Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
chk
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von chk »

Mit der novellierten Version der 38. BImSchV ist der ganze Zauber jetzt endgültig vorbei.
https://efahrer.chip.de/news/schlechte- ... eg_1013717
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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Ist ja leider nix Neues... Unsere Volksvertreter sind halt ihren Lobbyisten mehr verpflichtet als den Wählern, die ja auch nur alle paar Jahre nerven. Die Lobbyisten stehen jeden Tag vor der Tür... :roll:

Zudem müssen unsere Politiker die deutschen Autohersteller unterstützen, da diese vermehrt marktunfähige Fahrzeuge anbieten (insbesondere WV) und deren Konkurrenten aus USA und Asien günstigere und/oder modernere Fahrzeuge anbieten.
Des Weiteren müssen die großen SUV weiter propagiert werden.

Da sind preiswerte, platzsparende und effizientere Fahrzeuge natürlich kontraproduktiv :idea:
Ergo, dass Volk brauch mal wieder Anreiz-Verordnungen und Gesetze, um der Wirtschaft weiter zu folgen und nicht dem ökologisch Notwendigen :!: :!: :!:
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Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Peter51 hat geschrieben:
So 11. Jun 2023, 15:02
Nach meinem Kenntnisstand ist die Fahrt zum TÜV ohne Kennzeichen erlaubt. Am Tag der Zulassung darf der Roller kein Versicherungskennzeichen haben. Es läge ja sonst eine Doppelversicherung vor...
Ohne Kennzeichen zum TÜV und Zulassung darf man nicht.

Man braucht zum einen ein passendes Kennzeichen, welches die Zulassungsstelle zuvor dem Roller zugewiesen hat und zum anderen eine EVB Nummer, bei der auf dem Zettel steht, dass auch Fahrten zum Zweck der Zulassung versichert sind.

Oder aber ein Versicherungskennzeichen, welches die Zulassungsstelle bei der Zulassung entzieht, damit keine Doppelversicherung vorliegt.

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Mächschen hat geschrieben:
Sa 15. Jul 2023, 12:17
Peter51 hat geschrieben:
So 11. Jun 2023, 15:02
Nach meinem Kenntnisstand ist die Fahrt zum TÜV ohne Kennzeichen erlaubt. Am Tag der Zulassung darf der Roller kein Versicherungskennzeichen haben. Es läge ja sonst eine Doppelversicherung vor...
Ohne Kennzeichen zum TÜV und Zulassung darf man nicht.

Man braucht zum einen ein passendes Kennzeichen, welches die Zulassungsstelle zuvor dem Roller zugewiesen hat und zum anderen eine EVB Nummer, bei der auf dem Zettel steht, dass auch Fahrten zum Zweck der Zulassung versichert sind.

Oder aber ein Versicherungskennzeichen, welches die Zulassungsstelle bei der Zulassung entzieht, damit keine Doppelversicherung vorliegt.
Beides fast richtig.

Am Tag der FREIWILLIGEN ZULASSUNG darf keine Versicherung über ein Versicherungskennzeichen bestehen :!:

Ein Kennzeichen muss vorhanden und sichtbar montiert sein -hier würde auch ein offiziell reserviertes Wunschkennzeichen ausreichen (dieses ist ja Namentlich u d zumeist online kostenpflichtig reserviert).
Zudem muss eine gültige eVB für genau dieses Fahrzeug mitgeführt werden. Der Passus bzgl. Fahrt zur Zulassungsstelle oder TÜV sollte bei guten Versicherungen immer draufsteht! (Rückseite)

Die Zulassungsstelle darf das bestehende Versicherungskennzeichen NICHT einziehen. Hierzu liegt kein zwingender Sachgrund vor! Bei bestehender Versicherungen durch ein Versicherungskennzeichen muss die Zulassungsstelle die FREIWILLIGE ZULASSUNG verweigern. Per Datenabfrage steht die bestehende Versicherung im Datensatz des KBA! Die Löschung durch die Versicherung kann bis zu 4 Wochen beim KBA dauern. Daher kann das Versicherungskennzeichen mit schriftlichen Nachweis bzw. Bestätigung der Versicherung an die Versicherung zurückgegeben werden .
Mit dieser Rückgabebestätigung der Versicherung soll die Zulassungsstelle den Eintrag des KBA überschreiben.

So wäre zumindest der behördliche "happy flow" 👍

So wird es zumindest in Hamburg umgesetzt.
Was das Thema FREIWILLIGE ZULASSUNG angeht habe die Kolleg:innen derzeit auch eine rechtlich fragwürdig Haltung... Aufgrund einer Anordnung durch Vor-Vorgesetzte... :evil:
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Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Das mit dem Versicherungskennzeichen vorher kündigen ist ne fragwürdige Einstellung einzelner Zulassungsstellen, im Grunde genommen endet die Versicherung automatisch rückwirkend zum Tag vor der Zulassung, daher muss die Zulassungsstelle dann das Versicherungskennzeichen entziehen, um Missbrauch zu verhindern.

Ein reserviertes Kennzeichen reicht nicht aus, weil damit das Fahrzeug nicht eindeutig identifiziert werden kann, es muss vielmehr zuvor durch die Zulassungsstelle dem Fahrzeug zugeteilt worden sein.
Dagegen muss die eVB Nummer nicht fahrzeugbezogen sein, es muss nur vermerkt sein, dass diese auch für Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung gilt und ggf. Beschränkungen auf einen bestimmten Halter und Fahrzeugtyp müssen passen.

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Jemand »

Hatten wir das Thema mit der Fahrt und der nicht erfolgten Zulassung nicht schon? Man darf nicht ohne weiteres mit der evn Nummer und den zugeteilten Kennzeichen fahren, war damals die endgültige Aussage.

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Jemand hat geschrieben:
So 16. Jul 2023, 09:31
Hatten wir das Thema mit der Fahrt und der nicht erfolgten Zulassung nicht schon? Man darf nicht ohne weiteres mit der evn Nummer und den zugeteilten Kennzeichen fahren, war damals die endgültige Aussage.
Ne, endgültig nicht!
Eine Blanco-eVB wird kaum eine Versicherung ausstellen... ;)
Doch, die Kostenpflichtige Wunschkennzeichenreservierung in Kombination mit dee eVB ist ausreichen. Aber eben nur für die Fahrt zur Zulassungsstelle und/oder TÜV.
Ein verbindliche Zuteilung des Kennzeichens erfolgt erstmalig mit Zulassung. Theoretisch ist auch eine Fahrt direkt zur Zulassungsstelle zur Zulassungsstelle nur mit der eVB möglich. Hier wäre als Nachweis dieser direkten Fahr eine Terminbestätigung nützlich. Kein Ordnungshüter würde daraus eine Ordnungswidrigkeit machen...

Besser ist natürlich der Weg erst zur Zulassungsstelle und Zulassung und dann die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum :!:

Aber leider wollen seit letzten Herbst die Zulassungsstelle oft den Roller vorgeführt bekommen bei der FREIWILLIGEN ZULASSUNG :roll:


Egal was ihr macht, sprecht es vorher mit euer Versicherung ab/an und auch mit der Zulassungsstelle ;)
Dann wisst ihr, wie ihr es am besten machen könnt/solltet... :idea:
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Schnell noch alles zulassen was geht bevor die Prämie weiter in den Keller geht oder gar nicht mehr geht 🤑🤑
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Stivikivi hat geschrieben:
Mo 24. Jul 2023, 09:37
Schnell noch alles zulassen was geht bevor die Prämie weiter in den Keller geht oder gar nicht mehr geht 🤑🤑
Ist sie schon...
Der ADAC hat nun auch nach unten korrigiert :roll:
Daher, wer die FREIWILLIGE ZULASSUNG nur wegen der THG-PRÄMIE machen will, kann es gleich bleiben lassen. Die Kosten übersteigen den Nutzen und 2024 wird es Stand jetzt keine THG-PRÄMIE mehr für Zweiräder unter 125er Klasse geben... :idea:
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