Gehören NIU Fahrzeuge zur Gattung " Hochvolttechnik" ?

STW
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Re: Gehören NIU Fahrzeuge zur Gattung " Hochvolttechnik" ?

Beitrag von STW »

Es hängt von den Tätigkeiten ab. Für Luftdruck prüfen am Vorderrad brauche ich sicherlich keinen HV-Schein. Wenn ich mich auf Komponententausch beschränke, z.B. nach Vorgabe durch die Onboard-Diagnose, wird auch nicht mit Hochvolt hantiert, wenn der Akku vorher abgesteckt ist. Im N1S-Servicemanual steht bei den Fehlerprüfungen, dass man am Kabel zum Controller messen soll, ob die Batteriespannung ankommt. Das ist grenzwertig.
Instandsetzung der Innereien der Batterie, des Controllers oder Reparatur eines Leitungsbruchs: njet. Austausch mittels vorkonfektionierten Kabelbaums: dürfte wieder erlaubt sein. Genauer wird es Alf wissen, was erlaubt ist und was nicht.
Von einem Mechatroniker KFz, der auch an HV-Hybriden arbeitet, weiß ich, dass er nach eigenem Kenntnisstand keinen HV-Schein hat. Entweder ist das Bestandteil der Ausbildung gewesen und damit ist implizit die Arbeit ok, oder eben er macht an den Hybriden auch nur Komponententausch.
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chrispiac
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Re: Gehören NIU Fahrzeuge zur Gattung " Hochvolttechnik" ?

Beitrag von chrispiac »

STW hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2019, 13:43
Es hängt von den Tätigkeiten ab. Für Luftdruck prüfen am Vorderrad brauche ich sicherlich keinen HV-Schein. …
Oh, da wäre ich Vorsichtig! Wenn es nach den Berufsgenossenschaften gehen würde, bräuchte schon eine Reinigunsfachkraft einen HV-Schein, sofern sie für ihre Arbeit einen 60V Elektroroller anfassen oder bewegen muß. Leider haben die viel Einfluß und können ihre Ansichten „durchdrücken“.

Ich denke, die Quote von entsprechend geschulten Personal nimmt spürbar zu. Die Bosch-Werkstätten (Partner von unu, eGo und anderen Elektrofahrzeugen) werden schon seit Jahren geschult. Verkäufer von Vespa (wegen der Elektrovespa) folgen im Augenblick. Nachem was ich so gehört habe, ist die Qualifizierungsmaßnahme „Hochvoltschulung“ bei der örtlichen Gewerbeschulen immer ausgebucht und sie versuchen schon weitere Termine anzubieten, aber entsprechende qualifizierte Ausbilder sind zur Zeit schwer gefragt und kaum für weitere Termine zu bekommen.

So allmählich scheinen die Werkstätten darauf zu kommen, das sie ohne diese Qualifizierung Kunden verlieren könnten (oder neue Kundenkreise erschließe können).
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Re: Gehören NIU Fahrzeuge zur Gattung " Hochvolttechnik" ?

Beitrag von Mr.Eight »

Bei unserem Hybriden sagen sie immer, das sie nicht einmal die Reifen wechseln dürfen. Machen es dann aber trotzdem bzw. inzwischen die meisten Werkstätten einen Mechaniker mit dem Schein.
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STW
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Re: Gehören NIU Fahrzeuge zur Gattung " Hochvolttechnik" ?

Beitrag von STW »

Berufsgenossenschaften sind da schon immer recht speziell gewesen. Ich packe nun täglich meinen Roller an und habe auch keinen HV-Schein, auch den Luftdruck prüfe ich daher ganz unbedarft.
Für eine Werkstatt ist der HV-Schein sinnvoll, da es ja, wie immer im Leben, um Haftungsfragen geht. Wenn der Roller denn abbrennt, hätte die Werkstatt das im Vorfeld erkennen können, wenn sie denn einen HV-Schein ... Wenn der Mechaniker tot umfällt: hat der Chef denn die HV-Ausbildung veranlasst und gezahlt oder muss jetzt die Berufsgenossenschaft einspringen.
Und allgemein ist es natürlich für einen Mechaniker gut, wenn er nach der Ausbildung weiß, was er besser nicht anpackt. Das gilt für Zündkabel bei laufendem Motor natürlich auch (in der Jugend hat man seinen Kumpel gebeten, mal am Mofa die Zündkerze zu halten, ob er einen Zündfunken sieht - war echt fies).
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AkkuSchrauber

Re: Gehören NIU Fahrzeuge zur Gattung " Hochvolttechnik" ?

Beitrag von AkkuSchrauber »

Wie ist das mit der geduldeten Grauzone? Ist das Versicherungs oder Strafrechtlich relevant? Sind Schäden durch Eingriff nichtqualifizierten Personals im Schadensfall versichert? Z.B. Kurzschluss mit Nachfolgendem Abbrand des Fahrzeugs? Zahlt die Versicherung oder fragt sie nach dem HV Schein? ;)
Nur mal als hypothetischer Fall.

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Re: Gehören NIU Fahrzeuge zur Gattung " Hochvolttechnik" ?

Beitrag von kabee »

Eine seriöse Bude hat zumindest ne Haftpflichtversicherung. Wie der Name schon sagt: Haftpflicht...

AkkuSchrauber

Re: Gehören NIU Fahrzeuge zur Gattung " Hochvolttechnik" ?

Beitrag von AkkuSchrauber »

Das war mir klar! Es ging mir da eher um einen möglichen Haftungsausschluss der Versicherung. ;)

STW
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Re: Gehören NIU Fahrzeuge zur Gattung " Hochvolttechnik" ?

Beitrag von STW »

Du kannst echt gemeine Fragen stellen. Volksweisheit: vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. Nichts genaues zum Ergebnis weiß man nicht.
Geh mal einfach davon aus, dass geprüft wird, ob grobe oder leichte Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorgelegen hat. Also: hättest Du wissen müssen, oder wissen können, oder wußtest Du sogar, dass du an einem HV-Fahrzeug schraubst ( - wobei Dein Beispiel eines Kurzschlusses mit Brand auch bei <60V gut auftreten kann).
Hast Du für die Reparatur gewaltsam Teile geöffnet, weil nur so ans Innenleben zu kommen war?
Hast Du Dich an Reparaturvorgaben, Normen usw. gehalten, und komplett befolgt?

Wie groß ist tatsächlich das Schadensereignis? Ist es so groß, dass ein Hahn danach kräht? Also der Rechercheaufwand in einem wirtschaftlichen Nutzen für die Versicherung? Ist ein Personenschaden entstanden? Hier auch berücksichtigen, dass unser Justizsystem nicht so angelegt ist, dass man unbedingt jeden Straftäter in den Knast bekommen möchte, sondern nur so viele, dass Strafen abschreckend wirken. Und Mehrfachtäter mit einer höheren Wahrscheinlichkeit erwischt werden sollen als jemand, bei dem lediglich ein Augenblicksversagen vorlag und die Gefahr einer Wiederholung gering ist.

Zu guter letzt die wichtige Frage: was kannst und möchtest Du selbst verantworten? Steht Dein Kabelpfusch nur auf einer freien Stellfläche oder in einer an einem Wohnhaus angeschlossenen Tiefgarage? Bei meinem alten Roller war der Standort unkritisch, mit Personenschäden im Brandfall nach menschlichem Ermessen nicht zu rechnen. In einer anderen Situation hätte ich die Verkabelung und ggf. auch Überwachungsmaßnahmen sicherlich besser ausgeführt. Die Chance auf einen Brandfall sah ich derart gering an, den potentiellen Schaden bei < 10T€, dass ich einige Sachen in einer Form realisiert habe, die lediglich ich für tragfähig angesehen hätte.
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Re: Gehören NIU Fahrzeuge zur Gattung " Hochvolttechnik" ?

Beitrag von chrispiac »

STW hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2019, 14:48
Berufsgenossenschaften sind da schon immer recht speziell gewesen. Ich packe nun täglich meinen Roller an und habe auch keinen HV-Schein, auch den Luftdruck prüfe ich daher ganz unbedarft.
Ja, dafür sind die Elektroroller ja auch gebaut worden. Bei den Berufsgenossenschafen geht es um Gesundheits- und Haftungsfragen im Gewerbe. Als Besitzer und Privatmensch bist Du davon allenfalls betroffen, falls Du in einer Werkstatt arbeitest, die Elektrofahrzeuge zu Reperatur- und Wartungsaufgaben entgegennimmt - zumindest in diesem Fall.

Für Käufer übernimmt der Hersteller entsprechende Aufklärungs- und Unterweisungspflichten. Daher gibt es ja eine Gebrauchsanweisung, in der ja zum Beispiel auch steht, mit welchen Reifendruck der Roller gefahren werden sollte. Ob Du Dich daran hälst, ist Deine Sache - nur wenn es zu einem Unfall kommt und sich herausstellen sollte, das ein falscher Reifendruck daran Schuld war, wirst Du kaum eine Chance haben das als Produktmangel dem Hersteller oder Händler „unterzuschieben“, da aus der Gebrauchsanweisung hervorgeht, mit welchen Reifendruck der Roller gefahren werden sollte.
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AkkuSchrauber

Re: Gehören NIU Fahrzeuge zur Gattung " Hochvolttechnik" ?

Beitrag von AkkuSchrauber »

Ich glaube der Reifendruck ist derzeit noch unser kleinstes Problem!

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