THG-Quotenhandel - schon registriert?
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Da ja elektrische Zweiräder nach wie vor von der Quote ausgeschlossen sind, ist der folgende Hinweis auch nur für diejenigen Interessant, die allgemein Interesse an der THG-Quote haben oder ihr Auto angemeldet haben:
In meinem Artikel (erster Post - Link) habe ich nun noch weitere Anbieter ergänzt UND einmal einen Vergleich von statischen und flexiblen Angeboten erstellt (dazu kamen viele Fragen) inkl. der Berechnung und aktuell theoretischen Höchstgrenze.
In meinem Artikel (erster Post - Link) habe ich nun noch weitere Anbieter ergänzt UND einmal einen Vergleich von statischen und flexiblen Angeboten erstellt (dazu kamen viele Fragen) inkl. der Berechnung und aktuell theoretischen Höchstgrenze.
N1S (bis 03/2019)
N-Pro (ab 03/2019)
ZERO S (09/2020)
Infos und News zur THG-Quote bei www.thg-news.de
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Carbonify hat damit geworben, dass auch E-Motorräder zugelassen sind. Nun habe ich auch bei Paddylectric eine erste Auskunft vom UBA gesehen. Aktuell habe ich noch Anfragen an Fairnergy und Elektrovorteil gestellt und erhalte diese heute im Laufe des Tages. Aber kurz zusammengefasst: WAS EINE ZULASSUNG HAT, BEKOMMT AUCH EINE THG-QUOTE!
Auskunft des Umweltbundesamtes zur THG-Regelung - Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=lIKyfA_fSYY&t=4s
"Die 38. BImSchV benennt keine konkreten Fahrzeugklassen, die anrechenbar sein sollen. Es besteht die Möglichkeit der Anrechnung bei „Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb“. Da § 7 Abs. 2 der 38. BImSchV als Nachweis die Vorlage einer Zulassungsbescheinigung Teil I, die gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgefertigt worden ist, verlangt, ist dies maßgebliches Kriterium für die Anrechenbarkeit. Das bedeutet, eine Anrechenbarkeit ist immer dann möglich, wenn das jeweilige Fahrzeug ein reines Batterieelektrofahrzeug ist, für das es eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gibt.
Daraus folgt, dass eine Anrechnung zulassungsfreier Fahrzeuge nicht möglich ist, auch wenn es sich um reine Batterieelektrofahrzeuge handelt. Die 38. BImSchV lässt abseits der Zulassungsbescheinigung Teil I keine alternativen Nachweismöglichkeiten zu, sodass wir hieran gebunden sind."
Auskunft des Umweltbundesamtes zur THG-Regelung - Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=lIKyfA_fSYY&t=4s
"Die 38. BImSchV benennt keine konkreten Fahrzeugklassen, die anrechenbar sein sollen. Es besteht die Möglichkeit der Anrechnung bei „Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb“. Da § 7 Abs. 2 der 38. BImSchV als Nachweis die Vorlage einer Zulassungsbescheinigung Teil I, die gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgefertigt worden ist, verlangt, ist dies maßgebliches Kriterium für die Anrechenbarkeit. Das bedeutet, eine Anrechenbarkeit ist immer dann möglich, wenn das jeweilige Fahrzeug ein reines Batterieelektrofahrzeug ist, für das es eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gibt.
Daraus folgt, dass eine Anrechnung zulassungsfreier Fahrzeuge nicht möglich ist, auch wenn es sich um reine Batterieelektrofahrzeuge handelt. Die 38. BImSchV lässt abseits der Zulassungsbescheinigung Teil I keine alternativen Nachweismöglichkeiten zu, sodass wir hieran gebunden sind."
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Sehr schön. Dann bin ich mal gespannt auf die Antwort. . .
Stephan
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Was dann aber auch heisst,
Dass die 11kw Maschinen raus sind, da zulassungsfrei.
Schade
Dass die 11kw Maschinen raus sind, da zulassungsfrei.
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- Paddy Lectric
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Ich denke, „125er“ mit 11kW (Fahrzeugklasse L3e-A1) sind für den Zertifikate-Handel durchaus berechtigt. Wie das UBA schreibt, ist eine Zulassungsbescheinigung Teil I Voraussetzung. Und die habt Ihr ja, oder?
Liebe Grüße
Patrick
Liebe Grüße
Patrick
Zuletzt geändert von Paddy Lectric am Mo 17. Jan 2022, 13:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Geht es in dem Thread nicht um ein KKR, also max. 45 km/h?
11 kW-Fahrzeuge werden m.W.n. immer zugelassen.
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Zweiräder kriegen nix, Deutschland ist Autoland.......
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Nochmal: Der Text der 38. BImSchV redet im §7(2) nicht von der Zulassung des Fahrzeuges, sondern nur von der Zulassungsbescheinigung Teil I als Nachweis. Daraus folgt, dass alle Fahrzeuge, für die eine gültige ZB I existiert, berechtigt sind. Und das trifft dann auch zulassungsflüge Fahrzeuge. Hauptsache, hnr habt einen „Fahrzeugschein“.
Um es kurz zu machen: Einfach Fahrzeugschein hochladen und warten. Wer nicht daran glaubt, kann nur positiv überrascht werden.
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- Scout7
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Rechtlich gesehen sind 125er eben zulassungsfrei. Wenn man auch auf der Zulassungsstelle ein Schild bekommt. Für meine erste 125er hatte ich nur die Betriebserlaubnis und weder Schein noch Brief. Für meinen 125er Benzinroller und meine FXE habe ich aber jeweils Schein und Brief.
Man kann auch 50er freiwillig zulassen. Dann bekommt man ein 125er Kennzeichen ohne TüV Stempel, würde sich dann evtl. Bei 50er E Rollern auszahlen.
Letztendlich wird man sehen, was passiert.
Gruss Thomas
Man kann auch 50er freiwillig zulassen. Dann bekommt man ein 125er Kennzeichen ohne TüV Stempel, würde sich dann evtl. Bei 50er E Rollern auszahlen.
Letztendlich wird man sehen, was passiert.
Gruss Thomas
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