freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
Stivikivi
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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von Stivikivi »

Holger76 hat geschrieben:
Di 22. Nov 2022, 17:34
EinsteinXX hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 18:28
Ich möchte in 3 Wochen meinen Niu freiwillig zulassen! Jetzt habe ich bei Check24 oder auch HUK24 folgende HSN/TSN für einen NIU - N1ST gefunden: HSN / TSN - 1853 / AAB
Kann jemand bestätigen, daß die Angaben für meinen Roller die richtigen wären?
Spar dir das ich kann dir eine Telefonnummer von einem markler geben , billiger als da bekommst du es nirgends und zusätzlich startest du mit sf1 und nicht mit SF 0
Ja macht mein Makler auch. Der Herr Staro 😹
Fahrzeuge

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Holger76
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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von Holger76 »

Hier mal von mir gesammelte Beträge von der HUK
Und bei mir 2 verschiedenen Versicherungen
SF 0 81,47 €
SF 1/2 52,00 €
——————————————
Itzehoer
Bei SF1 31,67 jährlich
Sf 2 26,42 Euro

———
VHV
SF 1 33,58
SF 2 27,01
NIU N1S
https://www.motory.de/fahrzeug-ansehen/ ... ite/352071
0000 KM 22.03.21| 5000 KM 04.06.22
1000 KM 26.06.21 | 6000 KM 05.07.22
2000 KM 03.08.21 | 7000 KM 23.08.22
3000 KM 24.12.21 | 8000 KM 04.10.22
4000 KM 17.04.22 | 9000 KM 21.03.23
10000 KM 25.05.23 | 11000 KM 19.06.23

Defekte: KM 319 Hupknopf durch Feuchtigkeit defekt
KM 3519 Bremsscheibe vorne verzogen

Holger76
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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von Holger76 »

Stivikivi hat geschrieben:
Di 22. Nov 2022, 17:36
Holger76 hat geschrieben:
Di 22. Nov 2022, 17:34
EinsteinXX hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 18:28
Ich möchte in 3 Wochen meinen Niu freiwillig zulassen! Jetzt habe ich bei Check24 oder auch HUK24 folgende HSN/TSN für einen NIU - N1ST gefunden: HSN / TSN - 1853 / AAB
Kann jemand bestätigen, daß die Angaben für meinen Roller die richtigen wären?
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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von NIU97 »

Holger76 hat geschrieben:
Di 22. Nov 2022, 17:48
Stivikivi hat geschrieben:
Di 22. Nov 2022, 17:36
Holger76 hat geschrieben:
Di 22. Nov 2022, 17:34
EinsteinXX hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 18:28
Ich möchte in 3 Wochen meinen Niu freiwillig zulassen! Jetzt habe ich bei Check24 oder auch HUK24 folgende HSN/TSN für einen NIU - N1ST gefunden: HSN / TSN - 1853 / AAB
Kann jemand bestätigen, daß die Angaben für meinen Roller die richtigen wären?
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die frage ist nur ob hier günstiger nicht auch billiger ist.

Zum einen: wir haben SF3, nur Haftpflicht würde 12 Euro kosten, wir zahlen mit TK irgendwas um die 30 bis 35 Euro.
Zum anderen: Ich kurz vorher ein Auto angemeldet und mir wurde bei freiwilliger Zulassung bei uns "angedroht", dass ich zwar den Roller vorführen muss wegen Kennzeichenbeleuchtung, aber bei der Zulassung darf er nicht versichert sein. Also zur Zulassungsstelle, fahren, zur HUK laufen und dann freiwillig anmelden. Und wenn es schiefläuft? Könnte ich nichtmal mit dem Versicherungskennzeichen heimfahren! Die Huk macht das ganz nett mit dem Schreiben dass die Versicherung automatisch erlischt bei Anmeldung wenn wieder bei der Huk versichert. Mal im Ernst: 1 bis 2 Stunden für so einen Käse investieren oder ein paar Euro mehr Versicherung zahlen? Für mich war das keine Frage!

Holger76
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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von Holger76 »

NIU97 hat geschrieben:
Di 22. Nov 2022, 19:22
die frage ist nur ob hier günstiger nicht auch billiger ist.

Zum einen: wir haben SF3, nur Haftpflicht würde 12 Euro kosten, wir zahlen mit TK irgendwas um die 30 bis 35 Euro.
Zum anderen: Ich kurz vorher ein Auto angemeldet und mir wurde bei freiwilliger Zulassung bei uns "angedroht", dass ich zwar den Roller vorführen muss wegen Kennzeichenbeleuchtung, aber bei der Zulassung darf er nicht versichert sein. Also zur Zulassungsstelle, fahren, zur HUK laufen und dann freiwillig anmelden. Und wenn es schiefläuft? Könnte ich nichtmal mit dem Versicherungskennzeichen heimfahren! Die Huk macht das ganz nett mit dem Schreiben dass die Versicherung automatisch erlischt bei Anmeldung wenn wieder bei der Huk versichert. Mal im Ernst: 1 bis 2 Stunden für so einen Käse investieren oder ein paar Euro mehr Versicherung zahlen? Für mich war das keine Frage!
Richtig! Eine Doppel Versicherung ist verboten
Bekannt ist aber das die Fahrt mit einem vorher reservierten und gebrägten und angebrachten Kennzeichen
Durch die vorläufige Deckung versichert ist wie Eben auch die Fahrt zum tüv, über das Thema Kennzeichen Beleuchtung kann ich nur lachen , ich wohne mitlerer weilen im 3. Zulassungsbereich und die Interessieren sich nicht ob die Beleuchtung vorhanden ist
Und wegen der Zeit investieren : ganz eindeutig ja es lohnt sich ich bekomm im Mai meine 2 Zahlung der Quote in Höhe von (dann zusammengefasst) 900 Euro also ich möchte auf das Geld nicht verzichten, mitnehmen was geht und das Geld in den nächsten Unfall e Roller investieren , den Schlachten und teile auf eBay Kleinanzeigen verkaufen und Kennzeichen an die wand hängen
NIU N1S
https://www.motory.de/fahrzeug-ansehen/ ... ite/352071
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3000 KM 24.12.21 | 8000 KM 04.10.22
4000 KM 17.04.22 | 9000 KM 21.03.23
10000 KM 25.05.23 | 11000 KM 19.06.23

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EinsteinXX
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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von EinsteinXX »

So, gestern habe ich es geschafft meinen Niu zuzulassen! Danke an alle im Forum für die Tipps!

So nun meine persönlichen Erfahrungen!

Ich habe die Zulassungsstelle vorher angeschrieben mit der Bitte um Prüfung, ob eine freiwillige Zulassung möglich wäre.
Anbei der Schriftverkehr und die Antworten:

1. Welche Unterlagen werden benötigt? (eVB, Kaufvertrag, COC Bescheinigung)
2. Welche KFZ-Kennzeichengröße ist möglich? Optimal wäre bei mir 220 mm x 130 mm auch durch die vorhandene Kennzeichen Beleuchtung.
3. Kann ein E-Kennzeichen vergeben werden?
4. Das Moped hat zurzeit noch eine grüne Versicherungsplakette gültig bis 02/2023, muss ich das Moped vorher bei der Versicherung nachweislich abmelden?

Die Antworten:
zu 1: CoC-Bescheinigung im Original, Kaufvertrag, Personalausweis, eVB
zu 2: Bezüglich der Kennzeichen ist das benannte Fahrzeug qualifiziert für "Leichtkraftradkennzeichen". Die beschriebenen Abmaße sollten so in Ordnung sein. In Ihrem Fall würden wir Ihnen jedoch empfehlen ein Kennzeichen zu wählen, welches nur eine Zahl aufweist. (Anmerkung: Der freundliche Mitarbeiter hat mich angerufen und ein Kennzeichen nach Absprache reserviert.)
zu 3: Kein Problem sollte auch hinsichtlich der Steuerfreiheit beantragt werden!
zu 4: Eine Abmeldung bei der Versicherung muss uns nicht nachgewiesen werden, hier gibt es keinen direkten Datenaustausch, welcher in Ihrem Fall hinderlich wäre.

Eine vorhandene Kennzeichenbeleuchtung hat niemanden interessiert!

Die Zulassung hat ca. 45 Minuten gedauert und die Mitarbeiterin hat sich durchgekämpft, musste aber öfters Hilfe holen, da sie mit der COC Bescheinigung nicht klargekommen ist. Bitte beachten, dass keine HU eingetragen wird, ging bei mir schief habe es aber gleich bemerkt und wurde prompt geändert! Es muss im Teil 1 der Zusatz Elektro und auch keine HU Pflicht eingetragen werden!!!

Bezahlt habe ich 68,70 EUR inklusive Wunschkennzeichen!

Die COC Bescheinigung wurde gesiegelt und ich habe eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 erhalten, ein KFZ-Brief wird nicht erstellt!
Eine eVB habe ich mir von der Debeka geholt, da dort im Vorfeld keine Typisierung (HSN/TSN) hinterlegt werden muss! Wie hier schon mehrfach erwähnt wird im Teil 1 HSN 1853 und TSN 000 eingetragen! Anbei auch ein Foto vom Kennzeichen, was ich aber nur fürs Foto kurz befestigt habe, ist also noch nicht final!
Dateianhänge
IMG_2921.jpg
Zuletzt geändert von EinsteinXX am Do 8. Dez 2022, 00:12, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von Samy »

Cool, dass es bei dir so einfach geklappt hat. Ich hake gerade wegen der Kennzeichengröße nach. Habe folgende Antwort per E-Mail von meiner Zulassungsstelle bekommen:

"Bitte beachten: Freiwillig zugelassene Kleinkrafträder erhalten Kennzeichen der Größe 280x200 mm, gemäß Anl. 4, Abschnitt 2 Nr. 2 FZV. Die Zuteilung eines verkleinerten Kennzeichens, bzw. eines Kraftradkennzeichens ist nicht möglich. Falls an Ihrem Fahrzeug die entsprechenden Anbringungsstellen (samt ausreichender Kennzeichenbeleuchtung) nicht vorhanden sind, muss diese eventuell nachgerüstet, bzw. kann der Antrag auf freiwillige Zulassung abgelehnt werden."

Notfalls suche ich mir einen Kennzeichenhalter mit der Größe bin mal gespannt, wie das endet und wie mein NIU danach aussieht :lol:

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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von conny-r »

Samy hat geschrieben:
Mi 7. Dez 2022, 15:55

Notfalls suche ich mir einen Kennzeichenhalter mit der Größe bin mal gespannt, wie das endet und wie mein NIU danach aussieht :lol:
.
Wenn Du es nicht abwarten kannst, schneid ne Pappe. :lol:
Gruß Conny

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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von early bird »

Samy hat geschrieben:
Mi 7. Dez 2022, 15:55
Cool, dass es bei dir so einfach geklappt hat. Ich hake gerade wegen der Kennzeichengröße nach. Habe folgende Antwort per E-Mail von meiner Zulassungsstelle bekommen:

"Bitte beachten: Freiwillig zugelassene Kleinkrafträder erhalten Kennzeichen der Größe 280x200 mm, gemäß Anl. 4, Abschnitt 2 Nr. 2 FZV. Die Zuteilung eines verkleinerten Kennzeichens, bzw. eines Kraftradkennzeichens ist nicht möglich. Falls an Ihrem Fahrzeug die entsprechenden Anbringungsstellen (samt ausreichender Kennzeichenbeleuchtung) nicht vorhanden sind, muss diese eventuell nachgerüstet, bzw. kann der Antrag auf freiwillige Zulassung abgelehnt werden."

Notfalls suche ich mir einen Kennzeichenhalter mit der Größe bin mal gespannt, wie das endet und wie mein NIU danach aussieht :lol:
Du kannst versuchen zu argumentieren, dass der Niu NQI GTS als Leichtkraftrad regelmäßig mit dem verkleinerten Kennzeichen zugelassen werden kann, da kein anderes Kennzeichen vernünftig passt und beleuchtet werden kann. Analog müsste es also beim NQI Sport auch mit einer Ausnahmegenehmigung gehen. Oder zur Dekra und eine Bescheinigung geben lassen, dass nur das verkleinerte Kennzeichen möglich ist ohne bauliche Veränderungen am Roller. Auch die Zulassungsstellen müssen sich an die EU Richtlinen halten:
EU Richtlinie 2009/62/EG: [...]Die Mitgliedstaaten haben deshalb dafür zu sorgen, dass hervorstehende amtliche Kennzeichen keine Gefahr für die Benutzer darstellen, ohne dass dies jedoch irgendwelche Änderungen hinsichtlich der Konstruktion der Fahrzeuge erforderlich macht.
Gruß Thomas
Niu N1S 2018

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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von Samy »

early bird hat geschrieben:
Mi 7. Dez 2022, 21:45
Du kannst versuchen zu argumentieren, dass der Niu NQI GTS als Leichtkraftrad regelmäßig mit dem verkleinerten Kennzeichen zugelassen werden kann, da kein anderes Kennzeichen vernünftig passt und beleuchtet werden kann. Analog müsste es also beim NQI Sport auch mit einer Ausnahmegenehmigung gehen. Oder zur Dekra und eine Bescheinigung geben lassen, dass nur das verkleinerte Kennzeichen möglich ist ohne bauliche Veränderungen am Roller. Auch die Zulassungsstellen müssen sich an die EU Richtlinen halten:
EU Richtlinie 2009/62/EG: [...]Die Mitgliedstaaten haben deshalb dafür zu sorgen, dass hervorstehende amtliche Kennzeichen keine Gefahr für die Benutzer darstellen, ohne dass dies jedoch irgendwelche Änderungen hinsichtlich der Konstruktion der Fahrzeuge erforderlich macht.
Ich befestige jetzt einfach einen Kennzeichenhalter mit 280x200 und Beleuchtung und gut ist. Das ist, weniger aufwand als das stressige hin und her. Hab zuletzt noch erklärt, warum ich nach einer Ausnahmegenehmigung gefragt habe und dann folgende Antwort bekommen:

"Das mit den verkleinerten Kennzeichen, bzw. die Nachfrage dazu ist nachvollziehbar. Auch wir haben zeitweise verkleinerte Kennzeichen, analog zu Leichtkrafträdern ausgegeben, ehe wir eine entsprechend anders lautende Weisung erhalten haben. Die Sinnfrage, weshalb „größere“ Leichtkrafträder kleinere Kennzeichen erhalten und Kleinkrafträder nicht, müssen wir mal dahingestellt lassen."

also die Zulassungstelle hat eigentlich auc kein Bock auf den Schmu aber muss halt.

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