Der Verkäufer kann wenn es unwirtschaftlich oder nicht angemessen ist eine Neulieferung bzw. Neues Ersatzteil ablehnen und nur die Reparatur durchführen. Kommt aber drauf an was kaputt ist. Beim Kabel sollte zumindest das Kabel wenn möglich getauscht werden. Sprich Reparatur aber in größerer Form.
Fahrzeuge
NIU N PRO 06/2019[Alltagsmaschine] ZERO SR/S ZF15.6 06/2020[Pendlermaschine Sommer]
Da bist du im Irrtum.
Der Händler hat 2 Nachbesserungsversuche.
Die kann er nach seiner Wahl durch Reparatur oder Ersatzlieferung vornehmen.
Danach kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. (Wandlung)
Allerdings würde ich eine Frist setzen.
nein, da bist du im irrtum, das ist altes wissen, das hat sich in den letzten 4 jahren geändert.
Der Käufer bestimmt die Art der Nachbesserung.
In den meisten Fällen muss der Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung erhalten. Nur wenn diese fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Käufer direkt vom Vertrag zurücktreten oder eine Kaufpreisminderung fordern. Käufer sollten sich bei Problemen frühzeitig anwaltlich beraten lassen, um ihre Rechte optimal durchzusetzen.
Nachbesserung nur beim Verkäufer
Sie müssen dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und dürfen nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen.
Früher durfte der Verkäufer pro Mangel in der Regel zwei Nachbesserungsversuche unternehmen. Bei Kaufverträgen, die seit 1. Januar 2022 geschlossen werden, hängt dies vom Einzelfall ab. Es kann also auch eine einmalige Nachbesserungsmöglichkeit ausreichen.
Hier liegt ein Montagefehler vor, und die Übergabeinspektion mag vielleicht auch nicht optimal verlaufen sein. Wir können hier nicht von einem permanenten Mangel, nicht behebbarem Serienfehler o.ä. ausgehen, also Nachbesserung / Reparatur ist logisch. Die Bilder anderer Nius beweisen ja die relative Einmaligkeit des Problems.
Da das Kabel intern im Motor festgelötet ist wäre die sauberste Lösung ein neuer Motor. Wenn das Metall der Kabel noch nicht angeschliffen ist, dann wäre sogar eine Reparatur denkbar: orange Isolierung bis zum Controller entfernen, Schrumpfschläuche auf die offenen Kabel, oranger Schlauch über alles, fertig.
Alle anderen Diskussionen mit dem Händler vergiften nur das Klima. Natürlich kann man versuchen darauf zu bestehen, dass "neu" geliefert wird. Dann gilt aber Abzug für bereits erfolgte Nutzung. Da macht keine Seite ein Geschäft, zufrieden ist auch keiner, und die Kooperationsbereitschaft des Händlers bei künftigen Reparaturen etc. wird merklich nachlassen.
RGNT V2 ab 01/23 > 15000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19
ich pers. würde die gelegenheit nutzen und einen gabestapler oder sonstwo stecker dahin machen, hilft ungemein beim nächsten reifenwechsel oder generell an einer reparatur am hinterrad
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Dateianhänge
Ich bin hier nur die Signatur.
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Wenn ich sterbe, will ich friedlich gehen. So wie mein Großvater im Schlafe ... und nicht laut kreischend wie sein Beifahrer.
Also ich hab geschaut, bei mir isses auch in Ordnung.
Das mit dem Wahlrecht des Kunden seit 22 ist mir allerdings tatsächlich entgangen. Danke für den Hinweis.
Obwohl der Händler sich hier wohl auf sein Reparaturrecht berufen könnte. Einen neuen Roller zu liefern dürfte im Vergleich zu den Reparaturkosten wohl eindeutig unverhältnismäßig sein.
richtig
man sollte nicht mit kanonen auf spatzen schießen
ja, die gesetze sind arg im wandel, ich informier mich rechtzeitig, oder falls ich was suche, dann stell ich in google den zeitraum auf 1 jahr ein (es schmuggeln sich altbeiträge der letzten 10 jahre dazwischen)
vg
Zuletzt geändert von Falcon am Mi 25. Jun 2025, 16:30, insgesamt 1-mal geändert.
Ich bin hier nur die Signatur.
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Wenn ich sterbe, will ich friedlich gehen. So wie mein Großvater im Schlafe ... und nicht laut kreischend wie sein Beifahrer.
Ich arbeite selbst im Kundensupport (wenn auch nicht für Dinge mit Motoren) und für uns steht da die Kundenzufriedenheit an erster Stelle. Wenn ich mir im Sommer einen neuen Roller kaufe und den dann aufgrund eines Mangels wochenlang nicht benutzen kann ist das schon erheblich. Dann sollte der Händler zumindest einen Ersatz zur Ausleihe zur Verfügung stellen für die Zeit der Reparatur. Außer natürlich man benötigt den Roller einfach ein paar Wochen nicht und kann das problemlos aussitzen. Für mich persönlich wär das grad einfach ein zu großer Einschnitt.
Und sicher macht am Ende der Ton die Musik - man kann mit dem Händler in der Regel ja freundlich und in Ruhe drüber sprechen, was geeignete Lösungsansätze sind und dann findet sich auch sicher eine Option die für alle Seiten zufriedenstellend ist.
Und sicher macht am Ende der Ton die Musik - man kann mit dem Händler in der Regel ja freundlich und in Ruhe drüber sprechen, was geeignete Lösungsansätze sind und dann findet sich auch sicher eine Option die für alle Seiten zufriedenstellend ist.
Genau das. Erst mal feundlich mit den Leuten reden. Zum Einen sind die, die in der ersten Reihe sitzen und sich mit Deinem Problem zunächst mal befassen müssen, nicht die, die den Mist verbockt haben. Und zum Anderen kannst Du die schwere Artillerie immer noch auffahren, wenn Du im freundlichen Gespräch nicht zu einer beide Seiten zufrieden stellenden Lösung kommst.
Das ist doch jetzt ein guter Test, wie es mit der NIU Ersatzteilversorgung in Eigenregie in Europa nun aussieht.
Insofern sollte man jetzt erstmal abwarten, was der Händler letztendlich anbietet bzw. wie lange es mit der Reparatur wirklich dauern wird. Der Beitrag des TE ist von gestern Mittag.