Es geht hier um das Fernlicht und nicht um den Blinker!2Alf20658 hat geschrieben:Doch. Weil die Stellung des Blinkerschalters nicht ersichtlich ist.
Diese Regel stammt noch aus den 50-60er Jaren des letzten Jahrhunderts. Unsere UNIMOGS beim Bund hatten diese Schalter.
Und beim Jupiter ist durch die Stellung des Schalters erkennbar, ob Fernlicht oder Abblendlicht eingeschaltet ist. Außerdem ist es auch an der Kontrollleuchte erkennbar, wenn auch nur ganz ganz schlecht. Außerdem wurde das Fahrzeug so von einem Technischen Dienst/Sachverständigen abgenommen. Alles in allem dürfte es bei der HU nach §29 keine Probleme geben.