THG Prämie für L1e-B vor dem Aus, beste Vorgehensweise

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
Joka870
Beiträge: 1
Registriert: Fr 28. Jul 2023, 21:51
Roller: 2x Futura Falcon 3400
PLZ: 87700
Kontaktdaten:

THG Prämie für L1e-B vor dem Aus, beste Vorgehensweise

Beitrag von Joka870 »

Hallo zusammen,

ich besitze 2 Futura Falcon 3400, die ich beide zugelassen habe. Einen habe ich letzten Monat für 1999€ (Lithium) neu gekauft und erfolgreich zugelassen. Den 2. konnte ich die letzten Tage günstig Kleinanzeigen kaufen. Der Roller ist aus August 2020 und hat fast 5000km mit einem Lithium Akku. Diesen habe ich ebenfalls heute zugelassen.

Für meinen ersten habe ich bei der R+V eine fixe THG Prämie von 315€ beantragt.

Da ich mir aber wegen der heutigen Gesetzeslage nicht sicher bin, wie ich bei meinem 2. Roller am besten vorgehen soll, würde ich gerne euch nach eurem jetzigen Wissensstand fragen und die beste Vorgehensweise ermitteln.

Dazu habe ich 2 Fragen: Das Gesetz mit der Ausschließung von L1e-Fahrzeuge von der THG Prämie ist ja schon draußen, aber noch nicht in Kraft getreten. Dies geschieht meines Wissen nach erst nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Wie handhabt das UBA das ganze mit den Anträgen. Ab wann werden Anträge abgelehnt? Werden alle Anträge die ab dem Stichtag, bei dem das Gesetz in Kraft tritt bearbeitet werden abgelehnt, oder werden erstmal alle vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eingereichten Anträge bearbeitet und dann die neu eingereichten Anträge abgelehnt? Weiß da jemand etwas genaueres?

Ich habe mir das mit der Sofortauszahlung auch überlegt, aber die Firmen sind ja nicht dumm und verschenken kein Geld. In den AGB von emobility.energy steht zum Beispiel, dass sie mir erst mal die 200€ Sofortprämie überweisen. Falls aber der Antrag von mir, vom UBA abgelehnt wird, müsste ich die 200€ + 50€ Bearbeitungsgebühr zahlen. Das ist natürlich blöd.

Ich freue mich auf eure Antworten zu meinen beiden Fragen, und bin gespannt ob ihr Tipps habt:)

Grüße

Benutzeravatar
Schnabelwesen
Moderator
Beiträge: 1124
Registriert: So 14. Mär 2021, 22:18
Roller: E-Kuma Sun S / ATU Explorer E-Cruzer
PLZ: 2411
Wohnort: Kiel
Tätigkeit: Ruhestand
2022-23 Minijob in der Werkstatt eines E-Roller-Ladens
Kontaktdaten:

Re: THG Prämie für L1e-B vor dem Aus, beste Vorgehensweise

Beitrag von Schnabelwesen »

Hallo @Joka870, herzlich willkommen im Forum und viel Spaß mit deinen Falcons!
M. E. gilt die Neuregelung erst ab 2024. Sonst machen Bestimmungen über Antragsfristen bis Mitte November keinen Sinn. Außerdem würden einige Fahrzeuge in diesem Jahr Erträge bringen, andere nicht. Oder hat jemand einen anderen Kenntnisstand?
Schöne Grüße, Bertolt
E-Kuma Sun-S 2022 - Scheibe, Topcase, Heidenau K58
ATU Explorer E-Cruzer 2019 - 2 Wechselakkus á 20Ah
ATU Explorer E-Cruzer 2019 - 40Ah, 70V, Display, Scheibe, City Grip 2
Trinity Neptun - 2 Wechselakkus, smartes BMS (in Arbeit)
Trinity Uranus 2015 - 28Ah LiIon
Vectrix VX-1 von 2010 - LiFePo (Maximalausbau LiIon geplant)

Benutzeravatar
yakamoto
Beiträge: 1218
Registriert: Do 4. Feb 2021, 20:24
Roller: Yadea G5 (vorher Honda Bali von 1996 mit über 32.000km)
PLZ: 22089
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: THG Prämie für L1e-B vor dem Aus, beste Vorgehensweise

Beitrag von yakamoto »

Genau so ist es. Für 2023 ist es noch save.

Wichtig ist es, dass du zu einem seriösen Anbieter gehst :!:
R + V war doch gut oder bietet die es nicht mehr an?

Der ADAC hat bekanntlich auch die Prämie gesenkt, aber die sind seriös. Ansonsten kannst du ja mal unter THG-QUOTE hier im Forum suchen. Gibt sicher noch andere seriös Alternativen mit positiven Nutzererfahrungen ;)
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

Bbb1
Beiträge: 3
Registriert: Sa 29. Jul 2023, 09:50
PLZ: 12345
Kontaktdaten:

Re: THG Prämie für L1e-B vor dem Aus, beste Vorgehensweise

Beitrag von Bbb1 »

Die Antragsfristen bis Mitte November würden doch auch dieses Jahr schon Sinn ergeben? Warum seid ihr euch so sicher dass es erst ab nächstem Jahr gilt?

Da das Gesetz sofort in Kraft tritt müsste die thg Quote für l1b doch ab heute 0 bzw nicht mehr definiert sein?

Benutzeravatar
yakamoto
Beiträge: 1218
Registriert: Do 4. Feb 2021, 20:24
Roller: Yadea G5 (vorher Honda Bali von 1996 mit über 32.000km)
PLZ: 22089
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: THG Prämie für L1e-B vor dem Aus, beste Vorgehensweise

Beitrag von yakamoto »

Bbb1 hat geschrieben:
Sa 29. Jul 2023, 09:53
Die Antragsfristen bis Mitte November würden doch auch dieses Jahr schon Sinn ergeben? Warum seid ihr euch so sicher dass es erst ab nächstem Jahr gilt?

Da das Gesetz sofort in Kraft tritt müsste die thg Quote für l1b doch ab heute 0 bzw nicht mehr definiert sein?
Also das Gesetz würde ab sofort mit Wirkung zum 1.1.2024 gelten. Daher wird die Frist auch schon diese Jahr für November greifen.
Der ggf. Wegfall für L1e-Klasse & Co. erst ab nächsten Jahr, da dieses Jahr bereits Prämie ausgezahlt wurden und eine Rückabwicklung nicht möglich wäre.

Somit stellt echt auf die Frist November 2023 für die THG-PRÄMIE 2023 ein :!:

Verstehen kann ich den Wegfall, da die CO2 Einsparungen definitiv geringer sind als bei einem eAuto.
Zudem ersetzt ein L1e nicht zwangsläufig ein VerbrennerAuto :idea:

Siehe die ganzen Leihroller-Anbieter und deren Roller. Da werden NULL VerbrennerAutos eingespart :roll:
Die Leute nutzen durch die Roller weniger Bus & Bahn bzw. gehen weniger zufuß :lol:

Aber eine Diskussion über Sinn oder Unsinn von Prämien würde jetzt zweite gehen....
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

Bbb1
Beiträge: 3
Registriert: Sa 29. Jul 2023, 09:50
PLZ: 12345
Kontaktdaten:

Re: THG Prämie für L1e-B vor dem Aus, beste Vorgehensweise

Beitrag von Bbb1 »

Danke für deinen Input aber ich verstehe nicht woher du den 1.1.2024 nimmst. Vl kannst du das nochmal genauer erklären?

Eine Rückabwicklung muss selbstverständlich nicht stattfinden, da alle Anträge bis gestern ja auch nach dem Gesetz von gestern abgewickelt wurden. Ab Heute gelten allerdings andere regeln (l1e-b quote = undefiniert) . Oder etwa nicht?
Zuletzt geändert von Bbb1 am Sa 29. Jul 2023, 23:01, insgesamt 1-mal geändert.

Stivikivi
Beiträge: 3900
Registriert: Sa 16. Jul 2022, 23:10
Roller: [NIU] & [ZERO] & [BMW]
PLZ: 0
Kontaktdaten:

Re: THG Prämie für L1e-B vor dem Aus, beste Vorgehensweise

Beitrag von Stivikivi »

Das Gesetz ist draußen und es stellt sich nur eine einzige Frage.

Werden alle Quoten ab dem 29.07 die bereits beantragt worden sind und beim UBA zur Prüfung ausstehen auch abgelehnt oder erst Anträge die nachträglich beantragt werden.

Alle anderen die vorher beantragt worden sind und ausbezahlt worden sind bleiben davon unberührt. Eine Rückforderung ist nicht rechtens. Ähnlich wie eine Strafe die erst nach der Tat definiert wird siehe Fall Kanibalismus.

Habe das selbe Problem bei 4 Fahrzeugen. 2 sind schon seit Juni in der Prüfung beim UBA. 2 sind noch nicht eingereicht.
Fahrzeuge

NIU M Pro 02/2019 Freiwillig zugelassen [Check] [Erster Einstieg]
NIU MQI GT EVO 07/2022 [Alltagsmaschine]zu verkaufen
BMW C EVOLUTION Long Range 02/2018 [Alltagsmaschine]
ZERO S ZF14.4 01/2022 [Pendlermaschine Sommer]zu verkaufen
ZERO SR/S ZF15.6 06/2020 [Pendlermaschine Sommer]

Benutzeravatar
rainer*
Beiträge: 1237
Registriert: So 19. Sep 2021, 19:06
Roller: Supersoco TC Max
PLZ: 06108
Wohnort: Halle (Saale)
Kontaktdaten:

Re: THG Prämie für L1e-B vor dem Aus, beste Vorgehensweise

Beitrag von rainer* »

Man kann es nur probieren und schauen, ob eine Ablehnung kommt.
Im Kabinettsentwurf steht folgendes"Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Regelungen betreffen somit
Energieerzeugnisse beziehungsweise Erfüllungsoptionen die im Kalenderjahr 2023 in Verkehr gebracht beziehungsweise eingesetzt werden.
)(die verabschiedete Fassung hab ich auf die Schnelle nicht gefunden).
So wie ich das verstehe, können damit ab sofort keine Quoten für Leichtfahrzeuge (Klasse L) ausgestellt werden - falls nicht noch irgendwo anders in der Novelle eine Ausnahme für die THG-Geschichte versteckt ist. Und eigentlich müsste das m.E. den Tag betreffen, wo der THG-Service beim UBA den Antrag eingereicht hat (nicht der Antrag vom Fahrzeughalter beim THG-Service).

Stivikivi
Beiträge: 3900
Registriert: Sa 16. Jul 2022, 23:10
Roller: [NIU] & [ZERO] & [BMW]
PLZ: 0
Kontaktdaten:

Re: THG Prämie für L1e-B vor dem Aus, beste Vorgehensweise

Beitrag von Stivikivi »

Man wird es sehen.

Schön wäre es wenn die 2 Anträge noch durchgehen sind dann 640 Euro mit ADAC Bonus.

Bei den zwei anderen wären es "nur" noch 560€ gewesen.

Am besten wäre es wenn alle durchgehen, weil so eine Regelung das 2023 schon welche zertifiziert worden sind und andere dagegen nicht sollte gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstoßen.
Fahrzeuge

NIU M Pro 02/2019 Freiwillig zugelassen [Check] [Erster Einstieg]
NIU MQI GT EVO 07/2022 [Alltagsmaschine]zu verkaufen
BMW C EVOLUTION Long Range 02/2018 [Alltagsmaschine]
ZERO S ZF14.4 01/2022 [Pendlermaschine Sommer]zu verkaufen
ZERO SR/S ZF15.6 06/2020 [Pendlermaschine Sommer]

Benutzeravatar
yakamoto
Beiträge: 1218
Registriert: Do 4. Feb 2021, 20:24
Roller: Yadea G5 (vorher Honda Bali von 1996 mit über 32.000km)
PLZ: 22089
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: THG Prämie für L1e-B vor dem Aus, beste Vorgehensweise

Beitrag von yakamoto »

Stivikivi hat geschrieben:
Mo 31. Jul 2023, 11:46
Man wird es sehen.

Am besten wäre es wenn alle durchgehen, weil so eine Regelung das 2023 schon welche zertifiziert worden sind und andere dagegen nicht sollte gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstoßen.
Nunja, "Gleichbehandlungsgrundsatz" ist so eine Sache.

Wenn eine Verordnung oder ein Gesetz ab Stichtag X gilt, wird es schwer zu sagen, aber ANDERE haben doch auch noch diese Jahr... :idea:

Nehmen wir mal ein Straftat, welchen bis zum Stichtag X noch nicht per Gesetz als solche geahndet wurde. Dann kannst du auch nicht sagen, nur weil das Gesetz unterjährig in Kraft getreten ist, will ich dieses Jahr aber noch dies Straftat straffrei ausüben dürfen. ANDERE durften es ja dieses Jahr vor dem Stichtag X auch... :roll:

Du merkst selbst, ein Stichtag kann Sinn ergeben... ;)

Daher könnte es sein, dass Anträge für L1e, welche beim UBA noch nicht bearbeitet wurden ab dem Stichtag nun abzulehnen sind und voraussichtlich auch werden :idea:

Ja, ein Rechtsstaat muss nicht immer nur Vorteile bringen :lol:
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

Antworten

Zurück zu „Förderungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 35 Gäste