Dashcam

Dr_Tron
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Re: Dashcam

Beitrag von Dr_Tron »

Thorigon hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 11:28 ob es für das "Wonderwheel" von BMW schon ein Modell gibt. Carpuride-Systeme verbinden sich unter anderem mit dem Smartphone oder iPhone und spiegeln mit AUTOPLAY den Montior auf ein regenfestes Display wieder. Meine Frage bezogen sich dort auf die Modelle 603D und 702BS.
Dazu kommt, dass die BMW-Modelle von Carpuride auf eine Montage in die Navischale ausgelegt sind, die viele BMW-Motorraeder haben, der CE04 aber nicht.

Die Displays von Chigee (https://www.chigee.com/products/aio-6) sind wohl fuer den Anschluss von Kameras ausgelegt, Erfahrung habe ich mit denen nicht, aber vielleicht ist das ja, was Du suchst.
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Thorigon
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Re: Dashcam

Beitrag von Thorigon »

Die Suche nach einer "Dashcam" kommt bei mir in das finale Stadium.

Allen Modellen ist "leider" mitgegeben, dass man nichts fest am Motorrad belassen kann. Bei meinen Aktivitäten gibt es nun einmal viele Kurzstrecken, was bedeutet: Hinfahrt => "Dashcam" einbauen, abbauen - ca. 2-40 km Fahrt - Rückfahrt => "Dashcam" einbauen, abbauen - ca. 2-40 km Fahrt
Gefühlt bin ich mit dem CE 04 auf meine Fahrbedürfnisse bestens ausgestattet. Die meisten Fahrten bei mir immer bedeuten, einen ca. 15 kg schweren Rucksack mit zu nehmen (techn. Beratungsequipment im Ehrenamt "Digitaler Botschafter") und bedingt durch Höhenunterschiede direkt vom Rhein in den Westerwald sind diese Strecken auch nicht mit Fahrrad oder eScooter zu bewältigen. Zugleich werde ich in verbaute Geländeecken geleitet, wo selbst kleine Autos Probleme bekommen (deswegen wurde es bei mir erst ein Egret-Scooter, mit 45h/km, der aber an den Steigungen teilweise scheiterte und schließlich der CE 04, der aktuell super gut funktioniert). Mein Auto würde den Motor nur gerade warm bekommen und dann schon wieder stehen, was einen verrückten Dieselverbrauch mit sich bringen würde und mit ständig Parkprobleme bereiten würde.
Aufgrund meines Alters ist auch davon auszugehen, dass ich im Falle eines Unfalls schnell mal eine angenommene (Mit-)Schuld zugewiesen bekomme. Dagegen hilft auch meine zurückhaltende Fahrweise nichts. Aussage gegen Aussage ist einfach ein Fakt.

Wenn ich also wieder mal nur 5 Minuten unterwegs bin, erlebe ich Fahrsituationen, die manchmal nur die Marke "WOW" verdienen. Aber das kennt wohl jeder von Euch auch.

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Meine Begründung für diese Wahl (noch Theorie): rasche Montage und keinen toten Winkel bei Aufzeichnung, was dann auch alle Fahrmanöver anderer abdeckt. Hinzu kommt, dass ich dieses Modell auch mit auf Urlaubsreisen und bei Freundes- und Familienaktivitäten mitnehmen kann und so besonders eindrucksvolle Erinnerungen erhalte. Es ist also ein erhofftes Multitalent mit Mehrwert außerhalb der Fahrten.
Akzeptierter Nachteil: ich erhalte kein Bild über das Geschehen hinter mir während der Fahrt selbst. Da empfinde ich mich aber gut genug informiert über die Seitenspiegel. Den Rest berichte ich, wenn das Ding da ist. Und oft genug stellt sich dann etwas heraus, was nicht ausreichend bedacht wurde.
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Re: Dashcam

Beitrag von Stivikivi »

Das was ihr da macht ist auch keine Dashcam sondern Actioncam. Das die auch gesetzlich überhaupt nicht konform ist zur Beweissicherung sollte auch klar sein. Also total lächerlich.

Ordentliche Dashcam kaufen und fest verbauen. Dann muss man sich darüber auch keine Gedanken machen. Kostet aber halt Geld und ist Zweck gebunden wer aber mit mischen will muss es schon ordentlich machen und keine halben Sachen.
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Thorigon
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Re: Dashcam

Beitrag von Thorigon »

Stivikivi hat geschrieben: Sa 5. Sep 2026, 14:35 Das was ihr da macht ist auch keine Dashcam sondern Actioncam. Das die auch gesetzlich überhaupt nicht konform ist zur Beweissicherung sollte auch klar sein. Also total lächerlich.

Ordentliche Dashcam kaufen und fest verbauen. Dann muss man sich darüber auch keine Gedanken machen. Kostet aber halt Geld und ist Zweck gebunden wer aber mit mischen will muss es schon ordentlich machen und keine halben Sachen.
Oh, schnell mal was raushauen ...
  • 1. Nicht der Name einer Cam entscheidet über die Zulassung als Beweismittel. Ob Dashcam oder Actioncam als Bezeichnung vorliegt ist unerheblich.
  • 2. Auch eine Dashcam kann als Beweismittel unzulässig sein. Wichtig ist einiges in der Betrachtung: siehe dazu das vom Bundesgerichtshof verfasste Urteil vom 15. Mai 2018 (Az. VI ZR 233/17)
  • 3. Ein wichtiger Punkt ist die Loop-Funktion und unzulässige Verletzung von privaten Datenschutz. Die Loop-Funktion ist in meinem Modell drin, die Unkenntlichmachung von beispielsweise Nummernschildern auch. Um dies nur als Beispiel zu nennen.
  • 4. Aufgrund des Beitrags gilt also die Qualifizierung "Also total lächerlich." als ein Beitrag eines Nichtjuristen, der aber glaubt, das beurteilen zu können. Ich hege da meine Zweifel, um es vorsichtig auszudrücken.
Mein persönliches Fazit: Ich bin mit dieser Lösung auf der gleichen sicheren Seite wie jeder, der mit einer "Dashcam" fährt - auch diese Aufnahmen könnten nicht zulässig sein. Und habe mir genau zu diesem Punkt auch mehr als nur ein paar Gedanken gemacht. Sie aber zugleich auch etwas verifiziert. Die Justiz ist keineswegs als exakter Wissensbereich so zu verstehen, wie es der Beitrag nahelegt. Gerade deshalb gibt es Kommentare zu Gesetzen. Oder Begründungen zu Urteilen. Und nicht zuletzt auch Berufungsverfahren, übrigens von beiden Parteien aus.
Ob also ein bildaufnehmendes Verfahren vor Gericht zugelassen wird oder nicht hängt weder vom Hersteller noch vom Modell der Kamera noch von der allgemeinen Bezeichnung durch den Volksmund ab.

Wie schon der Beitrag es formulierte: "... wer mitmischen will muss es schon ordentlich machen und keine halben Sachen."
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Re: Dashcam

Beitrag von Kadett 1 »

An meinem Roller hab ich die Kamera seit verbau nicht bemühen müssen. Eine Sequenz bei der ich abgelichtet wurde war sehr interessant ansonsten nicht.

Meine Frau hatte aber zwischenzeitlich wieder einmal das Vergnügen. Diesesmal mit einer unfairen alten Dame. Die gute wollte sich heraus reden nach dem sie beim ausparken gegen den BMW meiner Frau gefahren ist. Bei der Versicherung gab sie an das beide Fahrzeuge rückwärts gefahren sind.

Leider sah das auf dem Video anders aus. Die Versicherung erstattete den vollen Betrag, laut Gutachten 1400€.
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Re: Dashcam

Beitrag von Der mit dem Strom fährt »

Thorigon hat geschrieben: Sa 5. Sep 2026, 16:29
4. Aufgrund des Beitrags gilt also die Qualifizierung "Also total lächerlich." als ein Beitrag eines Nichtjuristen, der aber glaubt, das beurteilen zu können. Ich hege da meine Zweifel, um es vorsichtig auszudrücken.
Ja, dafür ist er bekannt :lol:

Ich habe beim Auto auch eine Dashcam, die ich noch nie wirklich gebraucht habe, aber ich bin beruhigter, wenn mir mal jemand in die Karre fährt und dann das Gegenteil behauptet. Auch wenn es vor Gericht evtl. dann doch nicht zugelassen wird.
Ob aber der Übeltäter es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt, wenn er weiß, dass eine Dashcam seine Aktion aufgenommen hat, die er dann bestreitet ist, steht auch nochmal auf einem anderen Blatt.
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Re: Dashcam

Beitrag von Stivikivi »

Der mit dem Strom fährt hat geschrieben: So 6. Sep 2026, 11:05
Thorigon hat geschrieben: Sa 5. Sep 2026, 16:29
4. Aufgrund des Beitrags gilt also die Qualifizierung "Also total lächerlich." als ein Beitrag eines Nichtjuristen, der aber glaubt, das beurteilen zu können. Ich hege da meine Zweifel, um es vorsichtig auszudrücken.
Ja, dafür ist er bekannt :lol:

Ich habe beim Auto auch eine Dashcam, die ich noch nie wirklich gebraucht habe, aber ich bin beruhigter, wenn mir mal jemand in die Karre fährt und dann das Gegenteil behauptet. Auch wenn es vor Gericht evtl. dann doch nicht zugelassen wird.
Ob aber der Übeltäter es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt, wenn er weiß, dass eine Dashcam seine Aktion aufgenommen hat, die er dann bestreitet ist, steht auch nochmal auf einem anderen Blatt.
Ich kann sehr vieles beurteilen, was ihr normalos nicht könnt. Da bin ich halt sehr gut drin was euch anscheinend allen nicht in den Kram passt. Du schaffst es ja zum Beispiel nicht mal bei der Zero die einfachsten Dinge nachzurecherchieren.

Genauso wie ich Recht hatte das der Preis bei deinem C Evolution viel zu teuer war. Die Chance den Verkaufspreis den du erhalten hast offen zu legen und zu beweisen das du Recht hattest kam ja nicht. Von daher wieder mal ein Sieg für mich. Langsam wirds langweilig immer nur zu gewinnen. Aber so ist das Leben.
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Re: Dashcam

Beitrag von Kadett 1 »

Wenns um "Lappalien" so wie bei mir geht das direkt an die gegnerische Versicherung und die zahlt das mm.aus der Portokasse den der Sachbearbeiter hat mir erzählt daß er sonst noch ein Schadengutachten machen muß, welches auch wieder einen haufen Geld kostet.

Natürlich hätte die dreiste Greisin auch dagegen gehen können, angesichts ihres Alters und des zustandes der Karosserie ihres Fahrzeugs ( war wohl nicht der erste rempler) wäre das eventuell auch in eine MPU geworden und das wäre mm. nicht so schlecht gewesen. Dieses mal war es nur "Blech" eine Person (Kind) oder Radfahrer etc. wäre wohl schlimmer gewesen.
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Re: Dashcam

Beitrag von Stivikivi »

Thorigon hat geschrieben: Sa 5. Sep 2026, 16:29
Stivikivi hat geschrieben: Sa 5. Sep 2026, 14:35 Das was ihr da macht ist auch keine Dashcam sondern Actioncam. Das die auch gesetzlich überhaupt nicht konform ist zur Beweissicherung sollte auch klar sein. Also total lächerlich.

Ordentliche Dashcam kaufen und fest verbauen. Dann muss man sich darüber auch keine Gedanken machen. Kostet aber halt Geld und ist Zweck gebunden wer aber mit mischen will muss es schon ordentlich machen und keine halben Sachen.
Oh, schnell mal was raushauen ...
  • 1. Nicht der Name einer Cam entscheidet über die Zulassung als Beweismittel. Ob Dashcam oder Actioncam als Bezeichnung vorliegt ist unerheblich.
  • 2. Auch eine Dashcam kann als Beweismittel unzulässig sein. Wichtig ist einiges in der Betrachtung: siehe dazu das vom Bundesgerichtshof verfasste Urteil vom 15. Mai 2018 (Az. VI ZR 233/17)
  • 3. Ein wichtiger Punkt ist die Loop-Funktion und unzulässige Verletzung von privaten Datenschutz. Die Loop-Funktion ist in meinem Modell drin, die Unkenntlichmachung von beispielsweise Nummernschildern auch. Um dies nur als Beispiel zu nennen.
  • 4. Aufgrund des Beitrags gilt also die Qualifizierung "Also total lächerlich." als ein Beitrag eines Nichtjuristen, der aber glaubt, das beurteilen zu können. Ich hege da meine Zweifel, um es vorsichtig auszudrücken.
Mein persönliches Fazit: Ich bin mit dieser Lösung auf der gleichen sicheren Seite wie jeder, der mit einer "Dashcam" fährt - auch diese Aufnahmen könnten nicht zulässig sein. Und habe mir genau zu diesem Punkt auch mehr als nur ein paar Gedanken gemacht. Sie aber zugleich auch etwas verifiziert. Die Justiz ist keineswegs als exakter Wissensbereich so zu verstehen, wie es der Beitrag nahelegt. Gerade deshalb gibt es Kommentare zu Gesetzen. Oder Begründungen zu Urteilen. Und nicht zuletzt auch Berufungsverfahren, übrigens von beiden Parteien aus.
Ob also ein bildaufnehmendes Verfahren vor Gericht zugelassen wird oder nicht hängt weder vom Hersteller noch vom Modell der Kamera noch von der allgemeinen Bezeichnung durch den Volksmund ab.

Wie schon der Beitrag es formulierte: "... wer mitmischen will muss es schon ordentlich machen und keine halben Sachen."
Man merkt das du zu wenig Ahnung hast ist aber auch nicht schlimm. Nicht jeder wird direkt mit der Weisheit geboren. Im Endeffekt kann man sich ja nicht Wissen durch recherchieren aneignen. Sofern man das kann. Der Stromer und viele andere hier können es halt nicht und bocken dann wie kleine Kinder rum und sticheln bei jeder Gelegenheit. Und das sind Erwachsene Menschen wohlgemerkt. Wahrscheinlich so ein Neurotypisches Ding oder?

Ansonsten zu deinen Punkten. Name ist schon mal komplett falsch. Davon redet auch keiner. Es geht um den Typ bzw Einsatzzweck. Dashcam ist nur für einen Zweck ausgelegt und darum geht es hier. Du monierst auf der einen Seite, dass du jedes mal abnehmen musst, weil sonst kein Diebstahlschutz besteht redest aber am Ende von einer Actioncam. Bei einer Dashcam wird fest verbaut, da erübrigt sich diese Diskussion. Darauf war meine Aussage hauptsächlich bezogen. Auch hat eine Dashcam durch ihren genormten Usecase eben alle Vorraussetzungen bereits an Bord. Actioncam KANN das je nach Modell auch haben.

Auf Kennzeichenerkennung zu verzichten oder diese gar auszublenden ist ja kompletter Nonsens. Genau das braucht es um stichhaltig den Beweis zu führen. Und im öffentlichen Raum stellt dies auch keinen Datenschutz Verstoß da, da man allein durch das Kennzeichen keinen Bezug auf Person oder Co ableiten kann.

Ich fahre schon seit über 12 Jahren mit Dashcam. Zu der Zeit wussten viele nicht mal das es sowas überhaupt gibt. Demnach habe ich entsprechend schon selber viel Erfahrung gesammelt und entsprechende Prozesse gewonnen und geführt. Demnach steht auch Sachverhaltsaufklärung über dem Schutz Interesse etwaiger Persönlich- oder Datenschutzrechten. Man muss eben auch schon ordentlich argumentieren können. Selten braucht es dann noch einen Vorgang vor Gericht sondern kann mit substantiierten Vortag bereits außergerichtlich gelöst werden. Entsprechend habe ich also auch ein hohes interesse daran an der rechtlichen Seite immer auf dem neuesten Stand der Dinge zu sein.

Also nochmal wenn Dashcam macht es ordentlich. Kauft keine Temu Dashcam oder spart irgendwo 2.59€ ein.

Sowohl fürs Moped als auch fürs Auto gibt es Spitzenmodelle. Und ich Wechsel auch alle 5 Jahre auf den entsprechend am Markt neuesten Standards.
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Re: Dashcam

Beitrag von Pfriemler »

Stivikivi hat geschrieben: So 6. Sep 2026, 11:39 Ich kann sehr vieles beurteilen, was ihr normalos nicht könnt.
Stivikivi hat geschrieben: So 6. Sep 2026, 11:49 Man merkt das du zu wenig Ahnung hast ist aber auch nicht schlimm. Nicht jeder wird direkt mit der Weisheit geboren. Im Endeffekt kann man sich ja nicht Wissen durch recherchieren aneignen. Sofern man das kann. Der Stromer und viele andere hier können es halt nicht und bocken dann wie kleine Kinder rum und sticheln bei jeder Gelegenheit. Und das sind Erwachsene Menschen wohlgemerkt. Wahrscheinlich so ein Neurotypisches Ding oder?
Erde an Stivikivi: In einem bist Du definitiv ganz unterdurchschnittlich: De-Eskalation. Komm mal wieder runter.
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