Hallo Zusammen,
ich würde mir gerne eine Lightbee zulegen und diese auch zulassen (THG).
Da ich günstig an eine Offroad Variante kommen würde, habe ich mich gefragt ob man die Offroad Variante auch zulassen kann.
Ich würde nat. die notwendigen Teile (Beleuchtung+Spiegel+Blinker mit E-Kennzeichen) montieren
An sich sind die beiden Modelle doch identisch, abgesehen von den Teilen für den Betrieb im deutschen Strassenverkehr.
Hat wer Erfahrungen mit der Zulassung/Anmeldung?
Vielen Dank schon mal!
danny
Surron Lightbee Offroad zulassen - Geht das?
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Re: Surron Lightbee Offroad zulassen - Geht das?
Hallo danny, herzlich willkommen im Forum und viel Erfolg für dein ambitioniertes Projekt.
Hast du denn mal bei Elmox / Sur-Ron in Nürnberg nachgefragt? Ohne Fachhändler wirst du da wohl nichts. CoC-Papiere? Rahmennummer? Andere Leistungsdaten? Einzelabnahme oder Mustergutachten?
Vgl. https://www.e-moto-x.de/rechtliches
Die Händler empfehlen ja den Kauf einer L1e-Maschine mit Straßenzulassung, nicht nur wegen der Anbauteile.
Zitat: "VORSICHT! Dieses Modell (LBX) besitzt keine Straßenzulassung, es gibt keine Möglichkeit nachträglich Papiere zu beantragen! Wenn eine Straßenzulassung gebraucht wird, wird bitte das Modell L1eX gekauft."
Insofern bin ich mal gespannt, ob sich hier jemand findet.
Schöne Grüße, Bertolt
Hast du denn mal bei Elmox / Sur-Ron in Nürnberg nachgefragt? Ohne Fachhändler wirst du da wohl nichts. CoC-Papiere? Rahmennummer? Andere Leistungsdaten? Einzelabnahme oder Mustergutachten?
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Die Händler empfehlen ja den Kauf einer L1e-Maschine mit Straßenzulassung, nicht nur wegen der Anbauteile.
Zitat: "VORSICHT! Dieses Modell (LBX) besitzt keine Straßenzulassung, es gibt keine Möglichkeit nachträglich Papiere zu beantragen! Wenn eine Straßenzulassung gebraucht wird, wird bitte das Modell L1eX gekauft."
Insofern bin ich mal gespannt, ob sich hier jemand findet.
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Re: Surron Lightbee Offroad zulassen - Geht das?
Wird eher nix. Außerdem fährt sie 70/80. Weiß nicht ob anderer Controller ran müsste (meine nicht) oder das Kabel(Baum?) geändert, der Aufwand ist viel zu hoch und wird auch monetär keinen Sinn machen. Meine kannste für 3000.- haben. 

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Re: Surron Lightbee Offroad zulassen - Geht das?
Guten Morgen,
hmm, das klingt doch recht stressig. Ich habe mir das einfacher vorgestellt:
Für die Zulassung benötigt man doch nur das COC Dokument, das gibt es ja für die L1e Variante, und eine Fahrgestellnummer.
Bei einer Kontrolle muss das Fahrzeug nat. Verkehrstauglich (Blinker etc) sein.
Die Offroad Varianten haben schon auch eine Fahrgestellnummer, oder?
Ciao
danny
hmm, das klingt doch recht stressig. Ich habe mir das einfacher vorgestellt:
Für die Zulassung benötigt man doch nur das COC Dokument, das gibt es ja für die L1e Variante, und eine Fahrgestellnummer.
Bei einer Kontrolle muss das Fahrzeug nat. Verkehrstauglich (Blinker etc) sein.
Die Offroad Varianten haben schon auch eine Fahrgestellnummer, oder?
Ciao
danny
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Re: Surron Lightbee Offroad zulassen - Geht das?
Blinker brauchst du noch nichtmal.
Jedoch müsstest du das Fahrzeug zulassen und das ist das Problem. So günstig kann die gar nicht sein. Da müsste dir der Typ wahrscheinlich noch Geld geben. Das wäre eine komplette Neuzulassung, macht keiner und auch nicht bezahlbar.
Mit freundlichen Grüßen Udo
Jedoch müsstest du das Fahrzeug zulassen und das ist das Problem. So günstig kann die gar nicht sein. Da müsste dir der Typ wahrscheinlich noch Geld geben. Das wäre eine komplette Neuzulassung, macht keiner und auch nicht bezahlbar.
Mit freundlichen Grüßen Udo
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Re: Surron Lightbee Offroad zulassen - Geht das?
Warum sollte ein Hersteller den so ein CoC ausstellen wenn das Fahrzeug eben nicht konform zur zugelassenen Version bzw. zu europäischen Vorgaben ist? Das wäre illegal. Meines Erachtens kannst Du nur dem TÜV darlegen, das das Fahrzeug eigentlich der Version mit CoC entspricht (also auch keine anderen Bremsen, kein anderes Steuergerät, ODB-Schnittstelle + Softwarestand gleich etc.), hoffen, das Dir der Prüfer glaubt und kostengünstig eine Einzelabnahme ohne irgendwelche Messorgien durchführt (siehe § 21 StVZO (1): „Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis […] zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen ...“)
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