NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

fraso

Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von fraso »

Wofür ist denn das Programmiergerät notwendig? Diagnose? Was wird denn da programmiert?

Danke,
fraso

kabee
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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von kabee »

Das Diagnosegerät ist für Updates der Software und zum Akku-Check notwendig. Sollte eigentlich jeder Händler inzwischen haben, ohne das Ding kann man nichtmal die Auslieferinspektion komplett machen.

matzidp8
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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von matzidp8 »

otten.l hat geschrieben:
Fr 23. Mär 2018, 10:32
Hallo fraso,

es wundert mich das dein Händler nicht in der Lage ist dir nähere Auskünfte zu erteilen, wo ihm doch alle Infos zur Verfügung stehen sollten.

Selbstverständlich kann der N1s auch als 25 km/h Version bestellt und zugelassen werden. Das ändert nichts am Preis. Auch eine nachträgliche Änderung der Geschwindigkeit ist möglich, dafür wird bislang noch der Controller ausgetauscht, dies kostet dann ca. 200€. Ich habe bereits angeregt, uns Händlern in Zukunft die Möglichkeit zu geben die Roller via Diagnosegerät drosseln oder öffnen zu können.

Eine Umtragung beim Tüv ist auch völlig problemlos und von uns schon mehrfach durchgeführt worden.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Gruß Lennart

Hallo,

wir haben den NIU N1S nun seit 2 Wochen, gedrosselt auf 25 Km/h.
Jetzt kommt genau das Problem, der Händler hat das 25er Steuergerät eingebaut und uns Papiere für 25 Km/h von NIU gegeben.

Zudem sind hier statt 2,4 KW nun 1,5 KW Leistung eingetragen. Er geht aber gut.

Nun zu den Problemen:

1. In den Papieren steht bei "Number of seating Positions" eine 1. Obwohl laut neuen EU Gesetz man bei Mofas bzw. Rollern die baulich mit Haltegriffen, Fußstützen und zweiten Sitzplatz, dafür geeignet sind, nun zu zweit fahren darf. Was er ja von Haus aus ist.

Ja aber Polizei sagt aber, in Papieren steht ein Sitzplatz.
Und wie es Versicherungstechnisch ist, Fragezeichen. Super ein Witz von NIU.

2. Den 45er Controller laut Händler bekommen wir nicht, den will NIU. Er will aber von NIU schriftlich das er bezahlt ist. Bis jetzt nichts und Händler hat jetzt Urlaub.

Ja Hallo, den 45er Controller haben wir aber mit Roller bezahlt und seperat nochmals den 25er Controller.

Meiner Meinung nach wäre es besser ich bestelle den NIU in 45 mit Papiere, dann 25er Controller bestellt und rein, zum TÜV und mit Abnahme zum Landratsamt, die dann die 45er Papiere ab ändern. Somit würde er für 2 zugelassen sein.

Und ich hätte den 45er Controller, wenn ich ihn später wieder entrdosseln will.
Zuletzt geändert von matzidp8 am So 19. Aug 2018, 20:47, insgesamt 1-mal geändert.

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Alf
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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von Alf »

Also ich bin, aufgrund des kruden Textes, einigermaßen fassungslos............ :o
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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von matzidp8 »

Des kruden Textes, weil ich es kompliziert formuliert habe? Oder weil es ein Chaos von NIU bzw. unseren Händler ist?

Gruß
Matthias

Raudi
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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von Raudi »

Möchte niemanden was vorwerfen... Allerdings würde ich den Händler wechseln... klingt irgendwie so als ob man den 45er Controller noch weiter verkaufen wollte und somit zweifach abkassiert... :roll:
Ich hätte auf jeden Fall auf meinen 45er Controller bestanden... Bzw...frag doch per Mail bei niu einfach Mal nach?!?!

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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von matzidp8 »

Bin gerade dabei,

erste Auskunft per Telefon war. Nein der 45er Controller gehört den Kunden.

Habe aber das ganze auch mit 2 Personen nochmals per Mail angefragt.

chrispiac
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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von chrispiac »

matzidp8 hat geschrieben:
So 19. Aug 2018, 19:34
Hallo,

wir haben den NIU N1S nun seit 2 Wochen, gedrosselt auf 25 Km/h.
Jetzt kommt genau das Problem, der Händler hat das 25er Steuergerät eingebaut und uns Papiere für 25 Km/h von NIU gegeben.

Zudem sind hier statt 2,4 KW nun 1,5 KW Leistung eingetragen. Er geht aber gut.

Nun zu den Problemen:

1. In den Papieren steht bei "Number of seating Positions" eine 1. Obwohl laut neuen EU Gesetz man bei Mofas bzw. Rollern die baulich mit Haltegriffen, Fußstützen und zweiten Sitzplatz, dafür geeignet sind, nun zu zweit fahren darf. Was er ja von Haus aus ist.

Ja aber Polizei sagt aber, in Papieren steht ein Sitzplatz.
Und wie es Versicherungstechnisch ist, Fragezeichen. Super ein Witz von NIU.

2. Den 45er Controller laut Händler bekommen wir nicht, den will NIU. Er will aber von NIU schriftlich das er bezahlt ist. Bis jetzt nichts und Händler hat jetzt Urlaub.

Ja Hallo, den 45er Controller haben wir aber mit Roller bezahlt und seperat nochmals den 25er Controller.

Meiner Meinung nach wäre es besser ich bestelle den NIU in 45 mit Papiere, dann 25er Controller bestellt und rein, zum TÜV und mit Abnahme zum Landratsamt, die dann die 45er Papiere ab ändern. Somit würde er für 2 zugelassen sein.

Und ich hätte den 45er Controller, wenn ich ihn später wieder entrdosseln will.
Hallo matzidp8, willkommen bei den Elektrorollern im Forum und noch viel Spaß mit Deinem NIU.

Punkt 1: Wenn nur ein Sitzplatz eingetragen ist, darf auch nur eine Person damit fahren. Seit Ende 2016 wurde eine EU Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt, nachdem Mofas auch zweisitzig sein dürfen. Dieser zweite Sitz muß aber in den Papieren eingetragen sein. Der TÜV darf das machen, wenn er den nötigen Platz auf der Sitzbank und die Fußrasten vorfindet. Den Preis für so eine Eintragung kenne ich nicht. https://daubner-verkehrsrecht.info/2017 ... gestrichen

Punkt 2: Das NIU den 45er Controller zurückfordert ist normal. Er bleibt aber in Deinem Besitz. Es geht darum, ein rechtliches Problem vorzubeugen. Falls Du nämlich den Controller einfach selber wechselst, hätte NIU ein falsches COC ausgestellt und es könnten in einigen europäischen Ländern daraus Straf- und Haftungszahlungen gegen NIU erfolgen, falls beim Halter des Fahrzeuges in einem Schadensfall nichts zu holen ist - schließlich erlischt mit so einem Eingriff der Versicherungsschutz. Wenn Du den NIU wieder entdrosselst, wird der Controller wieder eingebaut und Dir die enspechenden Papiere ausgehändigt. Das müßte Dir aber Dein NIU Händler vor der Drosselung erklärt haben, daß der Original Controller von NIU (bzw. der KSR-Group) eingezogen wird.
Elektrostehroller:
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Wir treffen uns… wieder (wenn die Erkältungszeit vorbei ist)!

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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von matzidp8 »

Also ein wenig Chaos,

hatte nun Mail und Telefon Kontakt zu KSR.

Diese meinten den Controller bekommt der Kunde. Ich dachte auch erst der Kunde bekommt diesen nicht damit hier kein Schmu getrieben wird. Wahrscheinlich weil der Händler auf diesen Gebiet noch keine Erfahrung hat, kann es sein, dass er nur mit den Aussendienstler Kontakt hatte. Und hier was falsch kommuniziert wurde.

Zum Punkt nur 1 Sitzer, es läuft so ab das der Roller nun bei Neukauf als 25er mit Papieren zugelassen wird. Und aktuell noch als 1 Sitzer, Sie sind aber dabei die neuen jetzt dann als 2 Sitzer zuzulassen. Und das dann auch in den 25er Papieren 2 Sitzer steht.

Ich muss jetzt leider zum TÜV und ihn als 2 Sitzer eintragen lassen.

Zum Punkt später entrdosseln, hier wird vom Händler mein 45er Controller, hoffe mal das er dann bei mir ist, eingebaut. Und er muss dann von KSR Papiere anfordern. Allerdings kann es sein das ich evtl. Zum TÜV gehen muss. Ist aber von Landratsamt zu Landratsamt verschieden. Weil wie ich es verstanden habe, die originalen 45er Papiere vernichtet werden und der Händler nur eine Kopie oder so bekommt. Muss ich den schauen wenn es soweit ist und beim TÜV und Landratsamt Nachfragen.

Aktuell hat sich KSR für diese Vorgehensweise entschieden. Weil Einmal entweder davor oder danach muss man zum TÜV. Jetzt halt danach zum entrosseln, dass mit 2 Sitzer ist ja dann in Zukunft gleich eingetragen.

Aber denke das hier KSR vielleicht noch eine bessere Lösung findet. Ist halt schwierig gerade für Deutschland meinte er.

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Alf
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Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Beitrag von Alf »

Nein, das ist nicht verschieden. Das ganze ist vom Gesetz vorgeschrieben.
Eigentlich sollte das logisch sein, aber ich vermute hier, das eine Abschöpfung illegaler Praktiken erfolgen soll.
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