Zulassung: Nachweis, dass die Anbringung von amtlichen Kennzeichen technisch möglich ist

Peter51
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Re: Zulassung: Nachweis, dass die Anbringung von amtlichen Kennzeichen technisch möglich ist

Beitrag von Peter51 »

Für die Fahrzeugklasse L1e-B hat das Elektromobilitätsgesetz kein "E" vorgesehen.
E-Max 90s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >11.400 - 4x Greensaver SP50-12 50Ah C20
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 16x LiFePo4 CHL 40Ah
E-Max 120s von 2015 - Vmax 80km/h - TÜV 03.2024 - 72V100Ah LFP-Akku - JK-B2A24S15P Balancer BT - MQ Controller BT

Luzifix
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Re: Zulassung: Nachweis, dass die Anbringung von amtlichen Kennzeichen technisch möglich ist

Beitrag von Luzifix »

Hab ich dann auch gemerkt, aber wie gesagt war halb so schlimm.

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Fasemann
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Re: Zulassung: Nachweis, dass die Anbringung von amtlichen Kennzeichen technisch möglich ist

Beitrag von Fasemann »

Ich hab am eretro alles ohne Papierkram hinbekommen.
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Screenshot_20220212-211057.jpg
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen

Peter51
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Re: Zulassung: Nachweis, dass die Anbringung von amtlichen Kennzeichen technisch möglich ist

Beitrag von Peter51 »

Nun, das war 2022. In Stade wird es dies Jahr sicher teurer sein. TÜV-Gutachten, Verzollungsnachweis oder Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hauptzollamt.....
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Re: Zulassung: Nachweis, dass die Anbringung von amtlichen Kennzeichen technisch möglich ist

Beitrag von Luzifix »

Fasemann hat geschrieben:
Sa 24. Jun 2023, 19:32
Ich hab am eretro alles ohne Papierkram hinbekommen.
Das ist gefühlt von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich, ich habe z.B. auch kein Leichtkrafträder Kennzeichen wie du erhalten, es hieß diese Stellet meine Zulassungsstelle allgemein nicht aus.

DBuegel
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Re: Zulassung: Nachweis, dass die Anbringung von amtlichen Kennzeichen technisch möglich ist

Beitrag von DBuegel »

es hieß diese Stellet meine Zulassungsstelle allgemein nicht aus.
Man muss hartnäckig bleiben und "Argumente" bringen.
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr*) (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3)
Ausgestaltung der Kennzeichen
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 188 - 202;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
1.
Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a)
einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b)
zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c)
Kraftradkennzeichen:
Mindest-/Größtmaß der Breite:
180mm/220mm, Höhe: 200 mm

d)
verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.
Ich habe das noch vor mir. Mal sehen, ob ich wirklich so hartnäckig bleiben kann.

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Fasemann
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Re: Zulassung: Nachweis, dass die Anbringung von amtlichen Kennzeichen technisch möglich ist

Beitrag von Fasemann »

Ich hab die Serie Kennzeichen reserviert und online bestellt, ich hatte wohl echt Glück mit meinem Sachbearbeiter.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
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4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen

Peter51
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Re: Zulassung: Nachweis, dass die Anbringung von amtlichen Kennzeichen technisch möglich ist

Beitrag von Peter51 »

Meine Sachbearbeiterin ist zuerst zu ihrer Teamleiterin gelaufen, dann zum stellvertretenen Zulassungsleiter. Dieser hat sich von fast allen Unterlagen Kopien gemacht: CoC, Kaufvertrag, Verzollungsnachweis, TÜV-Gutachten und wahrscheinlich auch von der TÜV-Rechnung (91,- Euro).
Ein schmales, denkbares zweizeiliges Kennzeichen (220 * 200mm, 1 Buchstabe 3 Zahlen) hat er abgelehnt.
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