eRetro Star und eCity Star

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Dirk
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Re: Nova Motors eRetro Star und eCity Star Erfahrung

Beitrag von Dirk »

Hol Dir nen NIU, ich denke, da machst Du in der Schweiz nix verkehrt. Und verlierst nicht so viel an Wert.
Ganz ehrlich Patrick, ich habe die Schweizer bis dato mit ganz anderen Augen gesehen, habe gedacht, ihr seit uns in allem voraus.
Liebe Grüße, Dirk

Patrick3331
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Re: Nova Motors eRetro Star und eCity Star Erfahrung

Beitrag von Patrick3331 »

Nee du, die Schwizer sind nicht in allem voraus (aber ich bin auch nur Gast hier, komme aus Berlin :D )!

Beim Recycling sind die auch hinter DE und Elektromobilität wird hier nicht gefördert.

Tja, dafür ist es hier super schön und der Lebensstandard ist höher.

eimerle2002
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Re: Nova Motors eRetro Star und eCity Star Erfahrung

Beitrag von eimerle2002 »

WICHTIG: denkt an die 1. Wartung! muss nach 1 Monat :!: ,ab Lieferung, erfolgen! NICHT erst bei 500 Km, Sonst droht GEWÄHRLEISTUNGSverlust! Sollte 21 Tage im voraus bestellt werden :idea:
Zuletzt geändert von eimerle2002 am Mo 30. Apr 2018, 18:46, insgesamt 1-mal geändert.

Mario12
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Re: Nova Motors eRetro Star und eCity Star Erfahrung

Beitrag von Mario12 »

Auuu da hab ich nichts gutes zu berichten deswegen lass ich es lieber.

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Dirk
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Re: Nova Motors eRetro Star und eCity Star Erfahrung

Beitrag von Dirk »

@ Mario12
Her mit den Erfahrungen, lass uns aus Deinen Missgeschicken lernen, year :)

@eimerle2002
Garantieverlust?????? Wovon sprichst Du? Bei meinem Kaufvertrag mit Nova Motors gab es keine Garantie. Nur die zweijährige Gewährleistung, die jeder Händler auf Neuware geben muss und die ist im Gegensatz zur Garantie sehr starr per Gesetzt geregelt. Ein Händler kann nicht irgendwelche Bedingungen, die ihm in den Kram passen, an die Gewährleistung koppeln oder sie zur Grundlage eines Anspruchs auf Gewährleistung machen. Bei einer Garantie, die freiwillig eingeräumt werden kann, sieht es anders aus.
Ich habe bei Vertragsabschluss mit Nova keine solche Gewährleistungsbedingungen, die Wartungen überhaupt beinhalten, gesehen. In meinem Vertrag bzw. den mir zugesandten AGB steht davon Nichts drin. Für mich ist - und ich bin mir ziemlich sicher, es ist auch allgemein gültig - nur das bindend und gültig, was schriftlich ( auch per Mail oder PDF ) vereinbart wurde. Und da gab es keinen Wartungsplan oder einen Hinweis darauf. Sprich, das ist NICHT Gegenstand des Kaufertrages zwischen mir und Nova. Aber ich bin kein Rechtsexperte und kann nur das wiedergeben, was ich von solchen Leuten vernommen habe und hoffen, dass es stimmt. :)
LG, Dirk

eimerle2002
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Gewährleistung

Beitrag von eimerle2002 »

Keine Wartung-> Keine Gewährleistung, nach 6 Monaten mehr!?! Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand!
Gewährleistungsbedingungen Nova Motors:
Inspektionsintervalle müssen zur Erhaltung der Gewährleistung unbedingt :x eingehalten werden :D .
Inspektionen sind kostenpflichtig und müssen vom Kunden bezahlt werden.
Inspektionen sollten durch den Vor-Ort Service von Nova Motors durchgeführt werden :?: .

Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind:
Verschleißteile wie ..., Bremsbeläge, Bremsklötze, Bremsscheiben, Lampen :!: , Glühbirnen :!: , Sicherungen :!: , Reifen :!: , Schläuche und andere Gummiteile :!: .

...defekte Verkleidungsteile :o und Plastikteile müssen sofort nach Auslieferung angezeigt werden, ansonsten gibt es auf diese Teile keine Gewährleistung.
Die Nova Gruppe GmbH ist berechtigt die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen zu verweigern :cry: , wenn und soweit:
der Endabnehmer auch nur eine der vorgeschriebenen Inspektionen / Wartungen nicht oder zu spät hat vornehmen lassen :!: :!: und zwar auch dann, wenn der Fehler schon vor dem vorgeschriebenen Zeitpunkt aufgetreten ist. :shock:
https://www.nova-motors.de/service/bedi ... edingungen

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Dirk
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Re: Nova Motors eRetro Star und eCity Star Erfahrung

Beitrag von Dirk »

@eimerle 2002
Da hab ich Mal ne Frage... Arbeitest Du für Nova Motors??????

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Dirk
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Re: Nova Motors eRetro Star und eCity Star Erfahrung

Beitrag von Dirk »

Und noch Mal für ALLE.
Schaut, ehe Ihr einen Vertrag abschließt, in die AGB und lest genau die Vertragsbedingungen.
Nova Motors gibt die gesetzliche Gewährleistung ohne eine Bedingung an eine Wartung zu stellen. Lasst Euch nicht verunsichern.Ich habe , wie wahrscheinlich, viele von Euch eine RECHTSCHUTZVERSICHERUNG, die Euch beraten und im Fall der Fälle auch helfen wird Eure Rechte vor Gericht durch zu bekommen.

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Dirk
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Re: Nova Motors eRetro Star und eCity Star Erfahrung

Beitrag von Dirk »

@ und noch Mal eimerle 2002
Ich habe bei Nova Motors bnestellt, gekauft und bezahlt. Ich weiß, was ich unterschrieben habe.
Hast Du bei Nova Motors schon was gekauft und vielleicht einen anderen Vertrag oder andere AGB erhalten?
Wenn ja, wäre es möglich, dass ich die mal sehen kann?
Liebe Grüße, Dirk

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Re: Nova Motors eRetro Star und eCity Star Erfahrung

Beitrag von Dirk »

Und noch Mal ich,
Jungs und Mädels, Mal ganz ehrlich, jeder der, wie ich, für 11 hundert Euro einen E-Roller kauft, sollte sich bewusst sein dass....ich sag Mal man gewisse Gegebenheiten in Kauf nehmen muss und es von Vorteil ist, wenn man sich selbst helfen kann. Beispiel: 3 Tage nach Auslieferung, funktionierte der Tacho nicht mehr. Die Welle am Tacho war heraus. Ich hatte die Möglichkeit, die Verkleidung ab zu bauen und die Welle wieder an zu schließen oder zu reklamieren und 21 Tage auf einen Zweiradmonteur zu warten. Ich entschied mich für das Erste, weil ichs kann. Innerhalb der ersten zwei Wochen musste ich 2 - täglich im Vorderrad Luft nachfüllen. Das Ventil war undicht. Auch hier hatte ich zwei Möglichkeiten. Entweder lasse ich vom hiesigen Reifendienst ein neues Ventil einkleben oder ich reklamiere und warte 21 Tage auf einen Zweiradmonteur. Ich hab die 15 Euro investiert und hier im Ort gelassen. Das ist für mich Pillepalle. Ich bin bestimmt nicht pingelig aber wenn es um gravierende Schäden oder Sachmängel geht, ist der Verkäufer in der Pflicht, auch bei nur 11 hundert Euro. Ich hoffe, es ist jetzt an den richtigen Stellen angekommen.
LG Dirk

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