Neuer NIU N1S in Berlin / Vorstellung + erste Fragen

Prenzel Atze

Re: Neuer NIU N1S in Berlin / Vorstellung + erste Fragen

Beitrag von Prenzel Atze »

Recht schwammig diese Verordnung, aber so beschlossen und gültig.
Durch die 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde in § 21a Abs. 2 StVO der Begriff "amtlich genehmigt" durch den Begriff "geeignet" ersetzt und die 2. Ausnahme-Verordnung zur StVO aufgehoben (BGBl. 2005 I Nr. 76 S. 3716 Art. 1 Nr. 3 Buchstabe b und Art. 2). Mit dem 01.01.2006 traten diese Änderungen in Kraft.

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