Naja mir ging es wie gesagt eher darum, dass es eher logisch wäre ein Gurtsystem anzubieten bei diesem Modell und keinen Sturzhelm tragen zu müssen

Naja mir ging es wie gesagt eher darum, dass es eher logisch wäre ein Gurtsystem anzubieten bei diesem Modell und keinen Sturzhelm tragen zu müssen
Sofern man den B vor 2013 gemacht hat, seit 19. Januar 2013 geht das nämlich nur noch mit A1.
Interessant ... betrifft mich zwar nicht (1993) aber wo ist denn das (vor 2013 / nach 2013) geregelt?
Vielen lieben Dank für die Infotgsrt hat geschrieben: ↑Fr 22. Okt 2021, 15:22"Geregelt" war das über die Führerscheinverordnung und die Fahzeugzulassungsverordnung.
in Deutschland waren Trikes als mehrspürige Fahrzeuge zugelassen und für mehrspürige Fahrzeuge bis 7,5t griff der 3er.
2013 hat sich eigentlich geändert, dass Trikes offiziel nicht mehr als mehrspürige bezeichnet wurden, sondern als
-dreirädrige Kleinkrafträder - FS AM
-dreirädrige Kraftfahrzeuge - FS A1 + A
hier sollte bei der Umschreibung auf Scheckkarte (wenn man es behalten will) auf die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A bestehen.
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