NIU NQIX 150 - beleuchtetes Nui-Logo ja/nein?
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pagix
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Re: NIU NQIX 150 - beleuchtetes Nui-Logo ja/nein?
Hier hat jemand die Kabel angesteckt und das Logo leuchtet beim FQiX
https://www.youtube.com/shorts/cLiwI60djIY
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Re: NIU NQIX 150 - beleuchtetes Nui-Logo ja/nein?
Für alle Interessierten, es geht auch beim FQIX300.
LG
Detlef
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MQI-Berlin
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Re: NIU NQIX 150 - beleuchtetes Nui-Logo ja/nein?
Und, wie schon mehrfach bemerkt, in Deutschland verboten.
Da NUI nur durch abstecken der Verbindung die Vorschrift einhält, kann man natürlich diese Verbindung herstellen, ist aber eben nicht erlaubt.
Das ist wie das Fahren mit 70 in der Stadt, machbar aber nicht erlaubt.
Da NUI nur durch abstecken der Verbindung die Vorschrift einhält, kann man natürlich diese Verbindung herstellen, ist aber eben nicht erlaubt.
Das ist wie das Fahren mit 70 in der Stadt, machbar aber nicht erlaubt.
Niu MQI GT70 seit 17.9.2021
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F3fC
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Re: NIU NQIX 150 - beleuchtetes Nui-Logo ja/nein?
Hast Du eine Quelle für diese Behauptung?MQI-Berlin hat geschrieben: Fr 28. Aug 2026, 17:50 Und, wie schon mehrfach bemerkt, in Deutschland verboten.
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Re: NIU NQIX 150 - beleuchtetes Nui-Logo ja/nein?
Das ist eine Diskussion, die ich schon von den Seitenstreifen bei Horwin (EK1/EK3) kenne.
1. Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten (quasi ein Grundsatz).
2. $49a regelt, dass alle Leuchten am Fahrzeug eine Zulassungsnummer besitzen müssen. Wenn Du an der Leuchte eine gültige Zulassungsnummer erkennen kannst, wäre eine wesentliche Hürde genommen. Ich bezweifle das aber stark.
3. §51a(1) StVZO verpflichtet zu Reflektoren an der Seite bei Fahrzeugen mit mehr als 6 Metern Länge.
4. §51a(2) erlaubt an Fahrzeugen, bei denen §51a(1) nicht Pflicht ist, eine freiwillige Ausrüstung (mit Reflektoren nach §51a(1))
5. §51a(6) verpflichtet zu gelben Seitenleichten an Fahrzeugen mit mehr als 6 Metern Länge (mit Ausnahmen). Dies trifft auf Motorräder/Roller nicht zu.
Allerdings gibt es da diesen einen Satz in (6): " Für andere Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig.", ohne dass auf die Bauart oder die Lichtfarbe eingegangen wird (es steht da nicht "die Anbringung von entsprechenden Seitenmarkierungsleuchten").
Hier muss aber in jedem Fall §49a eingehalten werden.
Gesetzesinterpretierende Seiten wie bussgeldkatalog etc. sowie die KI(s) erklären Seitenleuchten für unzulässig.
1. Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten (quasi ein Grundsatz).
2. $49a regelt, dass alle Leuchten am Fahrzeug eine Zulassungsnummer besitzen müssen. Wenn Du an der Leuchte eine gültige Zulassungsnummer erkennen kannst, wäre eine wesentliche Hürde genommen. Ich bezweifle das aber stark.
3. §51a(1) StVZO verpflichtet zu Reflektoren an der Seite bei Fahrzeugen mit mehr als 6 Metern Länge.
4. §51a(2) erlaubt an Fahrzeugen, bei denen §51a(1) nicht Pflicht ist, eine freiwillige Ausrüstung (mit Reflektoren nach §51a(1))
5. §51a(6) verpflichtet zu gelben Seitenleichten an Fahrzeugen mit mehr als 6 Metern Länge (mit Ausnahmen). Dies trifft auf Motorräder/Roller nicht zu.
Allerdings gibt es da diesen einen Satz in (6): " Für andere Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig.", ohne dass auf die Bauart oder die Lichtfarbe eingegangen wird (es steht da nicht "die Anbringung von entsprechenden Seitenmarkierungsleuchten").
Hier muss aber in jedem Fall §49a eingehalten werden.
Gesetzesinterpretierende Seiten wie bussgeldkatalog etc. sowie die KI(s) erklären Seitenleuchten für unzulässig.
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F3fC
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Re: NIU NQIX 150 - beleuchtetes Nui-Logo ja/nein?
Merci! Für die Seitenleuchten tendiere ich auch dazu, zuzustimmen. Mit meiner Frage wollte ich mich eigentlich nur auf das vordere Logo selbst beziehen. Sorry für die Unklarheit. Nach Studium der ECE-R 53 (insb. 6.6. Begrenzungsleuchte) scheint das durchaus im Rahmen der Homologation zulassungsfähig gewesen zu sein.
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Trentonfife
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Re: NIU NQIX 150 - beleuchtetes Nui-Logo ja/nein?
Hey, hallo! Ich hab die NQI X 150, Modelljahr 2026.
Bei mir hat vorne von Anfang an das runde Licht nicht geleuchtet – auch der NIU-Schriftzug war komplett dunkel.
Dann habe ich vom Händler einen Austauschscheinwerfer bekommen und konnte ihn selbst einbauen.
Der Händler hat mir dabei gesagt: „Vergiss nicht, noch das nicht eingesteckte NIU-Logo-Kabel anzuschließen.“
Also: Hinter dem Scheinwerfer ist einfach das Kabel für das NIU-Logo nicht eingesteckt. Die drei Schrauben lösen, Kabel einstecken – und schon leuchtet das Logo.
Bei mir hat vorne von Anfang an das runde Licht nicht geleuchtet – auch der NIU-Schriftzug war komplett dunkel.
Dann habe ich vom Händler einen Austauschscheinwerfer bekommen und konnte ihn selbst einbauen.
Der Händler hat mir dabei gesagt: „Vergiss nicht, noch das nicht eingesteckte NIU-Logo-Kabel anzuschließen.“
Also: Hinter dem Scheinwerfer ist einfach das Kabel für das NIU-Logo nicht eingesteckt. Die drei Schrauben lösen, Kabel einstecken – und schon leuchtet das Logo.
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MQI-Berlin
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Re: NIU NQIX 150 - beleuchtetes Nui-Logo ja/nein?
Die Aussage des Händlers ändert nicht daran, dass es in D nicht erlaubt ist.Der Händler hat mir dabei gesagt: „Vergiss nicht, noch das nicht eingesteckte NIU-Logo-Kabel anzuschließen.“
Also: Hinter dem Scheinwerfer ist einfach das Kabel für das NIU-Logo nicht eingesteckt. Die drei Schrauben lösen, Kabel einstecken – und schon leuchtet das Logo.
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Scottspeed
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Re: NIU NQIX 150 - beleuchtetes Nui-Logo ja/nein?
Man sieht des öfteren VW Golf 8 mit durchgehendem Leuchtband inklusive beleuchtetem VW Logo an der Front. Ist das dann auch nicht erlaubt?
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Ascheloche
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Re: NIU NQIX 150 - beleuchtetes Nui-Logo ja/nein?
Huhu
doch das mit den Autos ist erlaubt worden.
Hat extra die Straßenverkehrszulassungsordnung verändert, damit so etwas möglich ist. Die deutschen Hersteller wollten damit ihre Firmenlogos besser ins Licht rücken.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich.
In einem Beitrag weiter oben steht auch warum.
doch das mit den Autos ist erlaubt worden.
Hat extra die Straßenverkehrszulassungsordnung verändert, damit so etwas möglich ist. Die deutschen Hersteller wollten damit ihre Firmenlogos besser ins Licht rücken.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich.
In einem Beitrag weiter oben steht auch warum.
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