Freiwillige Zulassung & THG / Yadea G5 in Hamburg

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alogo
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Re: Freiwillige Zulassung & THG / Yadea G5 in Hamburg

Beitrag von alogo »

Hallo, bin Anfänger hier, deshalb doofe Frage:
- Welche Versicherung(en) kennt ihr denn die den Yadea G% versichern würden?
-Gibt es eine HSN / TSN?

Vielen Dank für eure Antworten. Will ihn aber nicht in HH sondern in DA zulassen.

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung & THG / Yadea G5 in Hamburg

Beitrag von yakamoto »

alogo hat geschrieben:
Do 26. Jan 2023, 20:20
Hallo, bin Anfänger hier, deshalb doofe Frage:
- Welche Versicherung(en) kennt ihr denn die den Yadea G% versichern würden?
-Gibt es eine HSN / TSN?

Vielen Dank für eure Antworten. Will ihn aber nicht in HH sondern in DA zulassen.
Moin Moin,
mittlerweile gibt es viele Versicherungen, welche das Thema "freiwillige Zulassung" kennen und eine passende Police anbieten. Ich selbst bin bei der HUK. Habe direkt bei der Niederlassung im Nagelsweg hier in HH abgeschlossen.
Es soll aber wohl auch bei anderen Versicherungen online möglich sein...

Für den Yadea G5 45er-Roller gibt es (noch) keine HSN & TSN :idea:

Daher ist das Online-Abschliessen bei vielen Versicherungen oft nicht möglich. Deshalb gehe doch mal persönlich zu einem Versicherungsbüro in deiner Nähe ... z.B. zur HUK, LVM oder ... ;)

Aktuell scheint die FREIWILLIGE ZULASSUNG eher das Problem zu werden, als eine Versicherung zu bekommen :lol:

Viel Erfolg 👍
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

Peter51
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Re: Freiwillige Zulassung & THG / Yadea G5 in Hamburg

Beitrag von Peter51 »

Allgemeine Praxis in Hamburg Nord-West 2022war, dass das CoC Papier abgestempelt wurde mit Vermerk und Erstzulassungsdatum und es hieß: Das ist jetzt ihr Brief. Des Weiteren gab es den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E-Max 90s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >11.400 - 4x Greensaver SP50-12 50Ah C20
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 16x LiFePo4 CHL 40Ah
E-Max 120s von 2015 - Vmax 80km/h - TÜV 03.2024 - 72V100Ah LFP-Akku - JK-B2A24S15P Balancer BT - MQ Controller BT

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung & THG / Yadea G5 in Hamburg

Beitrag von yakamoto »

Oh, dass ist aber schade...

Beim LBV-MITTE bekommt (ich bekam zumindest) man Teil I & II zzgl. dem Siegel und Datum der EZ auf der COC ;)

Stand Juli 2022 :idea:
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Lucky Black
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Re: Freiwillige Zulassung & THG / Yadea G5 in Hamburg

Beitrag von Lucky Black »

Wieso läuft das bei Euch alle so glatt.
War heute morgen bei der Zulassungsstelle Hamburg Bergedorf. Die wollten ein Gutachten haben, dass das größere Nummernschild da auch dran passt. :x
Unten beim TÜV nachgefragt: Machen wir nicht. Lohnt sich wohl nicht.
Maaaaaan, war ich genervt. Totale Schikane.
Bei der Zulassung Mitte ist das nicht der Fall?

Peter51
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Re: Freiwillige Zulassung & THG / Yadea G5 in Hamburg

Beitrag von Peter51 »

Solltest du probieren. Große Nummmernschilder decken häufig den Rückstrahler ab. Du brauchst 130er Höhe Leichtkraftradkennzeichen bzw. Treckerkennzeichen bis zu 517PS (Fendt).
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Beks
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Re: Freiwillige Zulassung & THG / Yadea G5 in Hamburg

Beitrag von Beks »

Welches große Kennzeichen wollten Sie dir denn geben? Auch nur das 280x200er?

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conny-r
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Re: Freiwillige Zulassung & THG / Yadea G5 in Hamburg

Beitrag von conny-r »

Beks hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 04:35
Welches große Kennzeichen wollten Sie dir denn geben? Auch nur das 280x200er?
280x200 ist der Favorit und Vorgabe ( vom Verkehrsminister ? ! ) :lol:
.
Gruß Conny

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Re: Freiwillige Zulassung & THG / Yadea G5 in Hamburg

Beitrag von arne1234 »

Es muss doch auch anders gehen. Ich habe ein 220 x 200 bekomme und sehe täglich in Hamburg die Yadea Roller von Emmy mit den 240 x 130. Auf Anfrage beim LBV wurde mir mitgeteilt, dass seien noch alte Zulassungen - komisch nur das es immer mehr werden....

Ich habe das LBV mehrfach schriftlich kontaktiert - ohne Antwort.

Wenn jemand Ideen hat - gerne - ich möchte unbedingt auf das 240 x 130 wechseln.

Danke Euch

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rainer*
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Re: Freiwillige Zulassung & THG / Yadea G5 in Hamburg

Beitrag von rainer* »

"Alte Zulassung" ist gut. An der Gesetzesgrundlage hat sich doch nichts geändert.

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