Freiwillige Zulassung in München

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Neuhauser
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von Neuhauser »

nixwieweg hat geschrieben:
Sa 20. Aug 2022, 11:43
und wie kamen Dein Roller und der TÜV zusammen
Ich hatte noch das Mofa-Kennzeichen drauf
Mächschen hat geschrieben:
Sa 20. Aug 2022, 14:40
Ne Fahrt mit einem reservierten Wunschkennzeichen + EVB Nummer ist dagegen untersagt.
Stimmt, danke für die Klarstellung!

nixwieweg
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von nixwieweg »

nixwieweg hat geschrieben:
Fr 19. Aug 2022, 22:19
Aus meiner Sicht ist das verkleinerte Kennzeichen murks weils ja auch wieder breiter ist...

Hier das Zitat der Zulassungsstelle:
"... Kennzeichen in der Größe 220 mm x 200 mm oder alternativ im Rahmen einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung (35,20 €) ein verkleinertes Kennzeichen in der Größe 255 mm x 130 mm. ..."
Habe beim Hundeausführen einen UNU Scooter mit GDV Kennzeichen entdeckt, mir scheint der Platz etwas spärlich um dort ein Kuchenblech 220 x 200 anzubringen.
Frage 1: ist man gezwungen das verkleinertes Kennzeichen in der Größe 255 mm x 130 mm zu nehmen
Frage 2: könntet Ihr bitte ein Bild von Eurem Kennzeichen - natürlich verpixelt - mal einstellen

Würde mich sehr interessieren ob es auch welche mit Kennzeichen in der Größe 220 mm x 200 mm da draußen gibt
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Dortmunda
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von Dortmunda »

Ich hab's wie gesagt einfach auf die existierende Halterung geschraubt und der Reflektor wird jetzt überdeckt.
Klappert nichts. Einfach 2 passende Löcher durchs Kennzeichen gebohrt.
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IMG_20220228_225824__01.jpg

nixwieweg
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von nixwieweg »

Gar nicht so schlecht, das ist jetzt die Größe: 220 mm x 200, richtig ?
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Goalex94
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von Goalex94 »

nixwieweg hat geschrieben:
Fr 19. Aug 2022, 22:19
Wg. der Vorführung, hab keine Lust auf rotes Kennzeichen, Transporter oder Hänger, deswegen Auszug aus dem Manual per Mail mit Beschreibung wo die VIN ist geschickt. Offerte abgegeben ob die Vorführung mit einem Foto der VIN digital oder als Ausdruck obsolet wird.
Ich stehe auch demnächst vor der Anmeldung. Hast du dazu schon Rückmeldung bekommen?

nixwieweg
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von nixwieweg »

Zitat Zulassungsstelle:

"... bei Erstausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist die Identifizierung des Fahrzeugs verpflichtend (§ 6 Abs. 8 FZV).
Da Sie sich freiwillig dem Zulassungsverfahren unterwerfen möchten, ist die wiederum die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II verpflichtend.

Die Überprüfung (Abgleich FIN mit Betriebserlaubnis) muss direkt am Fahrzeug stattfinden. Ein Foto ist nicht ausreichend.

Sie können die Überprüfung auch bei einer Prüforganisation (TÜV, Dekra etc.) in Ihrer Nähe vornehmen lassen. Hierfür erhalten Sie dann eine schriftliche

Bestätigung, die Sie beim Zulassungstermin mit vorlegen müssen.
... "
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Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von Mächschen »

Aus meiner Dicht haben die Recht, also lass dir ein Kennzeichen zuteilen und fahr mit passender EVB Nummer zur Zulassungsstelle...

nixwieweg
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von nixwieweg »

Vorfahren natürlich nur per Hänger /Transporter oder mit rotem Kennzeichen.
Oder wenn der Roller bereits GDV versichert ist.
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Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von Mächschen »

Nein, lass vorab ein amtliches Kennzeichen dem Roller zuteilen, dann geht's mit Zuteilung, Kennzeichen & entsprechender EVB Nummer ;)

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von yakamoto »

Ja, so steht es auch auf der eVB, wenn du diese als Papierform von deiner Versicherung erhalten hast (zumindest bei HUK und anderen...).
Ich hab es auch so gemacht und wurde mir von der Zulassungsstelle auch so empfohlen.
Ich musste nämlich mein kleines Versicherungskennzeichen nachweislich bei der Versicherung zurückgegeben :roll:

Somit sind Fahrten mit ungesiegeltem Kennzeichen aber mit eVB zulässig, die in Verbindung mit der Zulassung oder TÜV stehen. ;)
Du hast ja über die eVB bereits Versicherungsschutz.

PS: in Hamburg reicht tatsächlich auch ein kostenpflichtiges Wunschkennzeichen inkl. eVB für diese Fahrten aus. Hat mir der Sachgebietsleiter der Zulassungsstelle und auch die Polizei auf Nachfrage mitgeteilt. :idea:
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

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