Niu NGT GTS MQi THG Quote

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
MQI-Berlin
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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von MQI-Berlin »

Mr.Eight hat geschrieben:
Sa 21. Okt 2023, 12:24
Moin an die 125er Fahrer.

Mir war ja bekannt, das die Freiwillige Zulassung nicht mehr THG berechtigt ist. Das aber die "80er" mit Zulassung davon auch betroffen waren, hatte ich nicht herausgelesen. L3e-A1

Ist das richtig, das wir auch durch das Raster gefallen sind, obwohl wir anmeldepflichtig sind?

Hatte gerade eine Ablehnung von einem Anbieter bekommen.
Wie kommt du darauf?
In https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/2 ... onFile&v=2 steht:
b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa)
In Satz 1 werden nach den Wörtern „auf die nachweislich ein reines Batterieelektrofahrzeug“ die Wörter „, für das eine Zulassungspflicht nach § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung besteht,“ eingefügt.
bb)
In Satz 2 werden die Wörter „§ 11 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) geändert worden ist,“ durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung“ ersetzt.
cc)
Nach Satz 4 wird folgender Satz eingefügt:
„Für Fahrzeuge nach § 3 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gilt als Nachweis die Übereinstimmungsbescheinigung im Sinne des § 2 Satz 1 Nummer 7 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung.“
und die L3e-A1 sind Zulassungspflichtig, also berechtigt die THG zu beziehen. Und zwar mit dem Berechtungswert für 2000kWh

(Der Link ist der offizielle Verordnungstext (ja, sch* zu lesen, da nicht den neue wirksame Text enthalten ist sondern die Aufführung der Änderungen), aber alle anderen Vermutungen, Beschreibungen und Co, die nicht dieses Ergebnis haben, sind ganz einfach Spekulationen.)
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The Rob
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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von The Rob »

MQI-Berlin hat geschrieben:
Di 24. Okt 2023, 22:24
und die L3e-A1 sind Zulassungspflichtig, also berechtigt die THG zu beziehen
L3e-A1 sind nicht zulassungspflichtig, aber kennzeichenpflichtig (im engeren Sinne), d.h. man muss ein amtliches Kennzeichen haben und daher zum Amt und ein Kennzeichen beantragen. Dieser Vorgang ist von außen nicht von einer Zulassung zu unterscheiden.
Anmeldung nur mit CoC => Kennzeichenerteilung, keine Zulassung
Anmeldung mit Ausstellung eines "Briefs" => freiwillige Zulassung

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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von Stivikivi »

The Rob hat geschrieben:
Di 24. Okt 2023, 23:58
MQI-Berlin hat geschrieben:
Di 24. Okt 2023, 22:24
und die L3e-A1 sind Zulassungspflichtig, also berechtigt die THG zu beziehen
L3e-A1 sind nicht zulassungspflichtig, aber kennzeichenpflichtig (im engeren Sinne), d.h. man muss ein amtliches Kennzeichen haben und daher zum Amt und ein Kennzeichen beantragen. Dieser Vorgang ist von außen nicht von einer Zulassung zu unterscheiden.
Anmeldung nur mit CoC => Kennzeichenerteilung, keine Zulassung
Anmeldung mit Ausstellung eines "Briefs" => freiwillige Zulassung
So ist es richtig. Das es immer noch Leute gibt die das durcheinanderbringen...
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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von Mr.Eight »

Ok. Danke. Ich ging is jetzt aus, das ich mit Stempel und Tüv Zulassungspflichtig bin und nur 45er ohne Tüv ohne Zulassung und daher freiwillig zugelassen sind. Toll.
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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von Stivikivi »

Mr.Eight hat geschrieben:
Mo 30. Okt 2023, 19:09
Ok. Danke. Ich ging is jetzt aus, das ich mit Stempel und Tüv Zulassungspflichtig bin und nur 45er ohne Tüv ohne Zulassung und daher freiwillig zugelassen sind. Toll.
Leider ist dem nicht so. Ein Pferd bleibt ein Pferd auch wenn es sich als Schwein bekennen sollte.

Und genauso sieht es mit der freiwilligen Zulassung aus. Trotz Brief und amtlichen Kennzeichen bleibt es dennoch Zulassungsfrei.
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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von MQI-Berlin »

L3e-A1 sind nicht zulassungspflichtig,
komisch dass die rechtlichen Bedingungen für ebne Zulassung etwas komplett andres sagen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassung ... _Zulassung
Mit der Zulassung wird die Erlaubnis zum Betrieb des Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erteilt. Dies wird durch

* die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens und
* die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
dokumentiert
...
oder,wie es die EU so schön sagt:
52. „Zulassung“ die behördliche Genehmigung für die unbefristete, befristete oder kurzfristige Inbetriebnahme eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, die die Identifizierung des Fahrzeugs und die Zuteilung einer als amtliches Kennzeichen bezeichneten Seriennummer umfasst;
Seite 58 in https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32013R0168
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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von The Rob »

Ich hab mir das nicht ausgedacht, es gibt da in der StVZO nunmal diese Unterscheidung.
https://www.kba.de/SharedDocs/Glossarei ... 3676#Start
kba.de hat geschrieben:Zulassungsfreies Kraftrad mit amtlichen Kennzeichen
L3e, mit Beiwagen L4e (Leichtkraftrad 2-rädrig, bis 125 cm³ und bis 11 kW) mit der Aufbauart "B"
Nun zu deiner Aussage:
MQI-Berlin hat geschrieben:
Di 31. Okt 2023, 13:04
komisch dass die rechtlichen Bedingungen für ebne Zulassung etwas komplett andres sagen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassung ... _Zulassung
Die Angaben dort stehen nicht im Widerspruch zu meiner Aussage, du siehst da eine beidseitige Abhängigkeit, wo nur eine in einer Richtung beschrieben wird.
Zulassung => Kennzeichen, Schein (das steht da, soweit richtig)
Falsch ist, daraus zu schlussfolgern, dass:
Kennzeichen, Schein => Zulassung

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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von MQI-Berlin »

Falsch ist, daraus zu schlussfolgern, dass:
Kennzeichen, Schein => Zulassung
Du meinst also, dass die Pflicht ein L3e-A1 anzumelden, dabei die COC vorzulegen und als Ergebnis einen Schein zu bekommen, der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" heißt, ergibt automatisch den Schluss, dass das Fahrzeug nicht zulassungspflichtig ist.

Interessant, man benötigt sich also eine Zulassung, um das Fahrzeug nutzen zu dürfen, das Fahrzeug ist aber nicht Zulassungspflichtig.
Wirklich interessant.
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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von Stivikivi »

MQI-Berlin hat geschrieben:
Mi 1. Nov 2023, 17:13
Falsch ist, daraus zu schlussfolgern, dass:
Kennzeichen, Schein => Zulassung
Du meinst also, dass die Pflicht ein L3e-A1 anzumelden, dabei die COC vorzulegen und als Ergebnis einen Schein zu bekommen, der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" heißt, ergibt automatisch den Schluss, dass das Fahrzeug nicht zulassungspflichtig ist.

Interessant, man benötigt sich also eine Zulassung, um das Fahrzeug nutzen zu dürfen, das Fahrzeug ist aber nicht Zulassungspflichtig.
Wirklich interessant.
Wenn du deutscher bist beschwere dich bei dem Verkehrsminister, Bundestag und Co die die entsprechenden Gesetze machen.
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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von The Rob »

Okay, nochmal ganz in Ruhe.
MQI-Berlin hat geschrieben:
Mi 1. Nov 2023, 17:13
Du meinst also
Ich meine nicht, sondern ich zitiere hier nur die Gesetze.
MQI-Berlin hat geschrieben:
Mi 1. Nov 2023, 17:13
dass die Pflicht ein L3e-A1 anzumelden
Es gibt für L3e-A1 keine Pflicht zur "Anmeldung", wenn du mit dem Umgangssprachlichen Begriff der "Anmeldung" die "Zulassung" (im engeren Sinn der StVZO) meinst. Durch die kennzeichenpflicht für L3e-A1 muss man aber beim Amt eine "Anmeldung" durchführen, die sich für den Zuschauer von einer Zulassung kaum erkennbar unterscheidet.
MQI-Berlin hat geschrieben:
Mi 1. Nov 2023, 17:13
dabei die COC vorzulegen und als Ergebnis einen Schein zu bekommen, der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" heißt, ergibt automatisch den Schluss, dass das Fahrzeug nicht zulassungspflichtig ist.
Nein. Dass es keine Zulassungspflicht für L3e-A1 gibt kann ich nicht kausal begründen, sondern das steht wie gesagt einfach in der StVZO.
Was ich gesagt habe war: Nur weil die Aussage, dass bei einer Zulassung immer Kennzeichen+Schein ausgeteilt werden müssen in der einen Richtung stimmt, man nicht den Umkehrschluss ziehen kann, dass alles wobei man Kennzeichen+Schein bekommt, auch immer eine Zulassung ist.

Beispiel, ein bischen schwarzer Humor:
Wenn man von einem ausreichend hohen Hochhaus springt, ist mann zwangsläufig tot und matschig, wenn man unten ankommt.
Aber nur weil man tot und matschig vor einem Hochhaus liegt, kann man daraus nicht eindeutig schließen, dass man von oben runtergesprungen ist, das könnte auch ein SUV beim Ausparken gewesen sein.

Zurück zum Thema:
Es gibt einen Nebensatz, mit dem man deine Aussage ergänzen kann, sodass er doch richtig wird.
MQI-Berlin hat geschrieben:
Mi 1. Nov 2023, 17:13
dabei die COC vorzulegen und als Ergebnis einen Schein zu bekommen, der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" heißt, aber keinen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) zu bekommen, ergibt automatisch den Schluss, dass das Fahrzeug nicht zulassungspflichtig ist.
Das ist nämlich der Unterschied zwischen der Kennzeichenerteilung und einer kompletten Zulassung. Bei den meisten Zulassungsstellen kann man sich aber problemlos auch für L3e-A1 einen Brief ausstellen lassen. Und das ist dann, na, ahnt es wer? Eine freiwillige Zulassung.

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