Niu NGT GTS MQi THG Quote

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
Krischan
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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von Krischan »

MQI-Berlin hat geschrieben:
Mi 1. Nov 2023, 17:13
Falsch ist, daraus zu schlussfolgern, dass:
Kennzeichen, Schein => Zulassung
Du meinst also, dass die Pflicht ein L3e-A1 anzumelden, dabei die COC vorzulegen und als Ergebnis einen Schein zu bekommen, der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" heißt, ergibt automatisch den Schluss, dass das Fahrzeug nicht zulassungspflichtig ist.

Interessant, man benötigt sich also eine Zulassung, um das Fahrzeug nutzen zu dürfen, das Fahrzeug ist aber nicht Zulassungspflichtig.
Wirklich interessant.
Der Gesetzgeber möchte wohl einfach, dass auf dem "großen" Kennzeichen sichtbar und überprüfbar ist, dass das Fahrzeug eine Hauptuntersuchung gemacht hat und somit im Rahmen des Möglichen technisch sicher ist. Weil die L3e Klasse ("125") aufgrund der gefahrenen möglichen Geschwindigkeiten deutlich gefährlicher ist für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer, als beispielsweise ein Mofa 25 oder eine 45iger. Eine HU-Plakette auf einem Versicherungskennzeichen würde auch doof aussehen ;)

Im übrigen kann man sich aussuchen, ob man diese Zulassungsbescheinigung I und II nimmt oder nicht :)

Mal davon abgesehen, dass die 125iger auch ohne "Elektro" immer noch steuerfrei sind....

Stivikivi
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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von Stivikivi »

Zulassungsfreie bezieht sich hier durch unsere tollen Gesetzmacher auf

- amtliches Kennzeichen
- Fahrzeugschein oder Teil 1

Bei einer Zulassungspflicht gibt es zusätzlich zu dem oben genannten

- Fahrzeugbrief oder Teil 2

Aber nur weil man den Brief zusätzlich auf Antrag beim oberen Teil bekommt ändert sich dennoch nichts an dem Zulassungsfreien Fahrzeug. Es bleibt Zulassungsfrei. Andersrum kann man bei der Zulassungspflicht nicht sagen "ach behalt den Brief" selbst falls das gehen würde, würde aus dem Zulassungspflichtigen Fahrzeug kein Zulassungsfreies werden.

Man muss hier in der Lage sein abstrakt zu denken und nicht mit Logik.

Für den normal denkenden Bürger und da schließe ich mich ein ist sobald ein amtliches Kennzeichen ran MUSS eigentlich eine Pflicht zur Zulassung. Anders kommt man jedenfalls legal ja gar nicht an das gesiegelte Kennzeichen.

Da unsere Politiker aber keinerlei Qualifikationen besitzen (in der Regel) und als I-Tüpfelchen teilweise nicht mal einen Schulabschluss muss man sich halt nicht wundern das so ein Unsinn dabei raus kommt. Man muss als Kluger Mensch also in der Lage sein sich dumm zu stellen oder den Gedankengang eines dummen Menschens nachzuvollziehen dann wird ein Schuh draus.

Um das ganze zu vervollständigen kann man somit sagen.

Zulassungsfreie Fahrzeuge müssen normalerweise nicht angemeldet werden aber es besteht für diese eine Kennzeichenpflicht. (Amtliches Kennzeichen). Aus diesem Grund damit es logischer wird muss das Zulassungsfreie Fahrzeug angemeldet werden bei der Zulassung.

Zulassungspflichtige Fahrzeuge müssen sowieso hin aber auch hier ist zusätzlich die Kennzeichenpflicht mit drin. Die reine Zulassungspflicht inkludiert die Kennzeichenpflicht erstmal nicht.

Wirklich Zulassungsfrei wäre für den normal denkenden Menschen nur die 45er Roller die aufgrund ihrer Bauart nicht schneller wie 45kmh fahren können. Diese sind nämlich nicht mal Kennzeichenpflichtig (Amtliches Kennzeichen) daher reicht auch ein Versicherungskennzeichen aus.
Fahrzeuge

NIU M Pro 02/2019 Freiwillig zugelassen [Check] [Erster Einstieg]
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Stivikivi
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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von Stivikivi »

Krischan hat geschrieben:
Mi 1. Nov 2023, 19:34
MQI-Berlin hat geschrieben:
Mi 1. Nov 2023, 17:13
Falsch ist, daraus zu schlussfolgern, dass:
Kennzeichen, Schein => Zulassung
Du meinst also, dass die Pflicht ein L3e-A1 anzumelden, dabei die COC vorzulegen und als Ergebnis einen Schein zu bekommen, der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" heißt, ergibt automatisch den Schluss, dass das Fahrzeug nicht zulassungspflichtig ist.

Interessant, man benötigt sich also eine Zulassung, um das Fahrzeug nutzen zu dürfen, das Fahrzeug ist aber nicht Zulassungspflichtig.
Wirklich interessant.
Der Gesetzgeber möchte wohl einfach, dass auf dem "großen" Kennzeichen sichtbar und überprüfbar ist, dass das Fahrzeug eine Hauptuntersuchung gemacht hat und somit im Rahmen des Möglichen technisch sicher ist. Weil die L3e Klasse ("125") aufgrund der gefahrenen möglichen Geschwindigkeiten deutlich gefährlicher ist für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer, als beispielsweise ein Mofa 25 oder eine 45iger. Eine HU-Plakette auf einem Versicherungskennzeichen würde auch doof aussehen ;)

Im übrigen kann man sich aussuchen, ob man diese Zulassungsbescheinigung I und II nimmt oder nicht :)

Mal davon abgesehen, dass die 125iger auch ohne "Elektro" immer noch steuerfrei sind....
Nur das TÜV eigentlich gar nichts über die Verkehrstauglichkeit aussagt. Sondern nur zum Zeitpunkt der Überprüfung. Kleingedrucktes lesen.

Ebenfalls kann man mit einem 45er auch enormen Schaden anrichten. Mein Junior wurde mit 40kmh von einem Auto angefahren und flog 3-4m durch die Luft. Er lebt nur noch, weil er auf seinem Schulranzen gelandet ist und der Kopf somit nicht direkt auf den Asphalt aufschlug. Einen bleibenden Zahn verlor er dabei trotzdem.

Deswegen am besten nur noch 10kmh in Städten und 30kmh auf Autobahnen. Sicher ist sicher.
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The Rob
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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von The Rob »

Ich muss meinen vorherigen Post noch korrigieren, die StVZO ist schon seit langer Zeit durch die FZV abgelöst.
Wie dem auch sei, hier habe ich noch den genauen Paragraphen gefunden, der die (nicht-) Zulassungspflicht regelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html
FZV hat geschrieben: (3) Einer Zulassung bedürfen nicht
1. folgende Arten von Kraftfahrzeugen:
[...]
c) Leichtkrafträder,

MQI-Berlin
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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von MQI-Berlin »

Ich finde es sehr interessant, dass wir mit einem L3e-A1 ein 'zulassungsfreies' Fahrzeug fahren, welches ohne Zulassung nicht gefahren werden darf.
(Ich rede nicht über
(4) Auf Antrag können die nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2 zulassungsfreien Fahrzeuge zugelassen werden.
des https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html , denn das wäre ja das, was die 45er gemacht haben, um an die THG zu kommen. Ich spreche davon, dass mein Roller ohne Zulassung nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf.)

Wie erklärt ihr das?

Und dass die L3e-A1 steuerfrei sind, hat mit der Zulassung wirklich rein gar nicht zu tun.
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knullibulli
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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von knullibulli »


Nur das TÜV eigentlich gar nichts über die Verkehrstauglichkeit aussagt. Sondern nur zum Zeitpunkt der Überprüfung.
Du bestreitest etwas, was niemand behauptet hat.
Die HU ist eine Stichpunkt-Feststellung. Das ist aber auch sachgerecht, da sehr viele sicherheitsrelevante Prozesse (Bremsen, Rost, Reifen) bei einem Fahrzeug nicht plötzlich, sondern über einen gewissen Zeitraum hinweg geschehen. Eine turnusmäßige Prüfung trägt dieser Tatsache Rechnung.
Kleingedrucktes lesen.
Nicht so von oben herab sein!
Ebenfalls kann man mit einem 45er auch enormen Schaden anrichten. Mein Junior wurde mit 40kmh von einem Auto angefahren und flog 3-4m durch die Luft. Er lebt nur noch, weil er auf seinem Schulranzen gelandet ist und der Kopf somit nicht direkt auf den Asphalt aufschlug. Einen bleibenden Zahn verlor er dabei trotzdem.
Mit jedem Fahrzeug kann man Schaden anrichten. Wer schon mal über das Dreirad eines Kleinkindes gepurzelt ist, weiß das. Das ist trivial.

Im Übrigen hinkt Dein Vergleich massiv. Solche Faktoren wie Masse und Energie und auch Form des gegnerischen Fahrzeuges sind ja nunmal sehr relevant.

Ich weiß nicht, ob es dir gleich wäre, mit derselben Geschwindigkeit von einem RAM oder einem Roller umgefahren zu werden.
Deswegen am besten nur noch 10kmh in Städten und 30kmh auf Autobahnen. Sicher ist sicher.
Ja klar, Polemik hilft wenn Argumente fehlen.

Viele Grüße,

knullibulli

Krischan
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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von Krischan »

Ich mag nicht mehr.

Wenn man es nicht verstehen will, kann man noch so gut erklären.

The Rob
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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von The Rob »

MQI-Berlin hat geschrieben:
Do 2. Nov 2023, 08:59
Ich finde es sehr interessant, dass wir mit einem L3e-A1 ein 'zulassungsfreies' Fahrzeug fahren, welches ohne Zulassung nicht gefahren werden darf.
[...]
Wie erklärt ihr das?
Du musst keine Zulassung durchführen. Aber wegen der Kennzeichenpflicht musst du dir ein amtliches Kennzeichen erteilen lassen.
Der Vorgang dafür unterscheidet sich von außen betrachtet nur dadurch, dass dir kein Brief/ZB2 ausgestellt wird.

STW
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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von STW »

Um die Sinnhaftigkeit all dieser Regelungen noch um einen weiteren Aspekt zu ergänzen:

Wenn ich mein neu erworbenes zulassungsfreie L3e-A1 - Fahrzeug anmelde, dann benötige ich eine Neufahrzeugerklärung bzw. Bescheinigung, damit sichergestellt ist, dass das Fahrzeug noch nicht anderswo in der EU bereits zugelassen war.

Mal abgesehen davon habe ich bei drei Anmeldungen eines L3e-A1 auch jedesmal eine ZB1 und eine ZB2 bekommen. Und nein, ich habe mich nicht darüber beschwert - der Versuch einer zarten Nachfrage, warum ich eine ZB2 bekomme und warum ein zulassungsfreies Fahrzeug noch nicht im EU-Ausland zugelassen sein durfte habe ich schnell abgebrochen, weil Verwirrung beim Personal entstand.
Und das ist kontraproduktiv, wenn man gerade dabei ist, ein noch nicht im EU-Raum zugelassenes zulassungsfreie Fahrzeug an der Zulassungsstelle lediglich anmelden zu wollen.
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

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Re: Niu NGT GTS THG Quote

Beitrag von Bergziege »

STW hat geschrieben:
Fr 3. Nov 2023, 07:47
Und das ist kontraproduktiv, wenn man gerade dabei ist, ein noch nicht im EU-Raum zugelassenes zulassungsfreie Fahrzeug an der Zulassungsstelle lediglich anmelden zu wollen.
Mitdenken ist bei Behördengängen grundsätzlich nicht hilfreich, im Zweifelsfall aber sehr schmerzhaft. ;)

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