NIU Roller steht seit 8 Monaten in Garantie Reparatur. 3x selbes Problem in Folge.

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ducatodriver
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Re: NIU Roller steht seit 8 Monaten in Garantie Reparatur. 3x selbes Problem in Folge.

Beitrag von ducatodriver »

Würde das Kabel vom Gasgriff mal prüfen, es kommt schon mal vor das es unvorteilhaft verlegt wurde und es durch scheuert.

Mal aus Händler Sicht:
Gewährleistung ist so eine Geschichte, haben selber ein Fall wo dem Kunden es zu viel ist ca. 30km zum nächst liegenden Händler zu fahren um dort sein Garantieanspruch gelten zu machen. Muss mich berichtigen, es ist kein Kunde von uns, er hat den Roller jemanden abgekauft. Wir versenden ja keine Roller, aber jetzt ist der Roller 250km von uns gelandet. Nachdem ich darüber Informiert wurde habe ich den Roller sofort bei KSR umschreiben lassen, so kann der neue Besitzer zu jeden Vertragshändler. Aber wie gesagt 30km zum nächsten Händler zu fahren ist zu viel verlangt, und es wird auf Gewährleistung und Wandlung gepocht.

Nun ja, da ist es nicht verwunderlich das immer mehr kleine Händler wie wir es auch sind, das Handtuch werfen.

Gruß Frank
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Stivikivi
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Re: NIU Roller steht seit 8 Monaten in Garantie Reparatur. 3x selbes Problem in Folge.

Beitrag von Stivikivi »

Garantie und Gewährleistung sind eben zwei paar Schuhe.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers die er nicht geben muss oder auch ablehnen kann wenn bestimmte Voraussetzungen wie Jährliche Inspektion oder Co nicht eingehalten werden.

Gewährleistung ist ganz klar gesetzlich geregelt in BGB / HGB.

An diese hat auch ein in Deutschland ansässiger Händler zu halten. Wer das nicht kann oder will ist besser im Angestelltenverhältnis aufgehoben.

Wenn der Kunde also zum Händler geht bei dem er die Sache erworben hat, dann hat der Händler entsprechend zu regulieren und nicht auf den Hersteller abzuwälzen. Mit der Gewerblichkeit gehen auch Pflichten einher. Man kann nicht nur die Rosinen rauspicken.

Der NIU Store in Frankfurt zum Beispiel geht da mit gutem Beispiel voran. Es ist kein Geheimnis, dass die EVOs ihre Probleme haben. Er nimmt Sie aber ohne wenn und aber zurück da ihm Kundenzufriedenheit wichtiger sind. Immer erst mal vor der eigenen Tür kehren.

Alle hier anwesenden sind gerne dazu eingehalten Ihre Sicht auf die Dinge kundzutun. Anhand dieser Argumentation kann ich Tesla verstehen wieso Sie auf Niederlassungen verzichten. So kann man es einheitlich halten und alles kommt aus einer Hand. Händler kochen ihre eigene Suppe jeder wie er meint. Das es dadurch regelmäßig zu Problemen kommt sieht man hier.
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Falcon
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Re: NIU Roller steht seit 8 Monaten in Garantie Reparatur. 3x selbes Problem in Folge.

Beitrag von Falcon »

@Stivikivi , dem kann ich nur zustimmen.
Alle hier Anwesenden sind gerne dazu eingehalten, Ihre Sicht auf die Dinge kundzutun.
Dem ist so.

Nicht nur Händler und Verkäufer haben Pflichten , auch die Käufer.
Die Medaille hat immer 3 Seiten.

VG
Zuletzt geändert von Falcon am Fr 2. Feb 2024, 09:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: NIU Roller steht seit 8 Monaten in Garantie Reparatur. 3x selbes Problem in Folge.

Beitrag von Stivikivi »

Das sagt übrigens das Internet.

Wir wurden gefragt: Dürfen Kunden bei einem Defekt zunächst an den Hersteller verwiesen werden?

Auch wenn der Umgang mit Kunden bei Defekten und anderen Gewährleistungsfällen längst zum Alltagsgeschäft gehört, ergeben sich aufgrund des komplexen Rechtsgebietes immer wieder Fragen. So wurden wir erst neulich von einem Händler gefragt, ob er den Kunden, statt selbst tätig zu werden, an den Hersteller verweisen darf.

Gewährleistungsrecht fällt dem Verkäufer zu

Stellt sich heraus, dass ein Herstellungs- oder Produktionsfehler an einem gelieferten Produkt vorliegt, muss der Händler für den Austausch bzw. die Reparatur sorgen und die entsprechenden Kosten dafür aufbringen. Das ist das ganz normale und klassische Gewährleistungsrecht, welches dem Verkäufer zufällt. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich zwei Jahre (ab Lieferung) für offensichtliche und versteckte Mängel der Sache. Ist die Kaufsache mangelbehaftet, kann der Käufer von seinem sog. Gewährleistungsrecht Gebrauch machen. Der Käufer hat die Wahl, ob er die sog. „Nacherfüllung“ in Form der Mangelbeseitigung (z. B. im Wege der Reparatur) oder die Neulieferung einer mangelfreien Sache verlangen will.

Bei vielen Produkten können Händler den Fehler nicht selbst überprüfen und müssen im Zweifel erst den Hersteller/eine Werkstatt konsultieren. Kosten, die jeder Händler natürlich gerne vermeiden möchte. Zumal der Ausgang ungewiss ist. Die Idee, den Käufer direkt an den Hersteller zu verweisen, liegt daher auf der Hand. Man habe das Produkt ja nicht selbst produziert, so die Argumentation. Wenn, dann habe nur der Hersteller den Mangel (z. B. wegen eines Produktionsfehlers) zu verantworten.

Trotz dieser guten Argumente bleibt es dabei: Der Verkäufer haftet grundsätzlich 2 Jahre (ab Lieferung) für Mängel an der Kaufsache. Er ist Vertragspartner geworden und damit auch vorrangig der erste Ansprechpartner für den Kunden. Dieser Ablauf soll dem Kunden insbesondere als Erleichterung dienen, wenn der Hersteller nicht bekannt ist oder schlimmstenfalls in Fernost sitzt.

Herstellergarantien laufen parallel

Einige Hersteller bieten auch eine Herstellergarantie an. Eine solche, von einem Dritten angebotene, Garantie ist jedoch eine freiwillige Verpflichtung, die stets nur neben die Gewährleistung tritt. Zur Veranschaulichung die folgende Gegenüberstellung:
IMG_5334.jpeg

Antwort:

Nein. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung darf der Käufer nicht an den Hersteller verwiesen werden. Erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (bei Neuwaren zwei Jahre) ist dies möglich.

https://www.onlinehaendler-news.de/e-re ... -verwiesen

Anschließend kann man also sagen das der NIU Store es genauso macht wie man es machen sollte und der Händler oben aus welchen Gründen auch immer halt nicht.
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Re: NIU Roller steht seit 8 Monaten in Garantie Reparatur. 3x selbes Problem in Folge.

Beitrag von Falcon »

ducatodriver hat geschrieben:
Fr 2. Feb 2024, 00:09
Gewährleistung ist so eine Geschichte,...um dort sein Garantieanspruch gelten zu machen. Muss mich berichtigen, es ist kein Kunde von uns, er hat den Roller jemanden abgekauft.
Nun ja, da ist es nicht verwunderlich das immer mehr kleine Händler wie wir es auch sind, das Handtuch werfen.
etwas verworren für mich....
garantie ist doch freiwillig vom hersteller, z. B. gibt Apple NUR 1 Jahr, gesetzliche gewährleistung sind aber 2 jahre, also was interessiert mich die garantie versprechen von Apple?????????? die sind doch nichts wert was auf dem papier steht :)
kia gibt 7 jahre garantie, auf was weiß ich. DAS ist interessanter als irgend ein 1-2 jahres versprechen. :lol:

nun, wenn du ein kleiner händler bist, dann solltest du den unterschied kennen? gewährleistungen sind auch übertragbar, in einem gewissen rahmen...

ich hatte auch differenzen mit meinem händler, der pochte dauernd auf garantie, bliblablub....ich habe ihn immer schriftlich, wie müdlich darauf hinweisen müssen das es um gewährleistung geht. er siehts anders, mir wurscht, wir sind hier in deutschland und nicht in takatukaland, wo jeder das machen kann was er möchte.
ich habe meine rechte eingefordert, ich habe auch meine pflichten ernst genommen und auch erfüllt.

vg
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Re: NIU Roller steht seit 8 Monaten in Garantie Reparatur. 3x selbes Problem in Folge.

Beitrag von ducatodriver »

Die Frage ist hier nicht, Gewährleistung oder Garantie sondern ob der Kunde sein Roller repariert haben möchte.
Und hier greift halt die Garantie des Herstellers, ohne diese würde das ganze System nicht Funktionieren. Hier wird nicht auf den Hersteller verwiesen sondern auf einen anderen Händler in der Nähe des Kunden der die Reparatur kostenlos für den Kunden erledigt, habe hier auch mehrfach Roller wo ich Garantie Arbeiten ausführe obwohl der Roller nicht bei uns gekauft wurde, und der Händler wo er gekauft wurde z.B nicht mehr existiert. Da sind die Kunden dankbar das es so gehandhabt wird.

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Re: NIU Roller steht seit 8 Monaten in Garantie Reparatur. 3x selbes Problem in Folge.

Beitrag von Falcon »

OT
nun, das ist schon ein gewaltiger unterschied... :lol:

mein verkäufer schließt seit paar wochen folgendes aus: verschleißteile (verständlich) und plastik teile (weil ich da auf mängelrecht gepocht hatte)
ich gebe nichts auf garantie, nur auf kulanz oder den guten ruf.
diese garantie bestimmungen waren mir zum kauf vor 1 jahr weder ausgehändigt, noch irgendwo in der fa., noch im internet zugänglich und lesbar.
erst vor einigen wochen wurden die garantie bestimmungen von einer anderen seite wort für wort geklaut und auf der seite gehostet.
ich habe mich immer wieder auf die Mängelhaftung berufen, die mußte er letztendlich auch gebe.
aufgemuckt hat er zum schluß nochmal, siehe meinen eagle thread.

ja wenn der kunde eine berechtigte reklamation hat, sehe ich das problem nicht.
reparaturen sind nie kostenlos, aber der/die/das händler reichen sowieso die erbrachten leistungen weiter an den hersteller und werden in der regel auch erstattet (außer der hersteller ist pleite oder hat keine lust auf die garantie ansprüche), aber ein gute kaufmann kalkuliert das mit ein.

ich kenne deine geschichte nicht, und will dir auch nicht zu nahe treten, ich vergleiche es nur mit meinem "problem" mit meinem händler, der die ganze zeit mich einlullen wollte mit seinem dummen geschwätz von garantie.
der hatte null ahnung von gewährleistung, wahrscheinlich weil er zu lange in china gelebt hatte. (was auch egal ist, er ist nämlich auch der hersteller himself)

vg
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Re: NIU Roller steht seit 8 Monaten in Garantie Reparatur. 3x selbes Problem in Folge.

Beitrag von error »

ducatodriver hat geschrieben:
Fr 2. Feb 2024, 00:09
Würde das Kabel vom Gasgriff mal prüfen, es kommt schon mal vor das es unvorteilhaft verlegt wurde und es durch scheuert.
Der Fehler muss nicht mal was mit dem Gasgriff selbst zu tun haben. Der bewegliche Teil des Kabels ist ja bereits samt kompletter Hallsensoreinheit getauscht (war bei dem GTS, den ich in der Mache hatte trotz 500Km Laufleistung auch der Fall).

Die 5V dafür kommen vom Controller. Es "teilen" sich die Schalter des rechten Hebels (und einige andere Verbraucher) die +5V und -5V. Wenn da irgendwo die Spannung geringfügig "runtergezogen" wird, passt die analoge Auswertung vom "Gas" nicht mehr 100%ig und die "throttle protection" greift.

Gasgriff, bzw die Armatur ist bei den N-Versionen ziemlich identisch aufgebaut. - Der Fehler tritt meines Wissens aber nur beim GTS auf.

Wenn irgendwas defekt gewesen wäre, hätte ich inzwischen wieder was von dem "Problem-GTS" gehört. Ich sag bescheid, wenn das passiert :oops:

Letztendlich basiert alles auf Vermutungen.

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Re: NIU Roller steht seit 8 Monaten in Garantie Reparatur. 3x selbes Problem in Folge.

Beitrag von Stivikivi »

Da sagt aber auch jeder Händler etwas anderes. Entweder schlecht informiert, falsch informiert oder gar nicht informiert.

Einige sind der Auffassung das Garantiearbeiten bereits in der Einkaufsbepreisung inkludiert sind entsprechend zahlt KSR bzw. NIU im Nachinein keinen Cent an die Händler. Aus diesem Grund ist es verständlich das Vertragshändler ungerne Reparaturen annehmen bei denen die Roller nicht von ihnen gekauft worden sind.

Andere sind der Auffassung das die Kosten 1 zu 1 über KSR geltend gemacht werden können wäre dem so dann wäre eine Reparatur oder auch Rücknahme nicht das Thema. NIU Store Frankfurt als Premium Partner handhabt es so.

Letzten Endes geht es immer um Kundenzufriedenheit. Und wenn ein gewünschtes Produkt Mängelbehaftet ist dann ist das weder die Schuld des handlers noch die des Kunden. Aber wie man mit Fehlern umgeht Stichwort Fehlerkultur ist das Ausschlaggebende.

NIU hat eine Reihe von fehlerhaften Rollern zurückgenommen liest man auch hier im Forum. Die Quote der Rückgabe allein beim EVO ist hoch. Sven, Chris, HeinR war auch kurz davor zu wandeln und noch viele weitere.

In Facebook liest man ebenfalls noch von 2 anderen die aktuell gegen ihre Händler vorgehen ebenfalls wegen der selben Problematik. Ob es sich hierbei immer um die selben Händler handelt bleibt erstmal offen.

Fakt ist das es für Mängel wie zum Beispiel dem Lenkradflattern bis heute keine vernünftige Lösung gibt. Weder Reifen auswuchten noch Felge tauschen haben Abhilfe geschaffen. Das allein ist nicht hinnehmbar.

Auch der auftretende Motorfehler der nur mit Kastrierung der ursprünglichen Leistung "behoben" werden konnte ist nicht hinnehmbar.

NIU bzw KSR haben bei dem Modell durch blauäugiges vorgehen ein Produkt auf den Markt geworfen was erhebliche Sicherheitsmängel mit sich bringt.
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Motek
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Re: NIU Roller steht seit 8 Monaten in Garantie Reparatur. 3x selbes Problem in Folge.

Beitrag von Motek »

Stivikivi hat geschrieben:
Fr 2. Feb 2024, 13:17
Da sagt aber auch jeder Händler etwas anderes. Entweder schlecht informiert, falsch informiert oder gar nicht informiert.

Einige sind der Auffassung das Garantiearbeiten bereits in der Einkaufsbepreisung inkludiert sind entsprechend zahlt KSR bzw. NIU im Nachinein keinen Cent an die Händler. Aus diesem Grund ist es verständlich das Vertragshändler ungerne Reparaturen annehmen bei denen die Roller nicht von ihnen gekauft worden sind.

Andere sind der Auffassung das die Kosten 1 zu 1 über KSR geltend gemacht werden können wäre dem so dann wäre eine Reparatur oder auch Rücknahme nicht das Thema. NIU Store Frankfurt als Premium Partner handhabt es so.
Ich spreche jetzt mal für meine Branche, Musikinstrumente. Ich lasse jetzt mal die freiwillige Herstellergarantie beiseite. Wenn sich das auf Gewährleistung bezieht, ist Aussage 1 schlicht Blödsinn, der Hersteller steht bei mir als Händler auch wieder in der Gewährleistungspflicht. Und nein, billige Massenprodukte sind zumindest bei uns so eng kalkuliert, dass du keine extra Marge für kostenlose Reparaturen hast. Überlegt doch mal, wieviel der Roller mehr kosten müsste, wenn man von Anfang an einplant, dass da noch 10-15 Stunden vom Meister dran geschraubt wird auf paar Jahre verteilt.

Wenn bei uns einer etwas wie den GTS auf den Markt bringt und nicht sofort kulant reagiert, wenn sich ein Produkt als Verrecker in der Qualität zeigt, fliegt die Marke für mich für die nächsten paar Jahre aus dem Sortiment.

Das Problem bei sehr vielen unserer Diskussionen um Gewährleistung ist, dass die Roller oft grundsätzlich zu billig gebaut sind, und zwar in sehr vielen Komponenten, und dass sie außerdem wegen des Entwicklungsdrucks sehr oft zu zeitig auf den Markt kommen.

Zum Thema: wenn bei mir einer nach 3 Jahren kommt, gibt es nur wenige Hersteller, die vielleicht kulant mal ein Ersatzteil springen lassen. Wenn der Kunde dann nicht ausgerechnet ein wichtiger Stammkunde ist, biete ich ihm freundlich das 'tschüss' an. Edit 19:45 Uhr: Natürlich nicht in diesem Wortlaut. Ich erkläre freundlich in vielen Worten, dass die Gewährleistung abgelaufen ist und was man jetzt tun könnte. (Kostenpflichtig).
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nie wieder Kette :twisted:

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