Ob bei Fahrzeugen die im Eigenbau entstanden sind oder in irgend einer Form durch eine Einzelabnahme abgenommen worden sind auch eine 17 stellige VIN nötig ist kann ich ohne weiteres nicht sagen. Aber bei Fahrzeugen die über eine Europäische Typengenehmigung abgenommen sind gehe ich mal ganz schwer davon aus.Ist eine 17 stellige FIN bzw. VIN wirklich Pflicht ?
Hier wird der korrekte Aufbau relativ einfach erläutert:
https://www.code-knacker.de/kraftfahrzeugid.htm
Und bei der Fahrgestellnummer vom Foto deckt sich damit wirklich überhaupt nichts

Wie Björn schon schrieb, dass ist wohl nur das Produktionsdatum und eine Seriennummer - aber aufjedenfall keine VIN.