N-GT 2 Akkus Dynamic-Modus

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eRoller-AM
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N-GT 2 Akkus Dynamic-Modus

Beitrag von eRoller-AM »

Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob das Thema schon diskutiert wurde, aber ich meine mich zu erinnern, dass ich in einem Video zum neuen N-GT gesehen habe, dass unklar war, ob immer beide Akkus im Roller sein müssen, oder ob er auch mit nur einem Akku fährt.

Auf der Homepage steht:
"Die Anzeige des NGT verwendet neue Technologien, um sowohl bei starkem als auch bei schwachem Licht klar ablesbar zu sein. Der SPORT-Modus ist nur möglich, wenn beide Akkupacks verwendet werden."

das bedeutet ja, dass er auch mit nur einem Akku fährt, aber dann maximal im Dynamic-Modus. Dann sollte aber ja auch das Helmfach frei sein.

Kommt der im Dynamic-Modus ("perfekt für den Alltag") auch über 45 km/h?

chrispiac
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Re: N-GT 2 Akkus Dynamic-Modus

Beitrag von chrispiac »

Patrick3331 war auf der Vorstellung vom N-GT und M+ in Paris dabei. Sofern ich mich richtig an seine Videos (zu finden auf Youtube mit dem gleichen Nickname) erinnere, ist es tatsächlich so, das mit einem Akku im N-GT nur 45km/h möglich sind.
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Patrick3331
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Re: N-GT 2 Akkus Dynamic-Modus

Beitrag von Patrick3331 »

Das ist richtig.

Laut den Infos vom Launch Event in Paris kann der N-GT mit nur 1x Akku betrieben werden, aber dann ist es nicht möglich in den Sport-Modus zu wechseln, was wiederum bedeutet, dass man nicht die Vmax von 70km/h erreichen kann.

Sprich,
2x Akkus = 70km/h
1x Akku = 45km/h (nicht bestätigt), aber kein Sport-Modus

ptbarni
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Re: N-GT 2 Akkus Dynamic-Modus

Beitrag von ptbarni »

Hallo in die Runde,

Rechtliche Frage zum 1 Akku Modus im N-GT mit 45kmh Begrenzung:

Ich besitze aktuell nur einen Autoführerschein und kann daher nur Roller bis 45kmh fahren. Überlege aber ob es sinnvoll ist trotzdem den GT zu kaufen weil ich evtl. nächstes Jahr einen Motorradführerschein machen möchte.

Darf ich dann in D die N-GT mit einem Akku selbst fahren? Ich kenne mich rechtlich nicht aus was die Voraussetzungen für ein anerkanntes drosseln seitens des Gesetzgebers sind.

Danke

Björn

eRoller-AM
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Re: N-GT 2 Akkus Dynamic-Modus

Beitrag von eRoller-AM »

ich glaube, dass das nicht so einfach möglich ist... bei einer normalen Drosselung ist es ja grundsätzlich nicht mehr möglich, schneller als die 25 km/h (beim Mofa) zu fahren. Hier würde die Drosselung nur darin bestehen, nur einen Akku zu nutzen. Das wird dir wohl leider niemand so einfach glauben... und zudem ist es ja auch noch nicht sicher, ob man mit einem Akku tatsächlich nur 45 km/h fahren können wird oder ob er auch schneller fährt mit dem einen Akku.
aber dass ist nur eine Vermutung von mir, vielleicht kennt sich jemand genauer aus

Patrick3331
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Re: N-GT 2 Akkus Dynamic-Modus

Beitrag von Patrick3331 »

Das wäre zu einfach (sowohl manipulierbar durch den Halter, als auch zu einfach für den Staat).

Die wollen da schon kräftig mit dran verdienen, weshalb sie es dem Hersteller und den Besitzern schön schwer machen werden.

Nein, um den N-GT fahren zu dürfen wirst du einen Motorradführerschein brauchen, da wird nichts dran vorbeiführen.

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Re: N-GT 2 Akkus Dynamic-Modus

Beitrag von ptbarni »

Das ganze wird wirklich als Thema nur interessant wenn es so ist dass der GT mit einem Roller wirklich nur maximal 45kmh schnell sein wird.

Ich dachte ich frage hier einfach mal wie so eine Drosselung grundsätzlich eingetragen bzw. in den Papieren dokumentiert wird?!?

Man könnte ja einfach den Anschluß für den 2.Akku verplomben lassen durch einen Fachbetrieb, so dass dieser nicht nutzbar ist.

Das Thema/Problem gilt ja dann grundsätzlich für eine Drosselung auf 25kmh bzw. auch für Roller die eigentlich schneller als 45kmh könnten aber ja auch irgendwie gedrosselt werden.

Ich schmeisse das hier einfach mal so rein in die Runde, weil hier bestimmt auch Interessenten sind die den NIU-GT vielleicht zunächst gedrosselt fahren möchten? Der GT ist mit zweitem Akku ja günstiger als ein N1S mit zweitem Akku.

Daher interessiert mich einfach das Thema Drosselung und die Gesetzeslage.

Wasted
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Re: N-GT 2 Akkus Dynamic-Modus

Beitrag von Wasted »

Und überhaupt, darf ich mit 1 Akku mit dem GT dann noch auf eine Kraftfahrstraße? Ganz schön kompliziert diese Elektromobilität.

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vsm
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Re: N-GT 2 Akkus Dynamic-Modus

Beitrag von vsm »

ptbarni hat geschrieben:
Fr 14. Sep 2018, 09:43
[...]
Darf ich dann in D die N-GT mit einem Akku selbst fahren? Ich kenne mich rechtlich nicht aus was die Voraussetzungen für ein anerkanntes drosseln seitens des Gesetzgebers sind.
[...]
Ob ein Fahrzeug ohne FS-Klasse A1 (oder größer) gefahren werden darf, ergibt sich aus den Fahrzeugpapieren, wo die "durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit" und die Fahrzeugklasse eingetragen sind. Das bloße Weglassen eines Akkus ändert natürlich diese Eintragungen nicht und reicht deshalb nicht aus.

Für das Drosseln des N-GT wären wohl ein etwas umfangreicherer Umbau, eine Einzelbetriebserlaubnis und ein Gang zu den Zulassungsbehörden unumgänglich, da sich nicht nur die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sondern auch die Fahrzeugklasse ändert (L3e -> L1e) und aus einem zulassungspflichtigen Fahrzeug ein zulassungsfreies würde. Meines Erachtens lohnt sich hier der Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis schon eher. ;)

Motorreport.de schreibt außerdem noch:
[...]Nach aktuellen Infos von NIU soll es auch nicht ohne weiteres möglich sein, den N-GT zu drosseln. [...]
Wasted hat geschrieben:
Fr 14. Sep 2018, 18:17
Und überhaupt, darf ich mit 1 Akku mit dem GT dann noch auf eine Kraftfahrstraße? Ganz schön kompliziert diese Elektromobilität.
Grundsätzlich ja, denn auch hier gilt die "durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit", die in den Papieren eingetragen ist, als einziges Kriterium. Liegt diese über 60 km/h, dürfen Kraftfahrstraßen und Autobahnen befahren werden. In der Praxis ist es dann aber doch etwas komplizierter: Obwohl weder auf Kraftfahrstraßen noch Autobahnen eine generelle Mindestgeschwindigkeit zu fahren ist, darf man durch langsames Fahren andere Verkehrsteilnehmer weder behindern noch gefährden. Es kommt also darauf an, wie schnell die anderen fahren dürfen oder können. Hier gibt es keine eindeutige Regel, bei welcher Geschwindigkeitsdifferenz dieser Umstand erfüllt ist.

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