Wenn man gerne eine Straftat begeht, ...
Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen
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MQI-Berlin
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Re: Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen
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Basti80
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Re: Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen
Das ist eine Fehlinformation, soweit ich informiert bin. Das ist ja gerade der Clou, dass diese Maschine dann 60 km/h fahren darf. Ich hatte das seinerzeit mal in einem YT-Video so gesehen und die Webseite "second ride" hat das ebenfalls.MQI-Berlin hat geschrieben: ↑Fr 24. Okt 2025, 19:17
Nein, du Simsons mit Verbrenner dürfen 60 km fahren, die mit Elektromotor nicht.
Sie muss "original" sein, also so, wie sie damals, in der DDR, in Verkehr gebracht wurde.
Gruß
Basti
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Ascheloche
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Re: Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen
Huhu
ne Kollege das stimmt so nicht:
Zulassungsdatum: Entscheidend für die 60-km/h-Erlaubnis ist das Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs, nicht das Baujahr.
Führerschein: Um diese Simsons zu fahren, benötigen Sie einen Moped-Führerschein der Klasse AM, der bereits mit 15 Jahren erworben werden kann.
Ausnahmeregelung: Die Regelung gilt nicht für neuere Simsons oder Re-Importe, die nach diesem Datum zugelassen wurden, da für diese die geltenden Vorschriften für Kleinkrafträder gelten, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben.
Originalzustand: Die Fahrzeuge müssen in ihrem originalen Zustand sein oder den ursprünglichen Bestimmungen entsprechen, damit die 60-km/h-Markierung rechtlich gültig ist
Nicht alles glauben, was Leute schreiben, weil sie dir was verkaufen wollen.
ne Kollege das stimmt so nicht:
Zulassungsdatum: Entscheidend für die 60-km/h-Erlaubnis ist das Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs, nicht das Baujahr.
Führerschein: Um diese Simsons zu fahren, benötigen Sie einen Moped-Führerschein der Klasse AM, der bereits mit 15 Jahren erworben werden kann.
Ausnahmeregelung: Die Regelung gilt nicht für neuere Simsons oder Re-Importe, die nach diesem Datum zugelassen wurden, da für diese die geltenden Vorschriften für Kleinkrafträder gelten, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben.
Originalzustand: Die Fahrzeuge müssen in ihrem originalen Zustand sein oder den ursprünglichen Bestimmungen entsprechen, damit die 60-km/h-Markierung rechtlich gültig ist
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Basti80
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Re: Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen
Meinst Du mich mit "Kollege"?Ascheloche hat geschrieben: ↑Fr 24. Okt 2025, 21:46Huhu
ne Kollege das stimmt so nicht:
Zulassungsdatum: Entscheidend für die 60-km/h-Erlaubnis ist das Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs, nicht das Baujahr.
Führerschein: Um diese Simsons zu fahren, benötigen Sie einen Moped-Führerschein der Klasse AM, der bereits mit 15 Jahren erworben werden kann.
Ausnahmeregelung: Die Regelung gilt nicht für neuere Simsons oder Re-Importe, die nach diesem Datum zugelassen wurden, da für diese die geltenden Vorschriften für Kleinkrafträder gelten, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben.
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Ich rede ausschließlich von den alten in der DDR zugelassenen Simson. Diese darf man mit E-Antrieb ausstatten und weiterhin 60 km/h fahren.
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Re: Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen
Es wird nur der Motor getauscht. Daher darf das Fahrzeug weiterhin die 60 fahren. Mit Tüv-Zertifikat. Siehe Website von Second Ride.
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Superingo
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Re: Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen
Macht ja auch Sinn, denn die Bremsen und das Fahrwerk wurden ja für die wahnwitzigen 60kmh entwickelt. Obwohl mein Niu wahrscheinlich die wesentlich bessere Bremsanlage hat. Das Fahrwerk und die Federung der Simis sind allerdings um Welten besser, als beim Niu. Der ist schon ok, man kann auch Kopfsteinpflaster fahren, was bei vielen China-Rollern nahezu unmöglich ist. Aber mit Schwalbe und Simson schwebt man regelrecht über Kopfsteinpflaster.
Ich würde mir sowas durchaus kaufen, wenn ich es mir leisten kann. Allerdings nur auf Schwalbe Basis, da dort der Umbau am wenigsten auffällt und ich die Optik der Schwalbe mag. Einen besseren Wetterschutz bietet kaum ein anderes Moped.
Die Ostalgiker sagen natürlich, es fehlt das knattern und der Zweitakt Geruch. Brauch ich beides nicht. Ich mag das leise dahingleiten mit dem E Roller und nochmal danke an die DDR für mein Asthma durch genau diese Abgase damals. Bin in Ostberlin aufgewachsen, da konnte man die Luft morgens im Berufsverkehr zerschneiden.
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Superingo
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Re: Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen
Dann begeht jeder eine Straftat, dessen Fahrzeug ab Werk schneller als 45kmh fährt. Wir sind ein Europa, aber nur in Deutschland sind die Fahrzeuge auf 45kmh begrenzt. In Italien und Frankreich düsen die Roller mit 70kmh herum und es interessiert dort wirklich keinen einzigen Polizisten.
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Re: Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen
Die unsäglichen 45 km/h bei L3e sind ein EU-weiter Quatsch, nachdem Deutschland längst die früheren 40 auf 50 aufgebohrt hatte. Aber die Italiener waren bei 40 stehen geblieben. Daher sind die Praxisfremden 45 Europaweit als fauler Kompromiss entstanden, auch wenn sie nicht Europaweit gleich durchgesetzt werden.
Auch hier in D wird nach meiner Erfahrung bei 50 noch niemand der Kopf abgerissen, aber darüber dann schon…
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Re: Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen
Mit genügend Tachovoreilung kommen einem die 45km/h auch wie 60km/h vor. Alles eine Frage der Wahrnehmung by the way...Superingo hat geschrieben: ↑Fr 24. Okt 2025, 10:32Da hast du recht, dafür bekommt man ein richtiges Motorrad oder ein richtiges Auto.
Warum kauft man sich ein 45kmh E-Roller, weil er neu nicht mal die Hälfte einer runter gerockten Simson kostet, dafür aber doppelt so zuverlässig ist.
Bin davon ausgegangen, dass er ohnehin Tacho 55-60 fährt, wie die meisten 45kmh Benzin Roller. Mein Benzin Roller, den ich mir für 1000€ mal bei Otto bestellt habe, läuft auch Ta ho 57kmh. Was für ein Verbrechen. Das ist normale Toleranz.
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Ascheloche
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Re: Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen
Basti80 hat geschrieben: ↑Fr 24. Okt 2025, 22:21Meinst Du mich mit "Kollege"?Ascheloche hat geschrieben: ↑Fr 24. Okt 2025, 21:46Huhu
ne Kollege das stimmt so nicht:
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Ich rede ausschließlich von den alten in der DDR zugelassenen Simson. Diese darf man mit E-Antrieb ausstatten und weiterhin 60 km/h fahren.
Aber nur wenn Du einen sehr freundlichen Gutachter findest …
Du brauchst eine neue Betriebserlaubnis und die dürfte dann nicht mehr von Bestandsschutzregelungen des Einigungsvertrages profitieren. Diese Regelungen sollten "Verschlechterungen" für Fahrer und Fahrzeug verhindern. Also was bisher in der DDR legal war, bleibt legal. Dieser Zeitpunkt ist aber Jahrzehnte vorbei. Änderungen, die du jetzt vornimmst, werden nach aktuellen Regeln begutachtet. Da wird also ein KKR mit 50 km/h rauskommen oder mit 60 km/h ein Motorrad.
Das Problem ist die Lestungsteigerung von fast 100 % (Kw).
Anbei ein Foto welche es Dir NICHT ERLAUBEN würden.