error hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 13:56
Abfall-Robin-Hood hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 13:09
Da habe ich keine Bedenken da in der verordnung die Geschwindigkeit und nicht die klasse benannt wird, im Zweifelsfall lasse ich das den Richter entscheiden.
Mit Einführung der pedelecs ebikes wurde das ganze schwammig
Vorweg: ich bin kein Jurist, ich habe mich nur mal für sowas interessiert. Rechtlich werden die neuen Klassen offenbar als Kleinkraftrad (Kraftfahrzeug) betrachtet. Mofas waren Fahrräder mit Hilfsmotor, eine Sonderklasse. Irgendwann brauchten Mofas keine Pedale mehr. Auch in Sachen Fahrerlaubnis hat sich einiges im Laufe der Jahre verändert.
Helmpflicht hat es in dieser Form auch nicht gegeben.
Ich möchte nur vermeiden, dass du an irgendeinem missgünstigen Zeitgenossen zerschellst. Sogar Ordnungswidrigkeiten sind inzwischen sauteuer geworden.
Einen Rat habe ich leider nicht.
Alles Safe, ich habe das schon vorher geprüft.
Verordnungen müssen so verständlich sein das ein Hauptschüler sie begreifen kann, da muss mann kein Jurist sein, wir sind ein Rechtstaat.
Sollte mal jemand eine Anzeige schreiben wollen legt man Widerspruch gegen das Bußgeld ein dann entscheidet der Richter und der Beamte darf sich gegebenfalls nachher entschuldigen.
Alleine die Absichtsbekundung verunsichert den Kontroleur, die können auch nicht immer alles wissen.
WICHTIG IST DAS MANN SEIN FAHRZEUG 100 PROZENT LICHTTECHNISCH, BEREIFUNG, GESCHWINDIGKEIT, IN ORDNUNG HAT dann klappt es auch bei der Kontrolle