Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?
- Tebo
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Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?
Im Netz bei einer recht seriösen Quelle gefunden.
Geheime Förderung für 45-km/h-Roller: Jetzt ist die Prämie in Gefahr
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Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?
Da braucht es keinen extra thread, die diskussion wird hier (schon) geführt
viewtopic.php?f=99&t=29002&start=550
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Ich steh' wohl manchmal auf der Leitung, aber immer gerne auf Strom
Will ich Ventile hören, dann nur von meiner Pan European
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- Tebo
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Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?
Da hatte ich nicht geschaut.
@Admin: Bitte Löschen falls mein gesonderter Thread unerwünscht.
@Admin: Bitte Löschen falls mein gesonderter Thread unerwünscht.
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Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?
Macht meiner Meinung nach schon Sinn, denn der ursprüngliche Diskussionsthread ist ellenlang und nur sehr schwer überschaubar.
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Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?
Also entweder haben die in dem Artikel "nur" den Begriff nicht drauf, oder sie schreiben völligen Quatsch.
Ich kann mir ehrlich gesagt auch schwer vorstellen, dass die freiwillige Zulassung für 45er so einfach abgeschafft werden kann, während das bei den Escootern deutlich einfacher sein sollte.
Der geforderte Nachweis über das Vorhandensein einer Kennzeichenbeleuchtung zielt (nach meiner Einschätzung) in die selbe Richtung. Während die 45er diese sowieso haben, und es sich daher um eine reine Formalie handelt, werden darüber die Elektroscooter (denke ich) schon recht wirksam von einer freiwilligen Zulassung abgehalten.
https://efahrer.chip.de/news/geheime-foerderung-fuer-45-kmh-roller-jetzt-ist-die-praemie-in-gefahr_109043 hat geschrieben:In einem Schreiben des Verkehrsministeriums Rheinland-Pfalz, das EFAHRER.com vorliegt, fordert das Ministerium die Zulassungsstellen ausdrücklich dazu auf, die "freiwillige Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen abzulehnen".
Die Regeln der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) besagen demnach lediglich, dass diese Fahrzeuge "nicht dem regulären Zulassungsverfahren unterliegen".
Es geht als nach meinem Verständnis explizit nicht um die 45er, sondern nur um das, was wir hier im Forum als Kategorie "Elektroscooter" führen.https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrokleinstfahrzeug hat geschrieben:Als Elektrokleinstfahrzeug (EKF) im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)[1] werden in Deutschland seit 2019 Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h bis maximal 20 km/h bezeichnet
Ich kann mir ehrlich gesagt auch schwer vorstellen, dass die freiwillige Zulassung für 45er so einfach abgeschafft werden kann, während das bei den Escootern deutlich einfacher sein sollte.
Der geforderte Nachweis über das Vorhandensein einer Kennzeichenbeleuchtung zielt (nach meiner Einschätzung) in die selbe Richtung. Während die 45er diese sowieso haben, und es sich daher um eine reine Formalie handelt, werden darüber die Elektroscooter (denke ich) schon recht wirksam von einer freiwilligen Zulassung abgehalten.
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Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?
Wer lässt denn allen ernstes einen Elektroscooter freiwillig zu?
Da passt nicht mal ordentlich ein Versicherungskennzeichen hin geschweige denn das kleinste Kennzeichen 180x130.
Das Klebekennzeichen passt da am besten und dabei sollte man es auch belassen. Manche wollen mit Biegen und Brechen Sachen machen muss man das verstehen?
Da passt nicht mal ordentlich ein Versicherungskennzeichen hin geschweige denn das kleinste Kennzeichen 180x130.
Das Klebekennzeichen passt da am besten und dabei sollte man es auch belassen. Manche wollen mit Biegen und Brechen Sachen machen muss man das verstehen?
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- sentry3
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Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?
Wenn jemand mit einem Invest von z.B. 400 Euro für einen Kickscooter zzgl. Gutachten, Zulassung, Kennzeichen, KKR-Versicherung die THG Quote von 375 Euro abgreifen möchte, kann das falls 2 Jahre THG Quote dafür generiert wird schon sich auszahlen. Ob man mit einem Kuchenblech hinten an einem Kickscooter überhaupt noch fahren kann oder möchte steht auf einem anderen Blatt.
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Re: THG-Prämie für E-Roller am Kippen?
Das betrifft alle L1e Roller (bis 45 km/h)
Straßen gehen nicht nur geradeaus, in Kurven stehen auf der anderen Seite oft Laternenmasten und Bäume, das tut schon weh!
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Re: THG-Prämie für E-Roller am Kippen?
Besagt noch immer nur Escooter? Den genau dazu zählen auch nur diese.Das Bundesverkehrsministerium hat in einem Entwurf der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nun offenbar eine neue Regel eingebaut, wonach die freiwillige Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen ausgeschlossen ist.
Kreidler Amaze 50 irgendwann...
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https://www.youtube.com/c/pedator92 Mein Youtube Blödsinn
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