Hallo,
für die Neuzulassung muss mit der (deutschen) Kaufrechnung als Beleg nachgewiesen werden, dass es kein (Eigen-) Import ist und dass die (deutsche) Mehrwertsteuer beim Kauf bereits entrichtet worden ist. Die Besitz-Urkunde (ebenfalls mitzubringen) ist zunächst einmal das (originale) COC-Zertifikat/Zulassungspapier, dass bei Neuzulassung "jungfräulich" vorgelegt und abgestempelt wird (je nach Bundesland verschieden, mag auch für 125er mal eine Teil2-Bescheinigung ausgehändigt werden, ansonsten wird beil Leichtraraftrad/-roller alles nur auf dem COC vermerkt, insbesondere der Tag der Erstzulassung).
Auf jeden Fall wird bei der Zulassung die Teil1-Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) ausgehändigt, in der ein Fahrzeughalter eingetragen wird.
Entweder weist sich die Person, die zur Zulassungsstelle geht, selbst als Fahrzeughalter aus, oder legt eine Vollmacht für eine Person vor, die hier als Halter eingetragen werden soll.
PS: Bei Kauf und Kaufrechnung aus dem Ausland, wird es komplizierter.
Viele Grüße
Didi