1. Inspektion...

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unfused
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Re: 1. Inspektion...

Beitrag von unfused »

e-Bay-Nutzer hat geschrieben:
Mi 18. Okt 2017, 12:34
Fehlt der Befähigungsnachweis: Schulungen durch KSR, und der Stempel wird unter der Sitzbank mitgeliefert..... :lol:
Jau, ich fahre nach Österreich und lasse mir erklären, wie man den Reifendruck prüft. Wenn man die Punkte ernsthaft abarbeitet ist das bei den Stundensätzen der Werkstätten für 50 € nicht zu machen. Das bedeutet, wenn ich sicher sein will, mache ich es lieber selbst. Garantie gibt es sowieso nur auf den Akku. Der Rest ist Gewährleistung, und die ist nicht an sachfremde Voraussetzungen gebunden.

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unfused
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Re: 1. Inspektion...

Beitrag von unfused »

Eule hat geschrieben:
Sa 2. Sep 2017, 19:28

Besonders spannend könnte es werden, wenn im Frühling 2018 so mancher tiefentladen gelagerte Akku vergeblich ans Ladenetz kommt und man dann im Zweifel beweisen muss, dass man nix flasch gemacht hat, denn die 6 Monate sind dann so oder so abgelaufen.
Auf den Akku gibt es ja Garantie. Um die kann sich NIU nur drücken, wenn sie eine falsche Handhabung nachweisen können. Und durch die Cloud können sie das gegebenenfalls bei aktivierter SIM.

kabee
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Re: 1. Inspektion...

Beitrag von kabee »

Mein Händler sowie KSR selbst sagen, dass die Inspektion von jeder Zweiradwerkstatt ausgeführt werden darf. Das muss kein Boschdienst und auch keine NIU-Werkstatt/kein NIU-Händler sein.

Speziell bei der 1. Inspektion ist das eigentlich nicht mehr als 1x drumrumlaufen und gucken, dass die Markierungen der Schraubverbindungen sich nicht verschoben haben. Die anderen Kontrollen sollte man eigentlich schon aus Eigeninteresse vor jeder Fahrt durchführen um nicht a) von anderen Verkehrsteilnehmern umgemäht zu werden und/oder b) sich auf den Asphalt zu packen.
Mal mit nem Lappen über Schwinge und Verkleidung gehen schadet sicher auch nicht, gleichzeitig erkennt man vielleicht irgendwelche Steinschlagschäden am Lack oder Scheuerstellen am Federbein und kann Korrosionsvorsorge betreiben.

Ich hab meinem Roller noch die Super-Luxus-Sonderbehandlung zukommen lassen und die Bremsscheiben mit Bremsenreiniger geputzt und die Federvorspannung um eine Raste härter gestellt, damit mir das Gebiss nicht zermartert, wenn ich über eine Unebenheit fahre.

Ich hab eigentlich nicht den Eindruck bei meinen Gesprächen gewonnen, dass KSR bei der Garantie irgendwelchen Stress macht, wenn man den Schaden nicht gerade selbst verursacht hat. Das Wesentliche ist eh der Akku und das ist eine "Black Box" im wahrsten Sinne des Wortes. Wenn die Siegel alle noch dran sind und man am Stromanschluss nicht rumpfuscht braucht man da wohl keine Panik schieben. Die 600 Ladezyklen sind selbst binnen drei Jahren (für die Tchibo-Garantieleute) für den Akku unproblematisch (wenn man sich an die Mindestanforderungen der Anleitung hält), wenn da nicht schon bei der Fertigung Fehler gemacht wurden.

Ansonsten: Ersatzteile sind recht billig, da macht mir eher die Verfügbarkeit einiger Komponenten Sorgen (O-Ton: müssen wir über den Importeur in China bestellen lassen)

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Re: 1. Inspektion...

Beitrag von e-Bay-Nutzer »

Für mich gilt das ich mich an meinen Händler halte und ein Vertrauensverhältnis wegen Geiz_ist_Geil-Mentalität nicht versauen möchte.
Hinzufügen möchte ich noch, das mein Händler mit einem geeichten Drehmomentschlüssel um das Gerät gewandert ist, und nicht nur Farbmarkierungen begutachtet hat. Beachtet bitte das der NIU mit fast ausschließlichen 8.8 Schraubverbindungen versehen ist, die wenigen grünen Chinaschrauben sind alle an wenig bis garnicht geforderten Festpunkten angebracht.

Für alles andere NIU hat vorgesorgt:
https://www.scooter-power.de/NIU-Ersatzteile

;)

Das NIU-Konzept halte ich im Moment für die beste Lösung, und vor allem auch billiger als die anderen.
Ich hab eigentlich nicht den Eindruck bei meinen Gesprächen gewonnen, dass KSR bei der Garantie irgendwelchen Stress macht,
Ja logisch. Wenn ich ein sauberes Gerät abliefere dann habe ich auch keine Sorgen..... Siehe die Kulanzen von BOSCH, MIELE, MERZEDES ( selbst erfahren ), SIEMENS und Konsorten.

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Re: 1. Inspektion...

Beitrag von kabee »

Joah, so einen geeichten Drehmomentschlüssel hab ich auch hier auch, aber welche Veranlassung hätte ich/ein Zweiradmechaniker, an den ab Werk verschraubten Verbindungen zu zweifeln? Es prüft bei der Inspektion niemand sämtliche Schraubverbindungen mit dem DMS. Das kann ich tun, wenn mir Abweichungen bei den Markierungen auffallen.

"Ab zum Händler" präferiere ich auch, aber mein Händler ist 600 km entfernt. Das ist recht sinnfrei. Wenn ich mir die Inspektion nicht selbst zutrauen würde und hier im Zweifel niemanden hätte, der sich "das mal eben angucken" kann, würde ich keinen NIU fahren.

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Re: 1. Inspektion...

Beitrag von e-Bay-Nutzer »

Recht Sinnfrei sehe ich eigentlich nur, das der Händler Deines Vertrauens ( die eingekaufte Kompetenz... :!: ) 600kM weit von Dir entfernt ist.
Außerdem ist der Besitz von Werkzeug nicht gleich einer Kompetenz zu setzen.
Also ich verstehe Deine Gedanken nicht....
Zur Verdeutlichung: Ich habe auch viel Werkzeug, ich würde mich allerdings niemals gleichsetzen mit einer dafür ausgebildeten Fachkraft.
Wenn Du alles kannst und weißt dann ist doch alles o.K, aber wenn etwas in Deiner Logikkette schiefläuft mußt Du Dich auch mit KSR einigen... ;)

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Re: 1. Inspektion...

Beitrag von kabee »

Ich glaube, wir verstehen uns da nicht so recht. Ich habe hier weder Händler noch NIU-Werkstatt in Zwei-Akkuladungs-Reichweite. Deshalb habe ich mir die Kaufentscheidung auch nicht leicht gemacht und sowohl mit drei Händlern als auch mit KSR gesprochen. Ich kann es nachvollziehen, dass mancher Händler da kein Interesse hat, einen Kunden so weit draußen zu bedienen und ein anderer kleiner Händler das zwar tun würde, sich aber dennoch schwer tut. Unser Boschdienst hier will den Roller nicht anrühren ohne vorherigen Kontakt zum Importeur, aber das läuft eben nicht so.
Letztlich kann mir ein Händler auch sagen: "Wenn sie jwd wohnen und wir Sie so nicht betreuen können, macht das weder für Sie noch für uns Sinn, da werden wir nicht glücklich", aber mein Händler sagt mir, dass im unwahrscheinlichen Fall einer Garantiereparatur notfalls das Fahrzeug geholt werden würde, ansonsten darf ich solche Dinge wie Controller zum Update auch einzeln einschicken wie ein paar andere hier im Forum ebenfalls berichtet haben.
Es hilft vielleicht einfach, mal mit dem Händler zu sprechen. Man sollte natürlich nicht mit der Erwartung da rangehen, dass man selbst als Laie einen Freibrief zur ungehemmten Schrauberei bekommt. Aber - ganz ehrlich - was erfordert bei der normalen Durchschau eine spezialisierte Werkstatt? Wer es sich nicht zutraut (educated guess) und oder kein Werkzeug da hat, kann sich ja beim Mopedschrauber die Bremsflüssigkeit wechseln lassen, wenn das nötig ist. Ansonsten kann ich den Behälterdeckel auch selbst aufmachen und den Wassergehalt messen.

Man lässt mich als Kunde ja auch die Spiegel und den Windschild (für sowas aus dem Zubehör brauchts ohne ABE eine Eintragung beim TüV) eigenhändig anschrauben und liefert sogar das Werkzeug dazu.

Ich glaube, wir sind da alle stark Autohersteller-geschädigt. Bei VW gibts ja schon ärger, wenn man zum Räder umziehen nicht zum Händler fährt - überspitzt ausgedrückt.

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Re: 1. Inspektion...

Beitrag von e-Bay-Nutzer »

Will ja kein Spielverderber sein, aber hast Du das schriftlich?
mein Händler sagt mir, dass im unwahrscheinlichen Fall einer Garantiereparatur notfalls das Fahrzeug geholt werden würde,
Und wer bezahlt das..... :ugeek:
Also abholen kostet nach meiner Erfahrung immer.... Seies im Preis, oder der Qualität.
Und die Frage der Qualität stellt sich beim NIU ja echt nicht.... :P

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Re: 1. Inspektion...

Beitrag von kabee »

Tut mir leid für dich, dass du bisher so oft die Erfahrung machen musstest, ein Fahrzeug wegen Defekt vom Händler oder Hersteller abholen zu lassen. Selbst Si Zweirad hat es seinerzeit auf die Reihe gebracht bei gravierenden Mängeln das Fahrzeug auf eigene Kosten abzuholen. Mag sein, dass das nicht immer ohne sanftes Anschieben durch den Händler passiert ist, aber mir sind da durchaus Fälle bekannt, in denen das gemacht wurde.

Ich weiß auch nicht, ob ein Händler oder der Importeur im Zweifel das Risiko eingehen will ein Gutachten einzufordern und am Ende zu bezahlen, wenn ein Mangel vorliegt. In diesem Fall ist selbst ein Anwalt teurer als das Fahrzeug abholen zu lassen.

Unabhängig davon kann man auch einfach sagen, dass man auf das Wort des Händlers vertraut. Wenn dem nämlich nicht so ist und man alles nur noch mit Zweifeln durchführt, sitzt man dann vielleicht zwar auf seinem NIU, aber leidet an einem Magengeschwür. Wie gesagt, das Risiko ist im Zweifel überschaubar. Der Motor kostet IMHO um die 700€, das wäre schon ein herber Verlust. Der Controller liegt bei 300€, das wäre dann schon eine Region bei der man sich selbst fragen muss, ob es wirklich Sinn macht im Streitfall durch die Instanzen zu gehen.
Zuletzt geändert von kabee am Do 26. Okt 2017, 19:04, insgesamt 1-mal geändert.

e-Bay-Nutzer

Re: 1. Inspektion...

Beitrag von e-Bay-Nutzer »

Sinnfrei halt.... :o

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