Rechnung steht ja mein Name. Kennt sich da jemand aus?

Grüße vom Andi

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Fasemann
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Re: Frage zur Zulassung

Beitrag von Fasemann »

Die lokale Zulassungstelle hat meist einen Merkzettel , aber Ausweis, Vollmacht, Kaufvertrag, COC und evB ist das mindeste
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24.
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und ab1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
3/25 UNU aus 2016 mit 1960 km und kleinem Diebstahlschaden.

Basti80
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Re: Frage zur Zulassung

Beitrag von Basti80 »

TLandi hat geschrieben:
Mo 7. Jul 2025, 15:48
Moin,

meinen 500er NIU will ich durch meinen Vater und auch auf ihn zulassen. Wie ist das möglich, da das Ding ja mir gehört. Was muss ich ihm mitgeben an Vollmacht oder Überlassungs dings bums damit das geht? Denn auf der Rechnung steht ja mein Name. Kennt sich da jemand aus?

Grüße vom Andi
Ich verstehe die Frage nicht. Wenn der Roller noch nie zugelassen wurde, kann Dein Vater den doch ganz normal auf sich zulassen? Es steht doch kein Name im Fahrzeugbrief vor der Zulassung. Wer den Roller gekauft hat, interessiert die Zulassungsstelle auch nicht. Rechtlich gesehen, gehört der Roller nach der Zulassung dann aber Deinem Vater. Nur das macht doch eh keinen Unterschied.

Gruß
Basti

TLandi
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Re: Frage zur Zulassung

Beitrag von TLandi »

Zur Zulassung muss der Kaufvertrag, oder Rechnung dabei sein die belegt, dass es das Eigentum ist. Bloß, der Papi steht ja nicht aufm Kaufvertrag.

ichbinsnur
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Re: Frage zur Zulassung

Beitrag von ichbinsnur »

Einen Kaufvertrag musste ich noch nie vorlegen bei einer Erstzulassung.

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Re: Frage zur Zulassung

Beitrag von ichbinsnur »

Rechtlich gesehen, gehört der Roller nach der Zulassung dann aber Deinem Vater.
Weshalb sollte er?

Lara
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Re: Frage zur Zulassung

Beitrag von Lara »

ichbinsnur hat geschrieben:
Mo 7. Jul 2025, 22:08
Einen Kaufvertrag musste ich noch nie vorlegen bei einer Erstzulassung.
Ich habe heute meinen zugelassen, und musste die Rechnung vorzeigen.

Lara
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Re: Frage zur Zulassung

Beitrag von Lara »

TLandi hat geschrieben:
Mo 7. Jul 2025, 15:48
Moin,

meinen 500er NIU will ich durch meinen Vater und auch auf ihn zulassen. Wie ist das möglich, da das Ding ja mir gehört. Was muss ich ihm mitgeben an Vollmacht oder Überlassungs dings bums damit das geht? Denn auf der Rechnung steht ja mein Name. Kennt sich da jemand aus?

Grüße vom Andi
Könnt ihr nicht einfach zusammen hingehen?

Basti80
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Re: Frage zur Zulassung

Beitrag von Basti80 »

ichbinsnur hat geschrieben:
Mo 7. Jul 2025, 22:11
Rechtlich gesehen, gehört der Roller nach der Zulassung dann aber Deinem Vater.
Weshalb sollte er?
Ok, dann gehört er halt immer noch dem Sohn. Früher war's ja so, dass der Eigentümer derjenige ist, der den Fahrzeugbrief hat.

Ich muss aber auch ehrlich sagen, dass ich keinen Vorteil erkennen kann, wenn der Vater den Roller zulässt. Wegen der Versicherungsprämie? Oh man, wie viel kann das denn sein bei einem E-Roller.

Gruß
Basti

ichbinsnur
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Re: Frage zur Zulassung

Beitrag von ichbinsnur »

Für Leichtkrafträder gibt es keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief).

Und selbst dann steht gleich im Kopf des Dokuments, dass es eben KEIN Eigentumsnachweis ist.

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