Thorigon hat geschrieben: Sa 5. Sep 2026, 16:29
Stivikivi hat geschrieben: Sa 5. Sep 2026, 14:35
Das was ihr da macht ist auch keine Dashcam sondern Actioncam. Das die auch gesetzlich überhaupt nicht konform ist zur Beweissicherung sollte auch klar sein. Also total lächerlich.
Ordentliche Dashcam kaufen und fest verbauen. Dann muss man sich darüber auch keine Gedanken machen. Kostet aber halt Geld und ist Zweck gebunden wer aber mit mischen will muss es schon ordentlich machen und keine halben Sachen.
Oh, schnell mal was raushauen ...
- 1. Nicht der Name einer Cam entscheidet über die Zulassung als Beweismittel. Ob Dashcam oder Actioncam als Bezeichnung vorliegt ist unerheblich.
- 2. Auch eine Dashcam kann als Beweismittel unzulässig sein. Wichtig ist einiges in der Betrachtung: siehe dazu das vom Bundesgerichtshof verfasste Urteil vom 15. Mai 2018 (Az. VI ZR 233/17)
- 3. Ein wichtiger Punkt ist die Loop-Funktion und unzulässige Verletzung von privaten Datenschutz. Die Loop-Funktion ist in meinem Modell drin, die Unkenntlichmachung von beispielsweise Nummernschildern auch. Um dies nur als Beispiel zu nennen.
- 4. Aufgrund des Beitrags gilt also die Qualifizierung "Also total lächerlich." als ein Beitrag eines Nichtjuristen, der aber glaubt, das beurteilen zu können. Ich hege da meine Zweifel, um es vorsichtig auszudrücken.
Mein persönliches Fazit: Ich bin mit dieser Lösung auf der gleichen sicheren Seite wie jeder, der mit einer "Dashcam" fährt - auch diese Aufnahmen könnten nicht zulässig sein. Und habe mir genau zu diesem Punkt auch mehr als nur ein paar Gedanken gemacht. Sie aber zugleich auch etwas verifiziert. Die Justiz ist keineswegs als exakter Wissensbereich so zu verstehen, wie es der Beitrag nahelegt. Gerade deshalb gibt es Kommentare zu Gesetzen. Oder Begründungen zu Urteilen. Und nicht zuletzt auch Berufungsverfahren, übrigens von beiden Parteien aus.
Ob also ein bildaufnehmendes Verfahren vor Gericht zugelassen wird oder nicht hängt weder vom Hersteller noch vom Modell der Kamera noch von der allgemeinen Bezeichnung durch den Volksmund ab.
Wie schon der Beitrag es formulierte: "... wer mitmischen will muss es schon ordentlich machen und keine halben Sachen."
Man merkt das du zu wenig Ahnung hast ist aber auch nicht schlimm. Nicht jeder wird direkt mit der Weisheit geboren. Im Endeffekt kann man sich ja nicht Wissen durch recherchieren aneignen. Sofern man das kann. Der Stromer und viele andere hier können es halt nicht und bocken dann wie kleine Kinder rum und sticheln bei jeder Gelegenheit. Und das sind Erwachsene Menschen wohlgemerkt. Wahrscheinlich so ein Neurotypisches Ding oder?
Ansonsten zu deinen Punkten. Name ist schon mal komplett falsch. Davon redet auch keiner. Es geht um den Typ bzw Einsatzzweck. Dashcam ist nur für einen Zweck ausgelegt und darum geht es hier. Du monierst auf der einen Seite, dass du jedes mal abnehmen musst, weil sonst kein Diebstahlschutz besteht redest aber am Ende von einer Actioncam. Bei einer Dashcam wird fest verbaut, da erübrigt sich diese Diskussion. Darauf war meine Aussage hauptsächlich bezogen. Auch hat eine Dashcam durch ihren genormten Usecase eben alle Vorraussetzungen bereits an Bord. Actioncam KANN das je nach Modell auch haben.
Auf Kennzeichenerkennung zu verzichten oder diese gar auszublenden ist ja kompletter Nonsens. Genau das braucht es um stichhaltig den Beweis zu führen. Und im öffentlichen Raum stellt dies auch keinen Datenschutz Verstoß da, da man allein durch das Kennzeichen keinen Bezug auf Person oder Co ableiten kann.
Ich fahre schon seit über 12 Jahren mit Dashcam. Zu der Zeit wussten viele nicht mal das es sowas überhaupt gibt. Demnach habe ich entsprechend schon selber viel Erfahrung gesammelt und entsprechende Prozesse gewonnen und geführt. Demnach steht auch Sachverhaltsaufklärung über dem Schutz Interesse etwaiger Persönlich- oder Datenschutzrechten. Man muss eben auch schon ordentlich argumentieren können. Selten braucht es dann noch einen Vorgang vor Gericht sondern kann mit substantiierten Vortag bereits außergerichtlich gelöst werden. Entsprechend habe ich also auch ein hohes interesse daran an der rechtlichen Seite immer auf dem neuesten Stand der Dinge zu sein.
Also nochmal wenn Dashcam macht es ordentlich. Kauft keine Temu Dashcam oder spart irgendwo 2.59€ ein.
Sowohl fürs Moped als auch fürs Auto gibt es Spitzenmodelle. Und ich Wechsel auch alle 5 Jahre auf den entsprechend am Markt neuesten Standards.