Begriffsklärung "zulassungsfrei"

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STW
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Begriffsklärung "zulassungsfrei"

Beitrag von STW »

Weil das Wort mal gerade wieder in verschiedenen Zusammenhängen im Forum herumgeistert hier mal der Versuch einer Klärung. Wobei ich mich hier auf die L3e-A1 - Fahrzeuge beschränke, also zwischen 50 und 125ccm bzw. bis 11KW Nennleistung und nicht auf die kleineren Fahrzeuge, die normalerweise mit Versicherungskennzeichen gefahren werden.

Wichtig; für die Einstufung in L3e-A1 zählt die Nennleistung, die Spitzenleistung kann auch deutlich darüber liegen. Entscheidend ist, was in der CoC bzw. Zulassungsbescheinigung als Fahrzeugklasse steht.
In Deutschland dürfen diese Maschinen mit dem Führerschein der Klasse A1 oder höher gefahren werden bzw. B mit der Ergänzung B196. Wer noch einen Führerschein der alten Klasse 3 hat, vor dem 1.4.1980 erworben, bekommt bei einem Führerscheintausch die A1 eingetragen.

Es wird hier also über die Kategorie Leichtkraftrad gesprochen. Und in dem Kontext kommt das Wort "zulassungsfrei" auf. Um es kurz zu machen: der Anmeldeprozess an der Zulassungsstelle unterscheidet sich nicht von dem für größere Motorräder, außer dass das Formular zum KFz-Steuereinzug nicht von Interesse ist, da bis 125ccm keine KFz-Steuer bezahlt wird = zulassungsfrei. Leider gilt neuerdings: zulassungsfreie Fahrzeuge bekommen keine THG-Quote mehr.
Das Dingen muss also regulär angemeldet werden. Es kann hierbei die CoC entwertet und ZB1 und ZB2 ausgestellt werden, oder die CoC wird gestempelt und keine ZB2 ausgestellt.

Besonderheit ist das Kennzeichen: Höhe 130mm, Breite üblicherweise 255mm. Ein "E" kann mit drauf, Saisonkennzeichen geht auch (wird nur eng mit dem "E"), und Platz für die Plaketten inkl. TÜV-Plakette muss auch noch da sein, da auch diese Fahrzeuge regelmäßig alle 2 Jahre beim TÜV / Dekra / ... vorstellig werden müssen.

Sehr einfach und übersichtlich hat das ganze eine Versicherung auf ihrer Webseite dargestellt (das ist keine Werbung, ich habe alle meine Fahrzeuge woanders versichert, aber das war einer der ersten inhaltlich sinnvollen Suchmaschinentreffer): https://www.allianz.de/auto/leichtkraft ... zulassung/

Zum Thema Versicherung noch ein kurzer Hinweis: viele elektrische Leichtkrafträder sind aus Sicht der Versicherung Exoten, es gibt einfach nicht genug Stückzahlen, um dann je Hersteller und Typ eine eigene Typenklasse zu bilden. Teilweise haben die Hersteller ja nicht einmal eine ordentliche Herstellernummer (HSN) usw., weil dort nur "Kleinserien" produziert werden. Die Versicherung wird also bei Exoten versuchen, anhand der technischen Daten einen Preis für die Haftpflichtversicherung zu ermitteln, und optional für die Kaskoversicherungen. Es kann daher sein, dass sich Euer Versicherungsvertreter den Versicherungswunsch anhört, und dann bei der Konzernzentrale einen recht individuellen Preis einholt. Das dauert durchaus ein paar Tage, und es ist denkbar, dass Versicherungen sehr unterschiedlich kalkulieren. Wenn bei der gleichen Versicherung bereits ein anderes KFz versichert ist, dann kann es durchaus Rabatt geben, weil man ja selten mit zwei oder drei Fahrzeugen gleichzeitig fährt. Für die Kalkulation spielt noch das Lebensalter eine Rolle, sonstige Risikofaktoren, und ob es nur wenige namentlich benannten Fahrer gibt.
Hier lohnt ggf. das Schachern mit den Versicherungen.

Korrekturen und Ergänzungen bitte hier in den Thread dazu, damit wir mal alle Infos zu Thema "zulassungsfrei" an einem Ort zusammenführen können.
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

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