N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

cybergrisu
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von cybergrisu »

Ja in Österreich ist bei Motorrädern das gleiche Intervall wie bei Autos: 3-2-1

Peter51
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von Peter51 »

Da bin ich froh, dass mein älteres Auto nicht jährlich zum TÜV muß - kostet jedes Mal richtig Geld. Und ja, an der Sicherheit sollte man nicht sparen.
E-Max 90s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >11.400 - 4x Greensaver SP50-12 50Ah C20
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STW
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von STW »

Hmm, wenn man an der Sicherheit nicht sparen sollte, müßte das Auto eigentlich die ganze Zeit über verkehrssicher sein und nicht nur kurz vor und nach dem TÜV. :D Egal, ich weiß, ja, wie Du es meinst. Auto fängt mit "Au" an, und das steht für die Ebbe im Portemonaie, die es verursachen kann. Ich bin auch monatelang mit ABS-Leuchte gefahren, weil der zweitweise Fehler im Kabelbaum schwierig zu finden war. Aber die Kiste hat gebremst, wie es sein sollte, und ich bin schon mit Autos gefahren, da gab es noch gar kein ABS.

Kommen wir zum NGT und dem Pickerl:
Der Fernlichtschalter war bei mir als Laternenparker auch fällig, ging noch über Gewährleistung vor dem TÜV. Da mal die Bremse gangbar zu machen war, schien auch mal zumindest ein Teil der Bremsflüssigkeit ausgetauscht worden zu sein, ging auch. Das LKL ist leider ein teures Verschleißteil, die 10€ wurden beim NGT "leicht" überschritten, der Wechsel samt TÜV samt Inspektion und ein paar Kleinigkeiten war dann mal bei 400€. Aber wer über Berliner Straßen fährt, hat es nicht anders verdient. Meine leichte Maulerei über die geringe Haltbarkeit des Lagers wurde mit dem Hinweis des Mechanikers gekontert, dass es bei Piaggio und anderen Herstellern auch nicht länger hält. Nun gut, der Laden hat genug zu tun, der Mechaniker ist angestellt und ihm ist es daher egal, ob er meinen Niu oder eine Brixton repariert, da kann ich ihm das mal glauben.

Im Fall des TE würde ich davon ausgehen, solange es keinen Rastpunkt gibt, dass ggf. ein Nachziehen des LKL ausreichend wäre. Der Fernlichtschalter ist mit Fluten mittels eines guten Kontaktsprays temporär für den TÜV heilbar, aber das dürfte keine Dauerlösung sein. Bei mir wurde im Rahmen des Gewähreistungsaustauschs eine neue Version verbaut.
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

techsoz
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von techsoz »

Ok, dann hat die Arbeitszeit aber gut zugeschlagen. Ich habe letztens beim N1s die Gabel gewechselt, das hat vielleicht max ne Stunde gedauert, denke eine versierterte Mechanikerin bekommt das in 20 min hin. Falls sie das Lager von der Gabel abziehen und neu aufziehen muss, kann das natürlich aufwändiger sein, das ist etwas Gefummel, vielleicht kommt dadurch der hohe Preis zustande. Die Ersatzteile liegen hier aber doch bei ca 10€ pro Teil, gibts ggf. woanders günstiger: https://www.quad-company.de/roller/ersa ... /ngt/gabel

ripper1199
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von ripper1199 »

STW hat geschrieben:
Di 11. Jan 2022, 17:08
...Maulerei über die geringe Haltbarkeit des Lagers wurde mit dem Hinweis des Mechanikers gekontert, dass es bei Piaggio und anderen Herstellern auch nicht länger hält.
Das ist definitiv eine neuerliche "Entwicklung". Mein gerne zitierter 500 Euro Kymco hat das Problem nicht wie gerade gestern wieder festgestellt als ich einen inzwischen völlig unfahrbaren E Roller gegen eben so ein 353 Eur Möhrchen tauschte, fährt, 16 tkm drauf, 99 Probleme, aber das Lenklager ist keins davon, wie auch etliche Motorräder nicht. Bei 30 (Enduro) bis 70 (Strassenmotorrad) tkm ja, aber nicht bei unter 5 oder 10 tkm. Ich weiss gar nicht wie man rein von der Metallurgie so schlechtes Metall hinbekommt, da muss man sich ja gleichsam Mühe geben. Früher hatte man aber auch noch ein Stückchen Gummi und einen Finger voll Fett übrig bei der Fertigung. Anders als heutige Premiumhersteller spanischer Herkunft die da wohl Einsparpotential sahen. Bin gespannt wenn die ganze Kohorte der 125er Äquivalente mal häufiger zum TÜV mussten ob sich da eine meinen Vorurteilen entsprechende Tendenz einstellt.

2 h mit Lager wechseln würde ich dem Mechaniker durchaus zugestehen. Ohne (selbstgebautes) Spezialwerkzeug ist das ne tierische Fummelei. Wenn man anfangen mit schweissen muss um überhaupt was zu packen zu haben ohne den Roller abzubrennen wirds spannend.

STW
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von STW »

Zur Ehrenrettung des Mechanikers: Kymco hat er nicht erwähnt, er beschränkte sich auf "Piaggio und andere Hersteller". Mein vorheriger Taiwan-Roller hatte in seiner Lebenszeit von leider nur 27TKm zumindest nie ein Problem mit dem LKL. Einige Hersteller können durchaus auch in "stabil und halltbar" bauen, andere wiederum nicht so sehr.
Und er hat alle Teile des Lagers gewechselt, an Teilen kamen da so um die 120€ zusammen. Da müßte ich die Rechnung rauskramen, falls jemand mal eine Auflistung benötigt / haben will.
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kabee
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von kabee »

cybergrisu hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 15:00
Hab jetzt ca. 4.500km drauf, Service habe ich nur die ersten beiden kostenlosen nach einem halben Jahr und nach einem Jahr machen lassen. Nachdem da außer "Sichtkontolle" nicht viel gemacht und auch nie was gefunden wurde habe ich dann auf die weiteren Serviceintervalle verzichtet...
Darf ich mir das Zitat einrahmen und über unsere Werkstatttür hängen?

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rainer*
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von rainer* »

Wieso, prüft ihr neben der Sichtkontrolle noch den Reifendruck? ;)

Ne im Ernst, wenn man es nicht selber macht bzw. machen kann, und auch nicht die Durchsichten beim Händler nicht machen lasse, sollte man sich nicht wundern, wenn z.B. ein Konuslager nicht mehr sitzt wie im Neuzustand.

Klar ist nicht wirklich viel zu tun. Aber ich denke, wenn die Durchsicht ordentlich gemacht werden soll, und dabei vielleicht noch das eine oder andere nachgestellt wird, ist auch schnell eine Stunde weg.

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tschie
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von tschie »

cybergrisu hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 12:38
Ende letzter Woche habe ich meinen N-GT von 2019 nach den ersten drei Jahren zum ersten mal zur §57a Überprüfung (in D TÜV) gebracht und bin gleich mal durchgerasselt.
Der schwerste Mangel ist dass die ganze Gabel vorne wackelt, also zu viel Spiel hat. Evtl. das Lager der Lenkung!?
Weiters passt die Bremsflüssigkeit nicht mehr und der Fernlichtschalter arbeitet nicht mehr zuverlässig.

Ich sag mal Punkt 2 und 3 ist ok, aber das mit der Gabel vorne hat mich schon erschreckt, sowas darf nach ein paar tausend km noch nicht sein.

Hat irgendwer von euch einen Tipp ob man da selbst noch was checken soll oder richten kann oder ab in die Werkstatt damit?
Ich war mit meinem NGT nach 2 Jahren (also 3/21) auch beim TÜV. Vorher hatte ich beim Service die Bremsflüssigkeit tauschen lassen (was ich vollkommen normal finde). Der TÜV hat das Lenkkopflager bemängelt, welches von meinem Händler (obwohl kurz nach der Garantie) ohne Probleme kostenlos erneuert. Mein Fernlichtschalter ist jetzt auch nicht mehr ganz in Ordnung, aber ich habe ja noch etwas Zeit bis zum nächsten TÜV...
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cybergrisu
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Re: N-GT Schwere Mängel TÜV/§57a

Beitrag von cybergrisu »

Ich habe meinen N-GT jetzt wieder aus der Werkstatt zurückbekommen. Die Reparaturen (Lagertausch und Bremsflüssigkeit) inkl. TÜV kosteten EUR 230,- Nicht billig, aber hätte schlimmer sein können.
Finde im Vergleich hier im Forum dass meine Werkstatt echt fair ist bei den Preisen (war auch schon zum Aufziehen der Heidenau-Reifen dort, hat damals EUR 85,- ohne der Reifen ausgemacht, diese durfte ich selbst vorher im Internet ordern).
Fernlichtschalter war zum Glück (noch) nicht TÜV-Relevant und so wer ich mich im Sommer mal spielen und diesen mit Kontaktspray spülen.
Ich hoffe jetzt ist wieder 2 Jahre Ruhe.

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