Es handelte sich um einen PKW mit Fahrzeugbrief und (verschwundenem) Fahrzeugschein.zock3r1608 hat geschrieben:Es geht schon, es gibt allerdings - je nach Erfahrung der Zulassungstelle - Hürden. Abmeldung durch Invalidation ABE und CoC. Danach muss eine neue CoC vom Hersteller angefordert werden.Alfons Heck hat geschrieben: Ohne Fahrzeugschein kein TÜV.
Ohne TÜV kein neuer Fahrzeugschein.
Wenn zusätzlich ein Fahrzeugbrief (ZB Teil 2) ausgestellt worden ist (optional bei zulassungsfreien KFZ), muss dieser voher beim KBA gelöscht werden (lassen). Danach wird trotzdem eine neue CoC benötigt, da die CoC an den Teil 2 gebunden wird.
Damit kann man TÜV machen lassen und hat dann alle Papiere für eine neue Zulassung.
Die Zulassungsstelle hat dann auf Nachfrage auch gewußt wie ich zu einem neuen Schein komme.
Zuerst eine Erklärung (Vordruck) unterschreiben das der Schein verloren ist; dazu Perso vorzeigen. Dann stellt man dir einen Wisch aus der dem TüV erlaubt das Fahrzeug zu prüfen und einen TÜVbericht zu erstellen allerdings ohne die Plakette zu erteilen. Damit wieder zur Zulassung den wird der Ersatzschein erstellt. Jetzt kann man wahlweise die TÜV-Plakette dort aufkleben lassen falls man das Kennzeichen mitgebracht hat. Ansonsten ist es auch möglich zum TÜV zu fahren und dort das Papperl zu erhalten.
Gruß
Alfons.