Die Versicherung ist gesetzlich Verpflichtet des Schaden zu regulieren falls Du mit einem frisierten Mofa unterwegs bist. Sie kann Dich anschließend in Regress nehmen. Das heißt, einen Schaden Dritter hast Du zumindest anteilig zu tragen.
Die Bremsen müssen angepasst sein, das Fahrzeug muß nach einer bestimmten Strecke, abhängig von Vmax. stehen. Nach der Homologisierung kann man Teile dieses Prozesses einfacher Nachtesten lassen, z. B. wenn sich in der Serie Änderugen ergeben, weil man z. B. einen Zulieferer gewechselt hat. Normalerweise macht das der Hersteller, NIU aber nicht. Hier macht das eine GmbH von KSR die auch die Schlüsselnummer für Europa bekommen hat.Krischan hat geschrieben: ↑Sa 1. Aug 2020, 16:48Im Umkehrschluss würde es ja auch heissen, dass ein L3eA1 Roller mit 70 km/h eine andere Prüfung bei der Homologisierung ablegen muss als einer mit 80 km/h Vmax. Und das glaube ich nicht, es bleibt ja trotzdem ein L3eA1, egal wie schnell.
Die Fahrzeuge werden nach Klassen und nach Unterklassen homologisiert. Nicht nach dem Anpressdruck oder dem Umfang der Bremsanlage. Weil dafür wurden diese Klassen geschaffen.
Dann sieh Dir mal die 800+ seitige Homogogisierung an, da steht sie drin, das heißt, ein Gutachter kann es überprüfen. Inzwischen ist wohl irgendwas revidiert oder zusätzlich Zugelassen worden, es existierren entsprechnde Anhänge.
Es ist irrelevant ob die Endgeschwindigkeit erhöht wurde. Auch wenn mit der aufgespielten FOC-Datei der Roller nur noch 25km/h fährt, sie ist schlichtweg für Europa nicht zugelassen und das ein Auto schneller fährt, als Zugelassen liegt häufig an voreilenden Tachos. Falls Dein Auto zufällig Bergab schneller rollt, erlischt natürlich nicht die Betriebserlaubnis. Wenn Du aber eine andere Motorsteuersoftware einspielst, damit es das regelmäßig auch in der Ebene tut und diese nicht homologisiert wurde, dann schon.Krischan hat geschrieben: ↑Sa 1. Aug 2020, 16:48Es wird ja auch nicht die Leistung verändert, sondern die Endgeschwindigkeit. Das auch nur minimal. Eine Veränderung der Schadstoffausstoßklasse gibt es auch nicht. Und bei jedem Auto ist es in der Regel so, dass das Auto immer schneller fährt als vom Hersteller in den Unterlagen angegeben. Es sei denn es ist gestzlich bestimmt begrenzt auf max. 25 km/h (MoFa), 45 km/h (Krankenfahrstuhl) o.ä.
Nur weil Dein Auto plötzlich 20 km/h schneller ist als im Fz-Schein steht, erlischt nicht gleich die BE.
Aber das ist nur meine laienhafte Meinung.
Ein Auto, was nicht zugelassen und versicherungspflichtig ist, weil es nur 6km/h fahren darf, würde sehr wohl die Betriebserlaubnis verlieren, wenn es 20km/h schneller fährt (auch wenn sich das der Individualverkehr wünscht). Ähnlich sicht es mit Leichtautos mit 25km/h Begrenzung (ohne Führerschein fahrbar) oder 45km/h (nur mit Versicherungskennzeichen) aus, auch da wäre mit 20 km/h mehr die Betriebserlaubnis flöten.
PS: Wußte gar nicht, das es extra Fahrstühle für Kranke gibt. Ich kenne nur die Unterscheidung Lasten- und Personnenfahrstühle.