REVOLUZZER & REVOLUZZI 1.0 - Berichte, Tipps, Tricks u.a.

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Frilo
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Re: Nix mehr los...

Beitrag von Frilo »

Hallo

Also ich hänge den Bleiakku alle 2 Wochen mal ans Ladegerät.den Lithium Akku
Lade ich regelmäßig nach Gebrauch ( so ab 10-15 km Fahrstrecke).
Hoffe das passt so.

Lg...Frilo

chewbaka

Re: Nix mehr los...

Beitrag von chewbaka »

lithium-akkus soll man nach neuesten erkenntnissen nicht über 80% ihrer
kapazität laden, da sich sonst kristalle bilden, die ab einer gewissen grösse
zerstörend wirken.

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LoWess - König der Friesen
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Re: Nix mehr los...

Beitrag von LoWess - König der Friesen »

Frilo hat geschrieben:Lade ich regelmäßig nach Gebrauch ( so ab 10-15 km Fahrstrecke).Hoffe das passt so.
Mahlzeit-Moin.

das passt überhaupt nicht. Du hast 25 Ah. Damit kommst Du (ohne Bergfahrten) wenigstens 45 - 50 Kilometer weg. Okay, bei Deiner Gegend vielleicht nur 40 - 45 Km. Also, erst wenn Du 30 Km und mehr gefahren bist, solltest Du an´s Aufladen denken. Alles andere ist laut mit vorliegenden Infos von Eneway unsinnig.
Ein liebes friesisch Tschüüs sagt der Lothar (LoWess)
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chewbaka

Re: Nix mehr los...

Beitrag von chewbaka »

jepp! optimal für li-ion-akkus ist es, zwischen 20 und 80% zu "cyclen".

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MEroller
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Re: Nix mehr los...

Beitrag von MEroller »

Nur müsste man dann fast die doppelte Batteriekapa für teures Geld kaufen und eigentlich nutzlos, dafür fast ewig durch die Gegend kutschieren... Ein gesunder Kompromiss zwischen Batterielebensdauer und -nutzung ist schon nötig!
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Frilo
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Re: Nix mehr los...

Beitrag von Frilo »

Hallöchen

Na Dankeschön der Aufklärung,gut das es hier so Profis gibt,als Neuling Muß
man halt lernen.meim Akku wird's mir sicher danken.
Vom Bleiakku hat keiner was gepostet.Den hab ich nur einmal in Gebrauch gehabt.

Lg...Frilo

dragonfire

Re: Projekt: Blinkanlage nachrüsten

Beitrag von dragonfire »

chewbaka hat geschrieben:
Beim Blinker muesste der Polizist logisch herleiten, das durch die Betaetigung die Verkehrssicherheit oder die Fahrzeugsicherheit/ Betriebssicherheit negativ affektiert wird - das sollte nicht einfach genug sein, um im Rahmen eines Seitenblicks vom Schnurbarttreager vermutet zu werden.
das glaubst du doch nicht ernsthaft, oder ?
kein polizist oder sonstwelche prüfende organe müssen irgendwas herleiten! kein prüfzeichen = keine ABE!

Nur wenn es um fest verbaute Anbauteile geht, auch dann sind Ausnahmen zulaessig wenn die anbauteile die Verkehrssicherheit nicht beeinflussenund, hier die Schwachstelle, nicht im bereich der StVZO eingesetzt werden.

Der Polizist mueste einen somit beim Blinken erwischen und der Blinker "fest "verbaut sein.
Das sind die Chinablinker mit Plastikhalterung fuer die Sattelstange jedoch nicht, die sind weder mit dem fahrstromkreis verbunden noch fest verbaut, sondern sogar an einer Quick-Clip halterung. Damit sind diese dann kein fest verbautes Anbauteil mehr, sondern eben eine "Zusaetzliche Beleuchtungseinrichtung" bei der nicht automatisch beim Fehlen einer EC-Nummer eine Gefaehrdung ausgehen muss.
Der Wackeldackel hat schliesslich auch keine.
Dazu kommt noch, das eine Benutzung im Bereich der StVZO hinlaenglich Beweisbar ( nach Uhrzeit und Ort, nichty allgemein) nachgewiesen werden muss, um ueberhaupt erst mal einen Strafzettel zu erwaegen - fragen stellen darf der Beamte im Verlauf einer 'allgemeinen Verkehrskontrolle" hierzu aber schon. Daher mein Hinweis, unbedingt nicht den blinker als Blinker anzugeben sondern die Formulierung mit der Zusatzbeleuchtung anzustimmen.
Das ist daher, weil der Beamte welcher weiss das auch Blinker eingetragen werden muessen auch eher weiss, das Zusatzlicht nicht automatisch ein Problem ist und auch die Benutzung nachgewiesen werden muss ( im Wirkungsbereich des Gesetzes, als im Klartext eben auf der Strasse.).

Juristerei ist kompliziert, daher beim Einbiegen in die Haltebucht mit den gruenen maennern besser nicht den Blinker benutzen, wenn er nicht nachtreaglich abgenommen und eingetragen - oder halt nicht fest verbaut - ist. Dann kann man den einach als Zusatzlicht/ "Warnlicht im Pannenfalle, unabhaengig vom eventuell ausgefallenen Bordstrom" bezeichnen ;)
.

Das ist so aehnlcih wie ein Suchscheinwerfer am Gelaendewagen oder ein hydraulischer Huepfkit wie aus den Rap- Videos - es darf eingebaut sein, jedoch nicht benutzt werden.
Ich selber wuerde bei einer Kontrolle eher einen Vergleich mit Wackeldackel auf dem Armaturenbrett oder der Klorolle mit Haekelmuetze auf der Hutablage bemuehen, die sind zwar alle befestigt aber nicht fest verbaut.



Ist rechtlich auf jeden Fall leicht wackelig und man muss eventuell etwas argumentieren, wenn man in eine Kontrolle kommt.
"Am bike fuindet sich immer was" ist eine alte beamtenweissheit.- der Beamte muss schon "wollen" um einen Strafzettel wegen einer Blinkernachruestung, wo sonst keiner weare, auszustellen.




Der im Thread beschriebene selbstgebaute Blinker weare auch vom Polizisten zu beanstanden, einfach weil er gar nicht eingetragen ist.

Da die Blinkeanlage nicht Bestandteil der ABE, dem Substrat der Zulassung selber, ist muss ein Blinker eingetragen werden - auch wenn er CE-Nummern drauf hat.

Beim Tuev wuerde dann festgestellt werden, das die Halterung bei Unfall gefaehlich ist, nicht entsprechend gesichterchte Muttern zum Verscchrauben verwendet wurden, zudem die Bohrung im Lenker nicht gestestet wurde und eventuell ein Risiko darstellt und ausserdem die Abmessungen des Fahrzeugs durch den Blinker anders sind und auch das eingetragen sein muss. Ausserdem muss wegen der Kontruktion in der der controller am rahmen geerdet ist und neue Antennen am damit verbundenen Lenker feest installiert wurden - und sudem Leitungen zum Blinker verlegt wurden - auch die EM-Feld Messung nochmal neu :) ...



.

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LoWess - König der Friesen
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Grün gefällig?

Beitrag von LoWess - König der Friesen »

Moin.

Da habe ich gerade einen Froschkönig auf der Webseite von OBC entdeckt:

http://www.orangebc.com/de/produkte/e-s ... Gruen.html

Ist ein Einzelstück. Der könnte mir gefallen, denn damit würde ich quasi mit Tarnfarbe über unsere Deiche und Wiesen huschen. Ebenso ein Einzelstück wie der blaue Revoluzzer vom Ganter. Und sogar mit dem neuen Alutrittbrett in Schwarz!
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chewbaka

Re: REVOLUZZER 1.0 & Revoluzzi - Tipps, Berichte u.a.

Beitrag von chewbaka »

cool !
ganz unten steht: uvp 1199.-
oben wird mit sonderpreis: statt 1298.- geworben!
8-)

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LoWess - König der Friesen
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Re: REVOLUZZER 1.0 & Revoluzzi - Tipps, Berichte u.a.

Beitrag von LoWess - König der Friesen »

Mioin chewbaka.

Da hat es sich OBC etwas zu einfach gemacht. Sie haben das Werbefaltblatt von Eneway aus den Jahren 2011/2012 eingescannt und eingestellt. Damals kostete der Revoluzzer in der Standardvariante (Plus gab es noch gar nicht) € 1.199,00. Seit 2013 gibt es die Plusvariante und seitdem kostet die Standardversion nur noch € 999,00.

Und da es sich bei dem Froschkönig um die Plusvariante handelt, wäre der ursprüngliche Preis von € 1.298,00 okay.

Für € 1.099,00 inklusive der Versandkosten könnte ich mich mit dem schon anfreunden. Dann hätte ich auch mal etwas besonderes. Aber andererseits, noch ca. 200 Talers drauflegen, und ich hätte einen gut ausgestatten 2.0 er. :roll:
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