Wie traurig!

Dann war der Roller vermutlich "frisiert" also getunt. Denn du hälst dich an die 45 Km/h bzw. werden dir knapp 50 Km/h angezeigt.aleixpellicer hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2019, 18:52Heute wurde mein N-GT von zwei Kindern mit ihren lauten 49cc Benzinern überholt.
Wie traurig!![]()
Wenn Dein N-GT mit 70KM/h wirklich von zwei 50er Rollern überholt wurde, dann würde ich mir langsam Gedanken machen, ob das mit dem NIU die richtige Entscheidung war.aleixpellicer hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2019, 18:52Heute wurde mein N-GT von zwei Kindern mit ihren lauten 49cc Benzinern überholt.
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Diese 50cc wurden wahrscheinlich modifiziert, aber sie liefen immer noch mit 80-90km/h!Systray hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2019, 23:00Wenn Dein N-GT mit 70KM/h wirklich von zwei 50er Rollern überholt wurde, dann würde ich mir langsam Gedanken machen, ob das mit dem NIU die richtige Entscheidung war.aleixpellicer hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2019, 18:52Heute wurde mein N-GT von zwei Kindern mit ihren lauten 49cc Benzinern überholt.
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Deshalb (und wegen dem Lärm den solche Roller verursachen) wäre ich dafür, die Gesetze dahingehend so zu ändern, dassaleixpellicer hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2019, 18:52Heute wurde mein N-GT von zwei Kindern mit ihren lauten 49cc Benzinern überholt.
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bevor hier das noch wer bezweifelt -> https://mobil.kostenlose-urteile.de/VG- ... ws6180.htmAfunker hat geschrieben: ↑Sa 24. Aug 2019, 10:45Wenn sich dann noch der Verdacht bestätigt, darf der Roller ohne weitere Nachfrage vernichtet werden?!
Es gibt dazu ein Verwaltungsgerichtsurteil aus Mainz, wo das einem Mann über 18 J. passiert ist.
Daran orientiert sich seitdem die Ordnungsmacht/Rennleitung.
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