NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

matzidp8
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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von matzidp8 »

Alf, nein in den CoC steht leider nichts.

Chrispiac und kabee, ah super Danke da werde ich morgen gleich mal schauen.

Morgen ist auch der TÜV Termin zwecks Eintragung auf 2 Personen, bzw. das bei " Number of seating position" statt eine 1 dann eine 2 eingetragen wird. Danach muss ich mal fragen, werde wohl noch zur Zulassungstelle gehen müssen und es von denen eintragen lassen müssen.

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Alf
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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von Alf »

Doch, schau mal auf den Punkt 0.6 - 0.9 der COC: location of the Statue Plate....( oder so )...
Bild

Und bei einem Mofa gibt es Zulassungsmäßig keine zwei Sitzplätze.
Zuletzt geändert von Alf am Di 21. Aug 2018, 22:11, insgesamt 2-mal geändert.
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kabee
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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von kabee »

Alf, die neuen CoCs sehen grundsätzlich anders aus, aber dennoch findet sich die Angabe unter 0.5.1.
Dazu müsste man allerdings den Referenzpunkt kennen...

matzidp8
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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von matzidp8 »

Alf, Ja habe ich auch gelesen. Aber ein Koordinatensystem ohne Bezugspunkt bringt wenig.

Und doch laut KSR werden die neuen 25er Papiere gleich so ausgestellt das 2 Sitzer drinnen steht. Ist auch laut neuen EU Gesetz erlaubt, wenn der Roller baulich dafür geeignet ist, wie das vorhanden sein von zweiten Sitzplatz, Fußstützen und Haltegriffen.
Ich muss halt nun zum TÜV und Wahrscheinlich Zulassungstelle.

Hier ein Auszug von Gesetz.

FeV §4 Absatz 1 Satz 1b.:
„zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist:“
„Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.„


So gerade noch mal raus gegangen, hatte mir keine Ruhe gelassen. Und siehe da 45er Typenschild noch drauf.

So ein Pfosten sorry Vollpfosten von Händler, echt null Ahnung drückt mir CoC über eine Woche später mit 25er Typenschild in die Hand ohne was zu sagen.

Nach seinen Urlaub schlage ich bei Ihn auf und will meinen Controller und das war es dann. Händler gibt es zum Glück genug. Direkt bei uns ist noch einer und leicht mit Roller erreichbar, zwecks Wartungplan und später zurückrüsten. Abropo zum Wartungsintervall hatte er auch nichts erwähnt, habe ich dann erst in der Bediehnungsanleitung gelesen.

Aber zum Glück gibt es das super Forum hier mit euch.
Danke nochmals.

Mal sehen was der TÜV Morgen dazu sagt
Dateianhänge
IMG-20180821-WA0001.jpg

matzidp8
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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von matzidp8 »

Also gerade vom TÜV und Zulassungstelle gekommen, hat alles fast reibungslos geklappt.

Der vom TÜV hat sich nur den Roller angeschaut ob er baulich als Zweisitzer geeignet ist, wie ob Fußrasten, Haltegriffe und ein zweiter Sitzplatz vorhenden ist. Dann hat er einen Schein "Berichtigung der Fahrzeugpapiere gemäß § 13 ABS. 1 FZV" ausgestellt. Siehe 2 Seiten im Anhang.
Kosten hierfür 32€.

Danach sind wir zur Zulassungstelle, diese haben dann dies nur bestätigt und in den CoC von Einsitzer auf 2 Sitzer abgeändert mit Stempel. Siehe Anhang. Zudem auf dem TÜV Bericht noch einen Stempel mit Änderung eingetragen.
Kosten hierführ 10,50€

Im Wartezimmer der Zulasungsbehörde ist mir aber aufgefallen, dass der TÜV als Antriebsart Benzin auf seinem Bericht reingeschrieben hatte, war kein Problem für die Zulassungsbehörde, da es ja nur um die Änderung Sitzplätze ging. Sollte mir aber danach einen neuen Bericht holen.
Der vom TÜV hat es gleich im Computer gehändert und mit Stempel auf den alten Bericht geändert.

Zum Thema lose beigelegtes 25er Typenschild meinte er, dieses sollte schon richtig angebracht werden und das alte entfernt werden.
Ich werde es jetzt so machen, da der Aufwand mir zu groß ist, ich klebe das 25er in die Sitzbank. Und wenn die Polizei uns anhält kann man es ja erklären, zudem wenn er wieder zurückgerüstet wird, würde es ja dann passen. Oder was meint Ihr kann es zum Problem werden?
Dateianhänge
WhatsApp Image 2018-08-22 at 12.51.01 (2).jpeg
TÜV Bericht, Berichtigung der Fahrzeugpapiere Seite 1
WhatsApp Image 2018-08-22 at 12.51.01 (1).jpeg
TÜV Bericht, Berichtigung der Fahrzeugpapiere Seite 2
WhatsApp Image 2018-08-22 at 12.51.01.jpeg
CoC

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MEroller
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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von MEroller »

Zwei unterscheidlich FIN-Schilder im gleichen Fahrzeug, und dann auch noch an einem demontierbaren Bauteil (Sitzt kannst Du abschrauben, dann ist das Schild weg), wird die Rennleichtung bei Bedarf mit Sicherheit monieren. Roller zerlegen, 45-Schild die Nieten rausbohren and abnehmen, 25er Schild annieten ist die einzig korrekte Methodik. Aber ja, macht mehr Arbeit :(
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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von matzidp8 »

Ja stimmt, normalerweise müsste es eigentlich der Händler machen. Aber der bekommt das Ding nicht mehr in die Finger.

Muss mal überlegen evtl. altes Schild unkenntlich machen und neues natürlich nicht an die Sitzbank sondern in den Strauraum wo auch die eingestannzte Nummer ist.

Aber ja richtig wäre der aufwendige Weg.

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Alf
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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von Alf »

Alf, Ja habe ich auch gelesen. Aber ein Koordinatensystem ohne Bezugspunkt bringt wenig.
Die Bezugspunkte stehen drin, vorne angefangen,in Richtung nach hinten, welche Seite ( Fahrrichtung gesehen ), und sogar die Höhe der Markierung.

Wegen der Zulassung zum Mofa als Zweisitzer wage ich mal die Rechtmäßigkeit zu bezweifeln, widerrufen können die das immer wenn jemandem auffällt das eine Entscheidung nicht Rechtskonform ist........ ( Siehe auch meine E-Kennzeichnung ).
viewtopic.php?f=34&t=6391
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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von vsm »

Alf hat geschrieben:
Mi 22. Aug 2018, 15:43
Wegen der Zulassung zum Mofa als Zweisitzer wage ich mal die Rechtmäßigkeit zu bezweifeln, [...]
Brauchste nicht. Es ist nämlich keine Zulassung als "Mofa" (nach § 4 FeV Abs. 1 Nr 1), sondern als "zweirädriges Kraftfahrzeug der Klasse L1e-B, dessen Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist" (nach § 4 FeV Abs. 1 Nr 1b). Das ist seit 2014 (?) möglich...

matzidp8
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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von matzidp8 »

Alf, du findest auch immer was vielleicht negatives, bist schon ein wenig ein Pessimist oder?

Spass beiseite, hat alles geklappt inkl. altes Typenschild gefunden, passt. Danke an alle nochmals.

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