Deshalb bin ich nicht ganz Ahnungslos. Allerdings habe ich die Gesetzbücher nicht im Blick, sondern ich kümmere mich nur dann darum, wenn es mich betrifft.
Polemische Anschuldigungen nehme ich mit Humor entgegen.......

Seit Dezember 2016 dürfen Mofas Zweisitzer sein. Die Änderung war notwendig wegen einer Angleichung an EU-Recht.
Wo steht das denn? Quellen wären nett.....Fotomanni » Mi 22. Aug 2018, 18:09
Alf hat geschrieben: ↑
Mi 22. Aug 2018, 17:29
Deshalb bin ich nicht ganz Ahnungslos. Allerdings habe ich die Gesetzbücher nicht im Blick, sondern ich kümmere mich nur dann darum, wenn es mich betrifft.
Seit Dezember 2016 dürfen Mofas Zweisitzer sein. Die Änderung war notwendig wegen einer Angleichung an EU-Recht.
Quellen gibt es reichlich. Aber ich bin gerne behilflich: http://lmgtfy.com/?q=mofa+gesetzes%C3%A4nderung+2017
Nach dem Klick auf den link musste ich erst mal googeln was lmgtfy bedeutetFotomanni hat geschrieben: ↑Do 23. Aug 2018, 21:28Quellen gibt es reichlich. Aber ich bin gerne behilflich: http://lmgtfy.com/?q=mofa+gesetzes%C3%A4nderung+2017
Das hatte ich auch bereits in meiner ursprünglichen Antwort auf Alfs Skepsis (eine Seite zurück) nicht unerwähnt gelassen:
vsm hat geschrieben: ↑Mi 22. Aug 2018, 16:02Brauchste nicht. Es ist nämlich keine Zulassung als "Mofa" (nach § 4 FeV Abs. 1 Nr 1), sondern als "zweirädriges Kraftfahrzeug der Klasse L1e-B, dessen Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist" (nach § 4 FeV Abs. 1 Nr 1b). Das ist seit 2014 (?) möglich...
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